Corona-Tests in der Pflege
Die Pandemie verdichtet seit März immens die Arbeitsanforderungen in Pflege und Eingliederungshilfe. Hoch motivierte Mitarbeitende versorgen überwiegend Menschen mit multimorbiden Erkrankungen, viele im vulnerablen hohen Alter und nicht wenige mit kognitiven Einschränkungen. Die Pflege und Betreuungskräfte arbeiten bereits jetzt unter den zusätzlichen Belastungen von Corona an ihrem Limit.
Das derzeitige Konzept der Regierungen von Bund und Ländern wälzt die zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Testung und Nachverfolgbarkeit des Sars-CoV-2-Virus auf die stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste ab.
Sie lässt sie dabei weitestgehend allein. Es ist nicht einmal geklärt, ob die dadurch anfallenden Personalkosten erstattet werden. Ob das derzeit viel zu knappe Personal, welches mit den Kostenträgern für die Pflege und Betreuung der Bewohner(innen) ausgehandelt und über SGB XI/ SGB IX finanziert wurde, überhaupt für Testungen abgestellt werden darf, ist ein weiterer offener Punkt. Zusätzliches Personal, um hoheitliche Aufgaben (der Gesundheitsämter) wie Testungen wahrzunehmen, ist deshalb nur möglich, wenn die Übernahme der derzeit auf sieben Euro pro Test limitierten Personal- und Sachkosten geklärt ist.
Zudem müssen die Berufsgruppen, welche testen können, erweitert werden. Eine Beschränkung auf Pflegefachkräfte verhindert die zum Teil notwendige Unterstützung von außen etwa durch die Bundeswehr und andere Behörden, wie sie den Gesundheitsämtern zugebilligt wird.
Zusätzlich zu den Schnelltests benötigen wir auch ein Besuchskonzept, da es selbst mit zusätzlichem Personal nicht zu stemmen ist, dass Besucher(innen) zu jeder Zeit unangemeldet vor der Tür stehen.
Bei allen Beteiligten ist die Sorge groß, dass Corona sich unbemerkt in die Einrichtung schleicht. Auch wir haben schon früh gefordert, Mitarbeitende und Bewohner(innen) regelmäßig zu testen, um Infektionsausbrüche schnell zu identifizieren. Allerdings bedarf es hinsichtlich des Rechts auf Teilhabe und der Belastung der Pflegekräfte eines ausgewogenen Handelns. Corona-Schnelltests können ein Mittel sein, in bestimmtem Umfang Besuche auch in Zeiten hoher Infektionen zulassen zu können, hierzu sind allerdings entsprechende Rahmenbedingungen nötig.