Die Caritas setzt auf Nachhaltigkeit
Im Jahr 2007 haben die Mitgliedstaaten der EU das Ziel verabschiedet, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu reduzieren. Im Jahr 2012 wurde aufgrund dieses Beschlusses die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU durch die Europäische Kommission erlassen. Ziele der Richtlinie sind unter anderen
- die Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2020;
- die verpflichtende Energieeinsparung von 2014 bis 2020 von mindestens 1,5 Prozent jährlich;
- regelmäßige verpflichtende Energieaudits in großen Unternehmen.
Im April vergangenen Jahres wurde schließlich die europäische Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) regelt seither die Anforderungen dieser Richtlinie, unter anderem auch die Verpflichtung zum Energieaudit bei großen Unternehmen.
Ein Energieaudit ermittelt den Energieaufwand eines Unternehmens und identifiziert Verbesserungsmöglichkeiten beim Einsparen von Energie. Es wird von Energieauditor(inn)en geleitet, die sich durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) akkreditieren lassen müssen. Nach Paragraf 8b des EDL-G haben Auditor(inn)en einen (Fach-)Hochschulabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung oder eine vergleichbare Ausbildung nachzuweisen. Mindestens drei Jahre müssen sie im Bereich Energieberatung gearbeitet haben.
Auditpflichtig sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro, einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro oder einer Mitarbeiterzahl von 250 oder mehr Vollzeitkräften.
Betriebe mit rein hoheitlichen Tätigkeiten sind vom EDL-G befreit. Zwei Beispiele dafür sind Kindergärten und Schulen. Alle großen Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, müssen hingegen seit dem 5. Dezember 2015 ein Energieaudit vorweisen, um Bußgelder zu vermeiden - so auch viele Unternehmen der Caritas. Viele Einrichtungen und Dienste stellte dies zunächst vor die Schwierigkeit, relativ kurzfristig eine(n) passende(n) Energieauditor(in) zu finden und die oft hohen Kosten des Audits zu kompensieren.
Hoheitliche und wirtschaftliche Tätigkeiten abgrenzen
Auch stand die Sozialwirtschaft vor der Frage, wie hoheitliche und wirtschaftliche Tätigkeiten voneinander abzugrenzen sind. Als schwierig einzustufen erwiesen sich vor allem die Beteiligungsstrukturen, die im kirchlichen Bereich oft hochkomplex sind. Hier müssen die Einzelfälle genau geprüft werden, um alle Unternehmensteile ordnungsgemäß zu erfassen und zu auditieren.
Zur besseren Einordnung der offenen Fragen organisierte der Deutsche Caritasverband (DCV) in Kooperation mit seiner Fortbildungs-Akademie (FAK) im Oktober 2015 eine Informationsveranstaltung zum Energieaudit. Ziel war es, die Teilnehmenden zu befähigen, alle erforderlichen Vorarbeiten für ein Energieaudit vorzubereiten, um so die externen Kosten für das Audit zu minimieren. Die Veranstaltung fand großen Anklang im Verband.
Außerdem wurde im Herbst 2015 in Kooperation mit der Diakonie, dem CSR-Kompetenzzentrum, der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) und der Energie-Agentur NRW die Veranstaltung "Nachhaltigkeit in kirchlicher Wohlfahrt" angeboten.
Für die Veranstaltung konnte auch eine Vertreterin des Bafa gewonnen werden. Fast 80 Teilnehmer(innen) konnten sich in Vorträgen und Diskussionen zum EDL-G informieren und austauschen.
Ein besonderer Fokus lag darauf, den Teilnehmenden einen Überblick über die Umweltmanagementsysteme (UMS) zu bieten, die anstatt eines Energieaudits eingeführt werden können. Während das Energieaudit lediglich punktuell Vorschläge zur Energieeinsparung macht, kann ein UMS kontinuierlich die Umweltleistung eines Unternehmens verbessern. UMS bieten sich für caritative Einrichtungen besonders an, da sie im Sinne der Bewahrung der Schöpfung eine nachhaltige Unternehmensführung befördern.
