Energieaudit
Nach der europäischen Energieauditnorm DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische und ganzheitliche Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer bestimmten Einheit mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und darüber zu berichten. Somit müssen alle Standorte, Prozesse und Einrichtungen der Unternehmen beim Energieaudit erfasst werden. Es muss mindestens alle vier Jahre wiederholt werden.
Ziel des Audits ist es, mehr Bewusstsein für den Energieverbrauch zu schaffen. Es sollen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung vereinbart werden und langfristig der Energieverbrauch gesenkt werden.
Wer muss das Energieaudit durchführen?
Am 22. April 2015 sind Änderungen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in Kraft getreten. Durch diese Änderungen sind alle Unternehmen, die nicht als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) zählen verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Dies sind alle Einrichtungen und Dienste, die mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen (Vollzeitäquivalente) einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro aufweisen oder deren Jahresbilanzsumme höher als 43 Millionen Euro ist. Stichtag für die Ermittlung der Schwellenwerte und des Status eines Unternehmens ist der 31.12.2014.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, Schulen und Kindergärten, die normalerweise aus dem Staatshaushalt finanziert werden und einen sozialen, kulturellen oder bildungspolitischen Auftrag gegenüber der Bevölkerung erfüllen, sind von der Auditierungspflicht ausgenommen. Auch gibt es eine Ausnahme für vermietete Gebäude, bei denen das Unternehmen keinen Einfluss auf den Energieverbrauch hat. Diese Ausnahme gilt nicht für Pflegeheime oder Heime für Menschen mit Behinderung.
Bis wann muss das Energieaudit durchgeführt sein?
Bis spätestens zum 5. Dezember 2015. Ansonsten können Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen. Eine Ausnahme gibt es für Unternehmen, die ein umfassendes Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Können diese bis zum Jahresende nachweisen, dass Sie umfangreiche Schritte bereits durchgeführt haben, haben sie bis Dezember 2016 Zeit, die Zertifizierung zu erreichen.
Wo finde ich einen Energieauditor?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Liste mit Energieauditoren. Außerdem bietet die BAFA ein Merkblatt für Energieaudits zum Download (PDF) an.
Gibt es Fortbildungsmaßnahmen innerhalb der Caritas?
Ja, die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.V. (FAK) plant in Zusammenarbeit mit dem Projekt "Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit in Einrichtungen und Diensten der Caritas" eine Tagungsreihe. Die erste Veranstaltung ist die Weiterbildung "Energiemanagement und Energieaudit umsetzen - Energiebeauftragte qualifizieren" am 15.10.2015 (zu finden im Fortbildungs-Angebot der FAK).