Die Caritas im Gespräch mit Wirtschaftsprüfern
Seit dem Jahr 2005 bietet die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes die Tagung "Die Caritas im Gespräch mit Wirtschaftsprüfer(inne)n" an. Ziel ist es, den Dialog zwischen den Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien von Caritas-Trägern und den sie prüfenden Gesellschaften zu fördern.
Die Erfahrungen mit Unternehmenskrisen, die auch die Caritas nicht verschonen, zeigen, dass formalisierte, personenunabhängige Verfahren wichtig sind, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Dazu zählen die Trennung von Aufsicht und Geschäftsführung in einem Unternehmen, um eine wirksame interne Aufsicht beziehungsweise Kontrolle zu realisieren, aber auch das bewusste Zulassen von externer Kontrolle über die jährliche Wirtschaftsprüfung. Letztlich geht es hier um die Beachtung der Grundsätze verantwortungsvoller und guter Unternehmensführung, wie sie im Deutschen Corporate Governance Kodex und als daran angelehnte Eigenentwicklung im katholischen Bereich der Arbeitshilfe 182 "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht" festgelegt sind (siehe dazu auch neue caritas Heft 3/2014, S. 32). Die Arbeitshilfe 182 enthält Bestimmungen über die Zusammenarbeit von Geschäftsführungsorgan und Aufsichtsorgan sowie von Aufsichtsorgan und Wirtschaftsprüfung. Demnach unterstützt die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Aufsichtsorgan bei der Verwirklichung seines Kontrollauftrags (selbstverständlich unter Wahrung der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfung). Parallel dazu muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass ein geprüfter Jahresabschluss trägereigene Aufsichtsstrukturen nicht ersetzen, aber deren Wirksamkeit erhöhen kann.
Die Arbeitshilfe macht klare Vorgaben für die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Aufsichtsgremium und der Abschlussprüfung: "Soweit die Gesellschafterversammlung sich die Bestellung nicht ausdrücklich vorbehält, bestimmt das Aufsichtsgremium den externen Abschlussprüfer. Den schriftlichen Auftrag zur Durchführung der Abschlussprüfung erteilt der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums. Das Aufsichtsgremium legt den Prüfungsumfang fest und kann darüber hinaus weitere Prüfungsaufträge (auch Sonderprüfungen) erteilen. Der Abschlussprüfer beziehungsweise sein Mitarbeiter nimmt an der Sitzung des Aufsichtsgremiums teil, in der der Jahresabschluss beraten wird, und trägt persönlich die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses vor." (Siehe Arbeitshilfe 182, Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht, S. 24-25.) Das Aufsichtsgremium sollte sich zuvor von der Qualität der Prüfgesellschaft überzeugen. Dazu gehört, dass keine beruflichen und finanziellen Beziehungen zwischen der Prüfgesellschaft und dem Auftraggeber bestehen, da ansonsten die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet ist. Die Wirksamkeit der Prüfung kann auch darunter leiden, dass ein und dieselbe Person zu lange mit der Prüfung einer Organisation befasst ist. Die Arbeitshilfe 182 greift diese Anforderung auf: "Der Abschlussprüfer wird für ein Jahr bestellt. Wiederbestellung ist möglich. Spätestens sieben Jahre nach seiner erstmaligen Bestellung ist zu prüfen, ob ein Prüferwechsel erfolgen soll. Dabei ist zu prüfen, ob auch ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft in Frage kommt." (Siehe Arbeitshilfe 182, S. 25.) Eines schließt die Arbeitshilfe kategorisch aus: Ein(e) Vertreter(in) der beauftragten Prüfungsgesellschaft kann aufgrund gravierender Interessenkonflikte kein Mitglied des Aufsichtsgremiums sein. Mit der zunehmenden Zahl an Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Caritas gewinnt das Thema Abschlussprüfung an Bedeutung. Über die Prüfungsrichtlinie des Verbandes der Diözesen Deutschlands erfasst die Prüfpflicht katholische Träger aller Rechtsformen, wenn sie mindestens 500.000 Euro Kirchensteuermittel pro Jahr empfangen und eine gewisse Mindestgröße haben. Außerdem gehen immer mehr Träger freiwillig dazu über, einen am Handelsgesetzbuch orientierten Jahresabschluss zu erstellen und prüfen zu lassen. Der Dialog zwischen der Caritas und den Wirtschaftsprüfer(inne)n geht am 26. und 27. November 2015 in Fulda weiter.
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