Attraktive Lösungen gesucht
EIne angemessene Vergütung für ihre Mitarbeitenden zu sichern beschäftigt die Caritas und andere gemeinnützige Anbieter sozialer Dienstleistungen seit geraumer Zeit. Insbesondere im durch Konkurrenz mit privaten Anbietern geprägten Feld der Altenhilfe sind tarifliche Standards wenig verbreitet. Grund: Die privaten Anbieter sind weitgehend tariffrei aufgestellt. Weil die Dienste und Einrichtungen der Caritas mit ihrer Bindung an die AVR über das höchste Entgeltniveau der Branche verfügen, befindet sich der DCV im Dialog mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und Verdi. Ziel ist es, gemeinsam zu einer verbindlichen Sicherung einer guten Bezahlung in der Altenhilfe zu finden.
Ein mögliches Instrument ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages nach dem Tarifvertragsgesetz, den dann grundsätzlich auch die bisher tariffreien Anbieter in dieser Branche anzuwenden haben. Nun ist im Land Bremen dieser Weg für die Vergütung von Auszubildenden in der Pflegebranche am Widerstand der Arbeitgeberverbände gescheitert. Sie haben im zuständigen Tarifausschuss die Allgemeinverbindlichkeit abgelehnt. Sollte dieses Vorgehen Vorbild für die Positionierung der weltlichen Arbeitgeberverbände auch im Bund und in anderen Bundesländern sein, wäre dieser Weg auf absehbare Zeit versperrt. Die Bremer Entscheidung hat daher bundesweit Bedeutung.
Was heißt dies für die Caritas, die mit ihren AVR auf dem Dritten Weg unterwegs ist und von Regelungen im Zweiten Weg nach dem Tarifvertragsgesetz ohnehin nicht erfasst wird? Eine Alternative wäre, eine (Mindest-)Vergütung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz sicherzustellen, das nun Regelungen für die Branche insgesamt oder für bestimmte Bereiche festlegen könnte. Aber auch hier muss der Tarifausschuss mit Mehrheit zustimmen. Ein fehlender Ausschussbeschluss kann jedoch per Votum der Bundesregierung überwunden werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, einen Mindestlohn in der Pflegebranche festzulegen auf der Basis des Beschlusses einer Kommission, die tarifliche Standards verbindlich macht. Diese sogenannte Pflegekommission besteht bereits und könnte ihren Aktionsbereich möglicherweise ausdehnen. Aus meiner Sicht ist diese Kommissionslösung attraktiv. Denn hier können sich sowohl die Gewerkschaften und Arbeitgeber des Zweiten Weges als auch die Dienstnehmer und Dienstgeber des Dritten Weges in Caritas und Diakonie auf Augenhöhe verabreden.
Von einigen Dienstgebern der Caritas werden jetzt die Idee einer verbindlichen Festsetzung bestimmter tariflicher Standards an sich und ihre Wirkung auf die Dienste und Einrichtungen in Frage gestellt. Es wird bezweifelt, dass damit das Lohndumping auf Kosten der Mitarbeitenden und in letzter Konsequenz auch unserer Angebotsnutzer gestoppt werden kann.
Wie es weitergeht, wird sich in diesem Jahr zeigen. Der Deutsche Caritasverband wird jedenfalls weiterhin den Dialog mit allen Beteiligten suchen, um im Ergebnis die bestmögliche Basis für gute Lebens- und Arbeitsbedingungen in unseren Diensten und Einrichtungen zu ermöglichen.