Inklusionsbarometer: Kurze Erholung, trübe Aussichten
Das jährliche Inklusionsbarometer Arbeit zeigt am 30. November 2023 auf den ersten Blick Gutes an: Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung sinkt, wenn auch nicht so stark wie die allgemeine Arbeitslosenquote - die Pandemie-Nachwehen scheinen fast überwunden. Dennoch sind Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt weiterhin strukturell diskriminiert. Das liegt vor allem an der unzureichenden Einstellungsbereitschaft von Unternehmen: Nach wie vor beschäftigt mehr als ein Viertel der dazu verpflichteten Betriebe in Deutschland keine Menschen mit Behinderung.
Konjunkturschwäche drückt
Insgesamt zeichnet das elfte Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institute ein gespaltenes Bild (Kurzlink: https://cutt.ly/9wPaB4QD). Zwar hat sich die Zahl arbeitsloser Menschen mit Behinderung 2022 um rund fünf Prozent auf 163.507 reduziert, doch die Erholung währte nur kurz: Seit April 2023 steigt diese Zahl wieder an. "Der konjunkturelle Abschwung ist mittlerweile auch auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Wir rechnen mit einer um 0,5 Prozent schrumpfenden gesamtwirtschaftlichen Leistung in Deutschland, die auch die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderung einmal mehr eintrübt", kommentiert Bert Rürup, Präsident des Handelsblatt Research Institute.
Obgleich die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung 2022 auf einen Tiefstwert von fast elf Prozent fiel, liegt sie noch immer mehr als doppelt so hoch wie die allgemeine Quote - die zudem im Vergleich stärker sinkt. Der Anteil der langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderung hat sich leicht auf rund 46 Prozent verbessert, doch vergrößert sich auch hier der Abstand zu jenen ohne Behinderung. Denn generell haben Menschen ohne Behinderung eine mehr als doppelt so hohe Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Diese Schere muss endlich kleiner und nicht größer werden, die Verbesserung nachhaltiger. Von Gleichberechtigung ist Deutschland noch immer meilenweit entfernt - und das fast 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf Teilhabe am Arbeitsmarkt festschreibt.
Appell an Unternehmen
Ernüchterung auch bei der entscheidenden Einstellungsbereitschaft der Arbeitgeber: Fast 175.000 Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu aufgefordert, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Der Anteil derer, die alle Pflichtarbeitsplätze besetzen, ist jedoch mit 39 Prozent aktuell um einen weiteren Prozentpunkt gefallen und markiert damit sogar den niedrigsten Wert seit Bestehen des Inklusionsbarometers. Keinerlei Menschen mit Behinderung beschäftigt noch immer mehr als jedes vierte Unternehmen. Wie können sie es sich in Zeiten des immer brisanteren Fachkräftemangels leisten, so leichtfertig auf die Potenziale von Inklusion zu verzichten - zumal es unter Menschen mit Behinderung im Vergleich mehr gut qualifizierte Fachkräfte gibt?
Einheitliche Ansprechstellen als Brückenbauer
Ein wichtiger Hebel können die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber - kurz: EAA - sein, die zum 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufnahmen. Sie unterstützen Unternehmen hinsichtlich der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und sollen eine verlässliche Beratung und Begleitung gewährleisten. Die ersten Erfahrungen sind ermutigend: Im vergangenen Jahr hatten die EAA insgesamt bereits über 10.000 Betriebskontakte (mehr per Kurzlink: https://cutt.ly/YwPsesII).
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