Wie prüft man die Wirtschaftsprüfung?
Die meisten Rechtsträger der Caritas sind nicht gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Es sei denn, sie firmieren als gemeinnützige GmbH und erfüllen die Größenkriterien einer mittelgroßen bis großen Kapitalgesellschaft gemäß Handelsgesetzbuch (HGB). Der Rechnungslegungsstandard des HGB strahlt allerdings heftig in die Sozial- und Gesundheitswirtschaft aus. So sind Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gemäß der Krankenhaus- beziehungsweise Pflegebuchführungsverordnung verpflichtet, einen HGB-Jahresabschuss zu erstellen. Andere Rechtsträger der Caritas "unterwerfen" sich freiwillig dem HGB-Rechnungslegungsstandard und verknüpfen dies so wie viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auch mit einer freiwilligen Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 317 HGB.
Welche Kriterien sind bei der Auswahl einer Prüfgesellschaft relevant? Das Aufsichtsorgan des Rechtsträgers ist für die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verantwortlich und deren Auftraggeber. Deshalb ist ein kompetent besetztes Aufsichtsorgan, das seine Rechte und Pflichten kennt, Grundvoraussetzung für eine gute Wahl des Prüfers. Aus Sicht des Aufsichtsorgans ist die Prüfung des Jahresabschlusses ein Instrument, um den Kontrollauftrag wirksam wahrnehmen zu können (zum Beispiel die Erteilung von Sonderprüfaufträgen gemäß den Prüfrichtlinien des Verbandes der Diözesen Deutschlands aus dem Jahr 2009). Es reicht aber nicht aus, sich ausschließlich auf den Prüfbericht zu verlassen. Es bedarf auch einer umfassenden laufenden Berichterstattung der Geschäftsführung an das Aufsichtsorgan (zum Beispiel Liquiditätsbericht und -planung).
Gute Branchenkenntnisse
Zentrale Entscheidungskriterien für die Wahl einer Prüfgesellschaft sind eine gute Branchenkenntnis und damit die Vertrautheit mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Abgabenordnung, Sozialgesetze) und den daraus resultierenden speziellen Anforderungen an die Erstellung und Bewertung eines Jahresabschlusses. Diese Qualifikation der Prüfgesellschaft und ihrer Mitarbeitenden muss aber auch vor Ort bei der Prüfung präsent sein. Angebot und Rechnung sollten die Qualifikation des Personals transparent machen. Verlässlichkeit, Sorgfalt und Kundenfreundlichkeit sollten selbstverständlich sein. Ablesen lässt sich dies unter anderem an der Art und Weise, wie das Ergebnis der Prüfung im schriftlichen Bericht und bei der Präsentation im Aufsichtsrat vermittelt wird. Leichte Verständlichkeit von Tabellen und Grafiken sowie die Erläuterung von Kennzahlen wie etwa dem Cashflow oder Rentabilitätskennziffern sind hier relevant.
Neben diesen "harten" Kriterien kommt es vor allem auf die "Chemie" an. Hat die Prüfgesellschaft wirklich ein Interesse am Tätigkeitsprofil des Caritas-Unternehmens, das über den rein formalen Prüfauftrag hinausgeht und Basis für eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung sein kann? Welche Erfahrungen haben andere Träger mit den Prüfern gemacht? Wie gut klappt die Zusammenarbeit vor Ort? Wie sieht es mit den kommunikativen Fähigkeiten des Prüfteams aus? Hier ist der Aufsichtsrat auf die Erfahrungen der Geschäftsführung angewiesen. Fehlt es an der notwendigen Chemie, sollte man sich nicht scheuen, eine Rotation des Personals einzufordern (spätestens bis zu nächsten Prüfung).
In welchen Abständen sollte eigentlich die Prüfgesellschaft gewechselt werden? Die Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht" empfiehlt: "Der Abschlussprüfer wird für ein Jahr bestellt. Wiederbestellung ist möglich. Spätestens sieben Jahre nach seiner erstmaligen Bestellung ist zu prüfen, ob ein Prüferwechsel erfolgen soll. Dabei ist zu prüfen, ob auch ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft infrage kommt." Ein Wechsel in kurzen Zeitabständen, so das Meinungsbild auf der Tagung "Die Caritas im Gespräch mit Wirtschaftsprüfer(inne)n" im November in Fulda, ist ohne gravierenden Anlass nicht sinnvoll. Die Zusammenarbeit ist für beide Seiten eine Investition, die erst nach ein, zwei Jahren Früchte trägt.
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