Verbesserungen für vulnerable Menschen
Zum letzten Mal in der vergangenen Legislaturperiode trafen sich die spitzenverbandlichen Vertreter(innen) der freien Wohlfahrtspflege mit der Bundesregierung im Mai, um im Sozialmonitoring über die ungewollten Auswirkungen von Sozialgesetzgebung auf vulnerable Personen zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu finden. Auch in diesem Monitoringgespräch standen die Folgen von Corona im Fokus. Zudem gab es eine Rückschau über die in der vergangenen Legislatur angesprochenen Probleme.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) thematisierte Probleme bei der Gewährleistung existenzsichernder Hilfen in der Pandemie, die sich daraus ergeben, dass Leistungsberechtigte ihre Ansprechpartner in Behörden nicht erreichen, nur noch digitale Zugangswege zur Verfügung stehen oder sprachliche Barrieren den telefonischen oder digitalen Kontakt erschweren. Für viele Leistungsberechtigte, die schon vor der Pandemie mit entsprechenden Herausforderungen bei der Beantragung und Gewährleistung von existenzsichernden Leistungen zu kämpfen hatten, verschärfen sich dadurch die Lebensumstände dramatisch. Das betrifft unter anderem Wohnungslose, Jugendliche an der Schwelle zwischen Schule und Berufseinstieg oder Zuflucht suchende Frauen in Frauenhäusern. Die BAGFW fordert unter anderem feste Ansprechpartner(innen) und persönliche Zugangswege auch in der Pandemie, die flächendeckende Verfügbarkeit von Dolmetscherdiensten (etwa über Dolmetscher-Hotline), die Einhaltung bundesweiter Standards für eine vereinfachte Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen, Informationen in Leichter Sprache sowie einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung. Die Bundesregierung verwies darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter vieles angeschoben haben, um vor Ort die persönliche Erreichbarkeit zu gewährleisten. Die Dolmetscherdienste sollen künftig transparenter angeboten werden. Das Thema Schuldnerberatung gehöre auf die Agenda der Verbraucherschutzpolitik und müsse da umgesetzt werden. Problematisiert wurde auch der Impfzugang vulnerabler Gruppen. Der Bund steht hier mit den Ländern in engem Austausch, um die Impfungen von vulnerablen Personengruppen zu erleichtern.
Sorge um die Grundrente
Die BAGFW wies die Bundesregierung erneut auf ihre große Sorge hinsichtlich der Menschen hin, die bei Bezug der neuen Grundrente ihren Anspruch auf Grundsicherung nicht oder zu spät realisieren könnten. Hintergrund ist, dass die Rentenversicherung erst nach und nach die Ansprüche auf Grundrente prüft. So lange ist nicht klar, ob daneben aufgrund bestehender Freibeträge ein Anspruch auf Grundsicherung existiert, der rückwirkend nicht beantragt werden kann. Eine praktikable Möglichkeit, nachträglich Anträge auf Grundsicherung zu stellen, lehnt die Bundesregierung ab.
In einem gemeinsamen Fazit wurde nach fünf Monitoringgesprächen der 19. Legislaturperiode eine positive Bilanz gezogen (www.bagfw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/heute). Wichtige Verbesserungen konnten umgesetzt werden, wie zum Beispiel beim Kranken- und Pflegeversicherungsschutz von wohnungslosen SGBII-Empfänger(inne)n (www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202108006_ba147135.pdf), bei den Informationen zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung bei Schulden vor Volljährigkeit oder die Harmonisierung der Freibeträge in SGB II/XII bei Freiwilligendiensten sowie eine vereinfachte Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen bei Duldungen. BAGFW und Bundesregierung wollen das Sozialmonitoring auch in der neuen Legislatur fortsetzen und um künftige Lösungen aktueller Probleme ringen.
Steigende Privatverschuldung
Inklusive Gesundheitsversorgung für alle
Zu wenig Wohnraum – zu viel Konkurrenz
Gut fürs Klima: Kapital nachhaltig anlegen
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