Nach wie vor müssen Einrichtungen und Dienste der Caritas prüfen, ob sie von der Pflicht zum Energieaudit betroffen sind. Insbesondere vernetzte Strukturen lassen manchmal nicht sofort erkennen, ob die Schwellenwerte erreicht werden.
Bei Fragen wenden sich Einrichtungen am besten direkt an die Servicestelle des Bundesamtes für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (Bafa) oder an eine(n) Energieauditor(in) vor Ort. Regionale Ansprechpartner(innen) können auf der Internetseite des Bafa gefunden werden.
Verbände, die durch Beteiligungsstrukturen auch eine Auditpflicht bei Sozialstationen oder anderen im Verein organisierten Diensten erlangen, können sich bei Rückfragen mit dem Referat Sozialwirtschaft des DCV in Verbindung setzen.
Bewusstsein für Umweltmanagement wird geschärft
Der Vorstand des Deutschen Caritasverbandes hat die aktuellen Entwicklungen frühzeitig aufgegriffen und die bundesweite Förderung einer nachhaltigen ökologischen Unternehmenspolitik in seine
strategischen Ziele aufgenommen. Im vergangenen Jahr hat er das Projekt "Förderung von ökologischer Nachhaltigkeit in Einrichtungen und Diensten der Caritas" initiiert. Bei den Einrichtungen und Diensten der Caritas soll das Bewusstsein für systematisches Umweltmanagement geschärft werden. Im Mittelpunkt des Projekts steht die Einführung eines systematischen Umweltmanagementsystems bei einer Pilotgruppe von sechs Caritas-Trägern. Damit soll die Umweltbilanz der jeweiligen Unternehmung mittelfristig deutlich verbessert werden. Gewählt wurde hierfür das Umweltmanagementsystem der Europäischen Union, "Emas".
"Emas" steht für "Eco-Management und Audit Scheme" und setzt hohe Standards für eine nachhaltige Unternehmensführung. Es setzt im Gegensatz zu anderen Umweltmanagementsystemen stark auf die Beteiligung der Mitarbeiter(innen).
Unterstützt wird der Prozess durch einen erfahrenen Partner im Bereich Umweltmanagement. "KATE Umwelt & Entwicklung" mit Sitz in Stuttgart begleitet kirchliche Unternehmen bei der Einführung von Umweltmanagementprozessen und unterstützt die Pilotgruppe bei der Einführung von Emas bis zur Validierung im Dezember 2016.
Flankiert wird die Arbeit mit den Pilotstandorten durch Bewusstseinsbildung, die auf den Gesamtverband ausgerichtet ist. In Analogie zum Stromspar-Check für private Haushalte mit geringen Einkommen soll ein Energiespar-Check für Dienste und Einrichtungen der Caritas entwickelt werden, der auf einfache und effektive Weise einen Zugang zur Ökologie vermittelt. Eintägige Fortbildungen in Kooperation mit der Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes sowie ein caritasspezifischer Leitfaden, der Anfang 2017 erscheinen soll, sind weitere Bausteine auf diesem Weg.
Seit Anfang 2016 kooperiert der DCV außerdem mit dem Verein Grüner Strom Label. Dieser zertifiziert Energieprodukte durch die Vergabe der zwei Gütesiegel Grüner Strom und Grünes Gas. Der
Verein wird von sieben gemeinnützigen Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie Friedensorganisationen getragen. Unter anderem sind der BUND und der Nabu Trägerverbände. Ziel der Kooperation ist es, ein Bewusstsein für "echte" grüne Energieprodukte zu schaffen.
Insbesondere die Sozialunternehmen der Caritas müssen ihre Emissionen reduzieren und auf ökofaire Beschaffung setzen. Sie können durch Umweltmanagementsysteme erheblich zum Schutz des Klimas und zur Schonung der Umwelt beitragen. Einrichtungen und Dienste, die sich für die stufenweise Einführung von Umweltmanagement interessieren, können sich gerne mit dem Referat Sozialwirtschaft in Verbindung setzen.
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