Vom Siedlungshelfer bis zu den rollenden Hausmeistern gibt es viele Jobs
Das Jobcenter Frankfurt begrüßt die beiden neuen Förderinstrumente zur Integration von langjährig arbeitslosen Menschen. Damit wurden sinnvolle Angebote geschaffen für Personen, die ohne diese Förderung nur schwer Zugang zum Arbeitsmarkt finden würden. Die Beschäftigung muss nicht zusätzlich und gemeinnützig sein.
Nach § 16 e SGB II kann nun die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, wenn diese seit mindestens zwei Jahren arbeitslos gemeldet sind. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vor allem auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei kommunalen Unternehmen und auch bei Trägern, etwa in der freien Wohlfahrt und auch in Teilzeit.
Die Lohnkostenzuschüsse werden für die Dauer von zwei Jahren gezahlt, im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses sind es 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht erhoben. Wenn der/die Arbeitnehmer(in) während der Förderphase eine Weiterbildung absolviert, werden die Kosten dafür ganz oder teilweise übernommen.
Mit dem zweiten neuen Regelinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§16 i SGB II) wird die Beschäftigung von Personen ab 25 Jahren gefördert, die seit sechs oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbstätig waren. Von diesem Instrument profitieren darüber hinaus auch (Allein-)Erziehende oder Schwerbehinderte, die seit fünf oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbstätig waren.
29 Anträge wurden bewilligt, weitere sind in Bearbeitung
Auch hier werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Die Höhe der Lohnzuschüsse beträgt 100 Prozent. Für die Dauer von zwei Jahren gilt dieser hohe Fördersatz, in den folgenden drei Jahren sinkt er jeweils um zehn Prozent. In beiden Förderangeboten ist ein beschäftigungsbegleitendes und stabilisierendes Coaching von sechs beziehungsweise zwölf Monaten Dauer vorgesehen. Eine Nachbeschäftigungspflicht besteht bei beiden Förderangeboten nicht.
Grundsätzlich gilt für beide Förderangebote von § 16 i SGB II und § 16 e SGB II die Nachrangigkeit: Wenn das Einstellungs- und Beschäftigungsziel auch mit weniger Fördermitteln erreichbar ist, zum Beispiel einem Eingliederungszuschuss, tritt die Förderung nach § 16 i SGB II und § 16 e SGB II zurück.
Das Jobcenter Frankfurt am Main hat seit Jahresbeginn 2019 erste Erfahrungen mit dem Teilhabechancengesetz gesammelt. Geschäftsführerin Claudia Czernohorsky-Grüneberg stellt fest: "Der Start des Teilhabechancengesetzes in Frankfurt war erfolgreich!" Tatsächlich bewilligt wurden bisher (Stand: 30. April 2019) 29 Förderanträge nach dem Teilhabechancengesetz, über 20 weitere Anträge werden bearbeitet.
Zwar durften die Jobcenter erst ab Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2019 Anträge für die geförderten Arbeitsplätze bearbeiten und die passenden Arbeitnehmer(innen) zuweisen, doch haben die Mitarbeiter(innen) des Jobcenters schon vorher Vorbereitungen getroffen, um kompetent starten zu können.
Bereits Ende 2018 hat das Jobcenter Frankfurt durch eine Kundenstrukturanalyse geeignete Bewerber(innen) identifiziert und geprüft, für welche Tätigkeitsfelder sie geeignet sind. Insgesamt wurde festgestellt, dass für die beiden Förderinstrumente circa 3000 Kund(inn)en potenziell infrage kommen.
Als Nächstes haben Betriebsakquisiteure des Jobcenters Frankfurt bei Arbeitgebern in der Region für Arbeitsplätze und die Förderinstrumente geworben.
In Auftaktveranstaltungen mit den Sozialpartnern, mit der Kommune und Beschäftigungsträgern hat die Geschäftsführung die Fördermöglichkeiten aufgezeigt und das Engagement der Arbeitgeber beworben. Auch private Arbeitgeber(innen) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurden informiert und konnten als Partner gewonnen werden.
Das Jobcenter hat vor allem Familien im Blick
Das Jobcenter Frankfurt hat bei der Anwendung des Teilhabechancengesetzes besonders Familien im Blick. Eltern und Alleinerziehende gehören zu der Gruppe, die besonders intensiv vom Jobcenter Frankfurt angesprochen werden. Kinder müssen erleben, dass ihre Eltern morgens wie sie aus dem Haus gehen. So können Eltern ein Vorbild sein - das trägt auch dazu bei, dass sich die nachteiligen Folgen von langer Arbeitslosigkeit nicht "vererben".
Zu den ersten Arbeitgebern, die neue Mitarbeitende auf der Grundlage des Teilhabechancengesetzes eingestellt haben, zählt BIWAG-Geschäftsführer Franz Frey - ein langjähriger Partner des Jobcenters, für das er die erfolgreichen Projekte "Siedlungshelfer", "Fahrgast-Begleitservice" und "Besucherservice" im Palmengarten realisiert hat. Die gute Zusammenarbeit und das ausgeprägte soziale Engagement der BIWAG war ein relevanter Grund für das Jobcenter, früh auf Franz Frey zuzugehen.
