Familienferienstätten im Umbruch: weit mehr als „all inclusive“
"Wir wollen Angebote der Familienerholung als wichtigen Teil der Kinder- und Jugendhilfe anerkennen, attraktiv ausgestalten und zukunftsfest machen, verbindliche Qualitätsstandards entwickeln und Wege zur Weiterentwicklung der Familienerholung aufzeigen", heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2013.
Genau hier setzt ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes Projekt "Zukunftswerkstatt Familienerholung und Qualitätsentwicklung in gemeinnützigen Familienferienstätten" der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung an. Leitgedanke dabei ist: "Eine gute Zukunft für die Familienerholung: Gemeinsam bedarfsorientiert Angebote entwickeln - Qualität sichern."
Seit dem Jahr 1991 gehören die Angebote der Familienfreizeit und Familienerholung in den Leistungskatalog der Kinder- und Jugendhilfe als allgemeine Hilfen zur Förderung in der Familie (§ 16 Abs. 2 SGB VIII). Damit wurde der präventive Fördergedanke der gemeinnützigen Familienerholung festgeschrieben. Hierbei richten sich die Angebote der Familienfreizeit und -erholung zur Förderung der Erziehung in der Familie an alle, insbesondere in belastenden familiären Situation.
Aufenthalte in Familienferienstätten werden in acht Bundesländern abhängig vom Einkommen durch Zuschüsse gefördert. Jede Ferienstätte richtet dabei ihre Angebote nach eigenen Schwerpunkten aus. Dazu zählen beispielsweise: Umweltpädagogik, Gesundheitsvorsorge, Stärkung der Erziehungs- und Medienkompetenz. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Zeit in der Familie.
An den unterschiedlichen Lebenslagen orientieren
Dennoch werden die vielfältigen, aber niedrigschwelligen Angebote der Familienferienstätten gemeinhin nicht als hinreichend bedeutsam angesehen, da sie sich nur schwer in messbaren und analysierbaren Fakten und Zahlen darstellen lässt.
Das Projekt "Zukunftswerkstatt Familienerholung und Qualitätsentwicklung in gemeinnützigen Familienferienstätten" orientiert sich dabei an den Ergebnissen der "Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Angeboten der Familienerholung im Sinne des § 16 Abs. 2 SGB VIII"1. Dort heißt es: Familienerholung in Deutschland befindet sich inmitten eines Paradigmenwechsels: Sie hat sich "im Vergleich zum einstigen Anliegen, den Nachkriegsfamilien günstige Urlaubs- und Erholungsangebote zu ermöglichen, in Aufgabe und Anspruch deutlich verändert. Im Fokus gegenwärtiger Familienerholung stehen keineswegs mehr nur Familien in finanziell prekären Lebenssituationen. Stattdessen muss sich Familienerholung heute an der Vielfalt von familialen Lebenslagen und den damit einhergehenden Bedarfen und Herausforderungen orientieren. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Zielrichtung des SGB VIII, welches darauf abstellt, ein an unterschiedlichen Lebenslagen der Familien orientiertes System von beratenden und unterstützenden Leistungen zu schaffen".
Die Familienerholung bekannter machen
Mit dem Projekt "Zukunftswerkstatt Familienerholung und Qualitätsentwicklung in gemeinnützigen Familienferienstätten" soll ein Beitrag zu den Inhalten der Empfehlungen des Deutschen Verein geleistet werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung mit ihren zusammengeschlossenen Trägern möchte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dieses Ziel erreichen. Denn Angebote der Familienerholung werden fach- und bundespolitisch als wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe angesehen, und der Bekanntheitsgrad muss gesteigert werden.
Vor dem Hintergrund des tiefgreifenden gesellschaftlichen Strukturwandels bis hin zur aktuellen Flüchtlingsproblematik steht nachweislich ein erheblicher Erneuerungs- und Weiterentwicklungsbedarf der Familienangebote in gemeinnützigen Ferienstätten an. Insbesondere für Eltern und Kinder unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft, Lebenslagen und Lebensphasen oder in belastenden Alltagssituationen.
Das Projekt ist in die beiden Teilprojekte "Zukunftswerkstatt Familienerholung" und "Qualitätsentwicklung in gemeinnützigen Familienferienstätten"unterteilt. Für beide Teilprojekte ist es gelungen, unterschiedliche Organisationen zu gewinnen, die Expert(inn)en mit ihrer Fachperspektive zur Verfügung stellen. Zu den Arbeitszielen der beiden Teilprojekte zählen die Auslotung bedarfs- und zukunftsfähiger Handlungsfelder der Familienerholung, der Aus- und Aufbau von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen und die Qualitätssicherung und -entwicklung.
Zum Abschluss des Projekts steht 2017 ein zweitägiger Fachkongress in Berlin an, auf dem die Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden.
Weitergehende Informationen zu den Entwicklungen der Familienerholung finden Sie unter: http://familienerholung.devel.b-factor.de
Anmerkung
1. Deutscher Verein: Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Angeboten der Familienerholung im Sinne des § 16 Abs. 2 SGB VIII, 2013, www.deutscher-verein.de/de/empfehlungen-stellungnahmen-2013-1179.html
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