Dringend: Computer für Schüler
Probleme, die durch die Corona-Pandemie verschärft wurden, standen im Fokus des Monitoringgesprächs der Bundesregierung mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) am 17. Dezember 2020. Die Themen deckten von der Behindertenhilfe über die Migrationsberatung bis zu familienpolitischen Fragen und Regelungen der Gesundheitsversorgung alle Bereiche der Sozialpolitik ab.
Als besonders dringlich wurde die fehlende Rechtssicherheit bei der Versorgung von Schüler(inne)n mit digitalen Endgeräten thematisiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lehnte eine klare gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zwar ab. Aufgrund der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderung der Härtefallklausel im SGB II ist ein Zuschuss für Schulcomputer durch die Jobcenter nun aber grundsätzlich möglich. Keine Bereitschaft gab es, die nicht für die Essensbereitstellung verausgabten Gelder den Leistungsberechtigten direkt auszuzahlen, damit Kinder auch während der Schließung von Betreuungsangeboten ein warmes Mittagessen über das BuT erhalten. Auch vielfältige Probleme beim Beantragen von Grundsicherung wurden erörtert. Nicht zu klären waren Probleme aufgrund eines fehlenden Rechtsanspruchs auf Sprachmittlung, der unter Pandemie-Bedingungen den Zugang zu Jobcentern über Hotlines oder digitale Angebote nochmals erschwert. Zugesagt wurde ein aufsichtsrechtliches Tätigwerden bei intransparenten Verrechnungen von Grundsicherung und familienbezogenen Leistungen ohne Kenntnis der Familien.
Die Forderung nach einer Verstetigung der Regelungen zum Notfall-Kinderzuschlag (KiZ) konnte dagegen nicht in Aussicht gestellt werden, auch wenn dem BMAS der verzögerte Zugang zum KiZ bei Einkommensschwankungen bewusst ist. Die Gewährung von Mehrbedarfen für die Mittagsverpflegung bei Arbeit auf Außenarbeitsplätzen von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) stieß trotz wiederholter Rückmeldungen aus der Praxis der Wohlfahrtsverbände auf Ablehnung.
Unbekannte Probleme
Auch eine Schlechterstellung durch Gewährung von Regelsatzstufe 2 für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe wurde vom BMAS zurückgewiesen. Das BMAS erkannte zwar die Problemmeldung zum monatlich begrenzten Pauschalbetrag für die Pflege von Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe an, lehnte jedoch eine Gesetzesänderung ab. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht keinen Bedarf, den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung für Tages- und Nachtpflege mangels Angebot während der Pandemie zu flexibilisieren. Erkannt wurden die Umsetzungsprobleme der Existenzsicherung von EU-Bürger(inne)n aufgrund fehlender Anerkennung des Freizügigkeitsrechts durch Ausländerbehörden. Das Bundesinnenministerium sieht dennoch keinen Handlungsbedarf, das EU-Freizügigkeitsrecht in dieser Legislaturperiode wiederholt zu ändern.
Auf Versorgungslücken bei Kindern über sechs Jahren bei nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen wurde hingewiesen, so dass eine Prüfung seitens des BMG erfolgen kann. Thematisiert wurden unter anderem hohe Beitragsforderungen im Zusammenhang mit der obligatorischen Anschlussversicherung in der Krankenversicherung. Während kein Handlungsbedarf bei den von der BAGFW kritisierten kurzen Fristen gesehen wird, wurde bezüglich der Regelungen für Inhaftierte und für Leistungsberechtigte gemäß Asylbewerberleistungsgesetz zugesagt, mit dem GKV-Spitzenverband zu prüfen, inwiefern hier Anpassungsbedarfe bestehen. Die Gespräche dienten auch dazu, bisher unbekannte Probleme mitzuteilen. So soll etwa mit dem GKV-Spitzenverband die von der BAG[1]FW gemeldete Verweigerung der Aufnahme beziehungsweise Weiterversicherung von EU-Bürger(inne)n durch die GKV erörtert werden. Nicht gelöst werden konnte das wiederholt im Monitoring eingebrachte Problem der Übernahme von Sprachmittlungskosten im Gesundheitsbereich.
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