Stiftungsrechtsreform in greifbarer Nähe
Damit rückt das Ziel, die Reform noch vor Ende der Legislaturperiode zu verabschieden, in greifbare Nähe. Ein Inkrafttreten der Reform würde ab dem 1. Juli 2022 erfolgen. Für viele kleinere Stiftungen wäre dies ein wichtiger Schritt. Denn die Stiftungsrechtsreform sieht eine Reihe von Vereinheitlichungen und Flexibilisierungen des Stiftungswesens vor (s. auch neue caritas Heft 20/2020, S.21 ff.) Den Kern bildet die Schaffung von bundeseinheitlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese sollen das bisherige Landesrecht ablösen. Auch hinsichtlich der Haftung von Stiftungsorganen sind neue Regelungen im Gesetzentwurf zu finden. Für Stiftungen soll außerdem ein bundeseinheitliches Register geschaffen werden. Trotz positiver Ansätze sehen die Akteure des Stiftungswesens noch Nachbesserungs- und Klarstellungsbedarfe. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen wird diese in die Diskussion einbringen. "Durch eine Weiterentwicklung des Stiftungsrechts wird die Rechtsform Stiftungen attraktiver für potenzielle Stifter(innen), die ihre finanziellen Mittel, ihre Zeit und ihr Know-how für das Gemeinwohl oder die Familie einsetzen wollen," urteilt der Verband.
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