Von Juli 2006 bis September 2008 realisierte der Deutsche Caritasverband ein Projekt zur Förderung von Corporate Citizenship und setzte damit den entsprechenden Beschluss der zweiten Delegiertenversammlung aus dem Jahr 2005 um.
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Aufsichtsgremien sollten die aktuelle Praxis ihrer Einrichtungen und Dienste beim Entleihen von Arbeitskräften unter die Lupe nehmen. Denn seit dem vergangenen Monat gelten wichtige Neuregelungen, bei deren Nichteinhaltung empfindliche Bußen drohen.
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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Investitionskosten in Pflegeheimen nur rückwirkend auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden dürfen. Was sich zunächst positiv für die Bewohner anhört, kann fatale Folgen haben.
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Begrenzte Ressourcen und menschenunwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern erfordern ein Umdenken bei Unternehmen und Konsumenten. Auch die Caritas als christlicher Wohlfahrtsverband sollte ihren Fokus auf Nachhaltigkeit richten.
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Bislang können nur wenige Caritas-Unternehmen ein systematisches Umweltmanagement vorweisen. Ein DCV-Projekt soll ökologisch nachhaltiges Wirtschaften unterstützen.
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Seit dem Jahr 2002 will die Bundesregierung Nachhaltigkeit fördern und verfolgt die nationale Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“. Das Jahr 2015 erweist sich als ein wichtiges Jahr zur Weiterentwicklung dieses Ziels.
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Die Energieeffienzrichtlinie der EU wirkt sich auf nationales Recht aus. In Deutschland sind auch Unternehmen der Sozialwirtschaft zu einem Energieaudit verpflichtet. Die Caritas informiert dazu und hat ein Projekt für Umweltmanagement aufgelegt.
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Die neue Pflicht zur Erfassung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien betrifft gemeinnützige Unternehmen zunächst nicht. Dennoch kann das Gesetz auch Innovationen in der Sozialwirtschaft anstoßen.
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