Pflege muss bezahlbar sein
1. Die Eigenanteile reduzieren: Ziel der Pflegereform muss es sein, die in den letzten Jahren stark gestiegene Eigenbeteiligung der pflegebedürftigen Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen für pflegebedingte Kosten und Investitionskosten zu begrenzen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zu dynamisieren. Der Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten muss überschaubar bleiben. Dafür sind die Eigenanteile an den Kosten ab dem siebten Monat der Pflege in einer Einrichtung auf eine monatliche Summe zu deckeln, die kalkulierbar und finanzierbar ist. Dabei sollte der Anteil, der von den Pflegebedürftigen zu leisten ist, im Laufe der Zeit abnehmen. Die Pflegeversicherung braucht eine tragfähige finanzielle Basis. Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in stationären Wohnsettings sollten systemkonform aus dem SGB V finanziert werden. Die Länder müssen ihrer Verpflichtung zur Investitionskostenförderung nachkommen.
2. Die häusliche Pflege und pflegende Angehörige stärken: Die zahlreichen Leistungen der häuslichen Pflege müssen durch Kombinierbarkeit in Pflegebudgets stärker flexibilisiert werden. So sind Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Angebote zur Alltagsbegleitung zu einem Entlastungsbudget zusammenzufassen, das nach individuellem Bedarf zusammengestellt werden kann. Der Entlastungsbetrag soll auch für Alltagsunterstützung durch Nachbarn und Zugehörige genutzt werden können. Pflegende Angehörige sind als größter Pflegedienst der Nation stärker zu unterstützen. Daher muss das Darlehensmodell der Pflege- und Familienpflegezeit durch eine Lohnersatzleistung, die die Reduzierung der Arbeitszeit abbildet, ersetzt werden. Pflegezeit und Familienpflegezeit müssen zu einer einheitlichen Pflegekarenz zusammengefasst werden. Die Unterstützungsleistung soll auch bei Pflegegrad 1 genutzt werden können. Eine punktuelle Entlastung pflegender Angehöriger durch den Pflegedienst darf nicht zu Abschlägen auf die Rentenanwartschaften führen.
3. Live-in-Care legal und ohne Ausbeutung gestalten: Die Betreuung und Unterstützung von Pflegebedürftigen durch eine (aus dem Ausland stammende) Arbeitskraft, die im privaten Haus[1]halt wohnt, ermöglicht es vielen, in der häuslichen Umgebung bleiben zu können. Dabei werden aber häufig die Rechte der sogenannten Live-in-Care-Kräfte missachtet und es kommt zu Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung. Diese Arbeitskräfte haben ein Recht auf regelkonforme Arbeitsverhältnisse, das es durchzusetzen gilt. Betroffene müssen besser informiert werden. Die Rahmenbedingungen müssen dahingehend reformiert werden, dass legale Beschäftigung finanzierbar und möglichst bürokratiefrei ermöglicht wird.
4. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern: Die hohe Arbeitsverdichtung ist eine wesentliche Ursache für den Fachkräftemangel in der Pflege. Mehr Zeit für Zuwendung zum Menschen einschließlich einer guten Palliativversorgung steigert die Attraktivität des Pflegeberufs und kann so für den notwendigen Nachwuchs sorgen. Personalbemessungssysteme, die den Weg zu einem qualitativ wie quantitativ auskömmlichen Personalmix aufzeigen, sind sowohl in der Langzeitpflege als auch im Krankenhaus verbindlich einzuführen. Neben Fachkräften fehlen auch gut qualifizierte Pflegehilfs- und -assistenzkräfte. Für deren (generalis[1]tische) Pflegeassistenzausbildung soll ein bundesweit einheitlicher Rahmen geschaffen werden. Die tarifliche Vergütung sollte Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag sein.
5. Die Pflege durch Digitalisierung erleichtern: Wir fordern eine ausreichende Finanzierung der Entwicklung und Einführung von digitalen Tools in der Pflege, die an den Bedürfnissen der zu Pflegenden und der Pflegekräfte ausgerichtet sind. Die Digitalisierung der Pflege muss eigenständig und nicht nur als "Ableitung" der Digitalisierung der Medizin gedacht und entwickelt werden. Eine responsiv ausgestaltete Digitalisierungsstrategie kann die Arbeits- und Pflegeprozesse erheblich entlasten. Dafür sind die Digitalisierungsvorhaben partizipativ zu entwickeln und ethische Standards zu setzen, wie sie im Projekt "BeBeRobot" entwickelt werden. Die Implementierung digitaler Ausbildungsinhalte in die Pflegeausbildung muss Vorrang haben. Gleichzeitig sind Vorschläge zur Einführung einer Digitalassistenz (zur Unterstützung älterer, pflegebedürftiger Menschen bei der Bewältigung digital gestützter Alltagsaufgaben) in der nächsten Legislaturperiode mit einem großangelegten Pilotprogramm zu erproben.
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