Die AVR der Caritas sind ein bundesweites Leittarifwerk
Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission hält bei der Tarifstruktur und -höhe am TVöD als Referenzwerk für die Arbeitsvertragsrichtlinien für die Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas) fest. Vergütungen und Arbeitsbedingungen in den AVR-Caritas müssen gleichwertig zum TVöD bleiben. Dafür setzt sich die Mitarbeiterseite ein. Die Caritas-Beschäftigten leisten in den Gesundheitsberufen sowie im Sozial- und Erziehungswesen gemeinwohlorientierte Arbeit, die nur sehr eingeschränkt zur marktfähigen öffentlichen Daseinsfürsorge gehört. Die Tatsache, dass der Staat die genannten Aufgaben an freigemeinnützige Träger und auch an private Anbieter abgegeben hat, ändert nichts an dem Tarifgrundsatz: Der TVöD definiert den Wert der sozialen Arbeit.
Verhandelt wird auf verschiedenen Ebenen
Tarifstruktur und Tarifhöhe werden in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) auf unterschiedlichen Verhandlungsebenen festgelegt. Die Ordnung der AK hat die Weichen auf Regionalisierung der Tariffindungsarbeit bei der Caritas gestellt. Dennoch sind der Regionalisierung durch die AK-Ordnung Grenzen gesetzt. Die Bundeskommission ist für Fragen der Vergütungsstruktur, die sechs Regionalkommissionen für Fragen der Vergütungshöhe innerhalb der von der Bundesebene festgelegten Bandbreiten der mittleren Werte zuständig.
Für die Tarifarbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission bedeutet das: Die Tarifstruktur (Entgeltgruppen und Entgeltstufen) ist ausschließlich Beschlussmaterie der Bundeskommission. Die Regionalkommissionen legen die Höhe aller Vergütungsbestandteile, den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit und des Erholungsurlaubs innerhalb von Bandbreiten fest. Bevor aber die Regionalkommissionen aktiv werden können, bestimmt die Bundeskommission mittlere Werte für Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub. Außerhalb der AK ist fast nicht vermittelbar, dass die auf Bundesebene festgelegten mittleren Werte so lange virtuelle Größen bleiben, wie keine Regionaltarife beschlossen werden.
Die AK-Ordnung sieht für die Vergütungshöhe eine Bandbreite von 20 Prozent nach unten und nach oben vor. Für Arbeitszeit und Urlaub gilt eine zehnprozentige Bandbreite nach unten und nach oben. Eine Veränderung der Spielräume ist nur auf Beschluss der Bundeskommission möglich. In der aktuellen Tarifrunde hat die Bundeskommission eine Verengung der Bandbreite für die Vergütungshöhe auf 15 Prozent befristet bis zum 31. Dezember 2016 beschlossen.
Bundestabellen sind Bezugsgrößen
Die auf der Bundesebene beschlossenen Entgelttabellen mit mittleren Werten sind in jeder Tarifrunde erneut Ausgangspunkt für die Beschlüsse der Regionalkommissionen im Rahmen der Bandbreite. Die Tariferhöhungen in den Regionaltabellen werden von den Bundestabellen abgeleitet und nicht aus den Regionaltarifen selbst generiert. Gegenteilige Rechtsauffassungen sind beispielsweise auf Dienstgeberseite in der Regionalkommission Ost anzutreffen, gehören aber ins Reich der AVR-Legende.
Die Bandbreite wirkt de facto nur nach unten
Die Bandbreiten wurden vom Ordnungsgeber eingeführt, um regionale Tarifabweichungen von den mittleren Werten zu ermöglichen. Die Regelung bietet neben einer Abweichung nach unten auch die Möglichkeit einer Abweichung nach oben. Diese von der AK-Ordnung ermöglichte Tarifpluralität wird zurzeit fast ausschließlich nach unten zulasten der Mitarbeiter(innen) wirksam. Verstärkt wird dieser negative Bandbreiteneffekt noch zusätzlich durch die gegenüber dem öffentlichen Dienst zeitverzögerten Tariflohnsteigerungen. In der Tarifrunde 2014/2015 werden die Tariferhöhungen frühestens ab Juli und nicht ab März 2014 wirksam. Die caritativen Unternehmen profitieren also im Dritten Weg im Vergleich zum öffentlichen Dienst von Nullmonaten.
Problemzone Ost
Die Mitarbeiterseite ist tief besorgt darüber, dass die Kolleg(inn)en in den neuen Ländern im Hinblick auf das Vergütungsniveau seit mehreren Tarifrunden von der Caritas-Dienstgemeinschaft abgehängt waren. Während zwischen 1992 und 2008 ein Angleichungstrend an die Westgehälter fortgeschrieben wurde, sind die Jahre seit 2009 in der Regionalkommission Ost durch fehlende oder verspätete Tarifübernahmen gekennzeichnet. Die Ost-Gehälter fielen im Jahr 2013 von ehemals 95 Prozent auf durchschnittlich 88,9 Prozent des West-Entgeltniveaus zurück.
Eine besondere tarifpolitische Herausforderung stellt der Zuschnitt der Regionalkommission Ost (RK Ost) dar. Zur ihr gehören nicht nur die ost- und mitteldeutschen Bistümer Dresden-Meißen, Görlitz, Erfurt, Magdeburg und das Erzbistum Berlin, sondern auch das Erzbistum Hamburg. Zum Erzbistum Hamburg zählen die westlichen Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg. Damit ist die Regionalkommission Ost für vier früher unterschiedlich tarifierte Gebiete zuständig: Hamburg und Schleswig-Holstein, Berlin (West), Berlin (Ost) und die neuen Länder. Die heterogenen Tariflandschaften in der Regionalkommission Ost stellen insbesondere für die Mitarbeiterseite eine gruppendynamische Zerreißprobe dar. Trotz dieser außerordentlich schwierigen Rahmenbedingungen hat es die RK Ost am 11. Dezember 2014 geschafft, einen Tarifabschluss ohne Vermittlungsverfahren zu erzielen.
Bundeskompetenz erhalten und Flächentarif stärken
In der AK-Ordnung wurden die Tarifweichen auf Regionalisierung gestellt. Zugleich aber hat die Bundesebene die Kompetenz, den AVR einen bundesweiten Rahmen und Orientierungspunkt zu geben. Für den Erhalt der AVR-Caritas als Flächentarif für die Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufe ist die Bundesebene von zentraler Bedeutung. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission macht sich daher für den Kompetenzerhalt der Bundeskommission stark. Die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit der AK-Ordnung muss im Interesse der Glaubwürdigkeit des Dritten Weges der katholischen Kirche und ihrer Caritas so klein wie möglich gehalten werden.
Die AVR-Caritas sind als branchenübergreifendes Flächentarifwerk angelegt. Sie geben eine tätigkeitsspezifische Vergütung vor, die die Betriebserfahrung berücksichtigt. Die Mitarbeiterseite betrachtet die Flächenorientierung der AVR-Caritas, die sich an den Tarifen des öffentlichen Dienstes ausrichten, als zentrales Element der Dienstgemeinschaft. Die AVR-Caritas als Flächentarifwerk müssen erhalten und ausgebaut werden. Sie entwickeln sich in einigen Bereichen bereits selbst zum Leittarifwerk.
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