Mehr Transparenz – ohne Gängelung
Die EU-Richtlinie 2014/95/EU wird umgangssprachlich oft als CSR-Richtlinie bezeichnet. CSR steht für Corporate Social Responsibility. Der Begriff umschreibt die gesellschaftliche Verantwortung, die Unternehmen zusätzlich zu ihren eigentlichen Zielen wahrnehmen.
Die Richtlinie wurde am 22. Oktober 2014 verabschiedet, um die Transparenz und Vergleichbarkeit in europäischen Unternehmen zu verbessern. Neben den bislang gesetzlich geregelten finanziellen Angaben zur Leistung eines Betriebs sollen durch die Richtlinie nichtfinanzielle Aspekte ergänzend in den Mittelpunkt rücken.
Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da die finanzielle Leistungsfähigkeit noch keine Rückschlüsse auf die Geschäftspolitik eines Unternehmens zulässt.
Die Richtlinie wurde durch das "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" in deutsches Recht umgesetzt und am 21. September 2016 von der Bundesregierung verabschiedet. Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen Unternehmen "von besonderem öffentlichen Interesse" Daten zu Umweltschutz, sozialen Belangen, Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Kooperation bereitstellen.
Zu dieser Gruppe gehören börsennotierte Unternehmen, Versicherungen und Kreditinstitute, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter(innen) beschäftigen.
Diese Unternehmen müssen entweder im Lagebericht oder in einem gesonderten, nichtfinanziellen Bericht für die oben genannten Felder ihre Risiken darstellen. Auch die zugrundeliegenden Konzepte müssen veröffentlicht werden.
Eine erweiterte Veröffentlichungspflicht gilt für einige größere börsennotierte Unternehmen. Sie müssen zusätzlich Angaben zu Diversitätskonzepten für die Leitungsebene der Betriebe machen. Die heute schon geltenden Straf- und Bußgeldvorschriften werden auf die Richtlinie erweitert und die maximalen Bußgelder deutlich angehoben.
Freiwillige Erfüllung der Richtlinie ist zu empfehlen
Nichtsdestotrotz soll die Richtlinie den Unternehmen ein hohes Maß an Handlungsspielraum lassen. Es wird kein verbindlicher Rahmen oder Standard vorgegeben. Von einer höheren Transparenz und besseren Vergleichbarkeit für Verbraucher(innen)wird dennoch ausgegangen. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung, welcher bereits im Jahr 2001 von der Bundesregierung als Beratungsgremium berufen worden war, weist zum Beispiel darauf hin, dass der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Instrument dienen kann, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Unter www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de gibt es umfassende Informationen zum DNK.
Auch wenn die Sozialwirtschaft derzeit nicht unmittelbar von diesem Gesetz betroffen ist, kann der vorgegebene Rahmen der Richtlinie auch für die Leitung von Sozialunternehmen Vorteile bergen: Das Grundgerüst der Richtlinie erhöht die Transparenz im Geschäftsablauf deutlich. So fordert die Richtlinie zunächst eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells sowie dass die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren beschrieben werden, die für das Geschäftsfeld von Bedeutung sind. Außerdem müssen die Konzepte zur Bearbeitung der oben genannten Themenfelder und die daraus resultierenden Ergebnisse dargestellt werden.
Somit lässt sich entlang der geforderten Indikatoren auch im sozialwirtschaftlichen Bereich eine gute Analyse zur gesellschaftlichen Verantwortung vollziehen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit durch die höhere Transparenz deutlich zu stärken.
Für Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet das CSR-Kompetenzzentrum der Caritas seine Expertise an. Weiterführende Informationen und die Kontaktdaten können unter www.caritas.de/csr abgerufen werden.
Gläubige sind gefordert, sich deutlich von Rechtspopulisten abzugrenzen
Klappe halten oder Mund aufmachen?
„Drink doch eine met!“
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}