Der Arbeitgeber-Service des Jobcenters kannte bereits die Anforderungen der BIWAG. Vorwiegend handwerkliche Fertigkeiten werden bei den "Siedlungshelfern" gebraucht, die ihren Dienst bei der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft ABG leisten. Freundlich auf Menschen zugehen zu können, ist eine Voraussetzung für den Einsatz im Besucherservice. Beide BIWAG-Teams haben jetzt Verstärkung bekommen: Eine neue Kraft im Besucherservice und zwei Kräfte bei den Siedlungshelfern, gefördert nach § 16 e SGB II, konnte die BIWAG einstellen.
Für Franz Frey trägt das Teilhabechancengesetz der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt Rechnung: Verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit ist nach seiner Erfahrung oft in "multiplen Vermittlungshemmnissen" begründet. Die hohe Förderung in Verbindung mit einem Stabilisierungscoaching erleichtert nach seiner Überzeugung die Heranführung von arbeitsmarktfernen Bewerbern an die Bedingungen und Anforderungen der Arbeitswelt. Insbesondere die lange Förderdauer und den Wegfall der Nachbeschäftigungspflicht bewertet er als Vorteil gegenüber früheren Instrumenten.
Viele Arbeitsuchende, die zuletzt lediglich auf dem zweiten Arbeitsmarkt tätig waren, haben dank der neuen Förderungen nun eine reguläre sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnehmen können, mit der sie ihre Langzeitarbeitslosigkeit beendet haben. Ein weiterer Langzeitarbeitsloser wurde im April 2019 beim Stadtteilservice "ffmtipptopp", einem Betrieb der SFG - Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH, wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wird vom Jobcenter nach § 16 e SGB II gefördert, also mit einem Lohnkostenzuschuss von 75 und dann 50 Prozent in den ersten beiden Jahren. Erst auf dieser Förderbasis war eine Einstellung möglich. Es ist davon ausgehen, dass danach eine Verlängerung im Rahmen einer ungeförderten Beschäftigung möglich ist.
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt dank Förderung
Die Aktivitäten der SFG beziehungsweise "ffmtipptopp?- der Stadtteilservice", die rollenden Hausmeister, Naturnah und das Towercafé am alten Flugplatz in Bonames - sind in der Stadtgesellschaft präsent, weil sie sichtbare Dienste für Stadtbild und Stadtleben leisten und für Sauberkeit und Umweltschutz sorgen. Die rollenden Hausmeister erledigen als Taskforce das, was schnell und unkompliziert in Ordnung gebracht werden muss. Sie entfernen wilde Sperrmüllansammlungen, reinigen die Schaukästen der Ortsbeiräte und führen Sonderaktionen durch, wie etwa Plakate entfernen und die Reinigung der Außenbereiche vor und nach Großveranstaltungen in der Commerzbankarena.
Auch die Stellen beim SFG wurden im Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber-Service des Jobcenters besetzt. In der Folge konnten noch weitere Langzeitarbeitslose eingestellt werden - unter anderem beim Gewerbeverein Ost und in privatwirtschaftlichen Unternehmen. Damit ist erst der Anfang für die erfolgreiche Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Frankfurt gemacht. Auch die SFG hat weitere offene Stellen, unter anderem im Towercafé.
Die 29 bereits vom Jobcenter Frankfurt geförderten Personen gehören zu einer Kundengruppe, die schon lange auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist und faktisch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätte. Sie können nun bis zu fünf Jahre auf Basis des geltenden Mindestlohns arbeiten. Ist ein Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrags oder nach kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien zur Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts verpflichtet, gilt dieser Arbeitslohn als Grundlage. Die Geförderten werden dabei intensiv begleitet und gecoacht. Sie können eine Weiterbildung absolvieren und für manche ist dies eine echte Perspektive auf dem Weg (zurück) zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Menschen müssen gut vorbereitet und begleitet werden
Das Jobcenter Frankfurt ist zuversichtlich, in den kommenden Jahren viele weitere Langzeitarbeitslose über die beiden Instrumente in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren zu können und anfängliche Schwierigkeiten zu überwinden. Vor allem bei dem sehr arbeitsmarktfernen Personenkreis wird es am Anfang realistischerweise eher um Teilzeitbeschäftigung von wenigen Stunden am Tag gehen. Hier wird sich das enge Coaching der Beschäftigten und auch der Arbeitgeber langfristig auszahlen. Die Menschen müssen gut vorbereitet und eng begleitet werden, um wieder einen strukturierten Arbeitsalltag bewältigen zu können. Das Jobcenter Frankfurt rechnet damit, dass einige die Arbeit wieder aufgeben, zum Beispiel, weil sie zu große gesundheitliche Probleme haben.
Auch die Arbeitgeber müssen auf ihre neuen Beschäftigten vorbereitet sein. Sie müssen verstehen, dass es bei diesen Menschen Problemlagen gibt, die manchmal anderes überlagern. Der Arbeitgeber leistet auch einen Aufwand, den alle Beteiligten honorieren. Bei den unterschiedlichen Fragen der Arbeitgeber stehen die Betriebsakquisiteure mit Rat und Tat zur Seite.
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