Junge volljährige Geflüchtete fallen durchs Raster
Erwachsenwerden ist die größte Sache, die sich überhaupt jemals jemand ausgedacht hat." (Die Zeit, 25. April, 2019) Für die meisten Care Leaver - Jugendliche, die die stationäre Erziehungshilfe verlassen - in Deutschland steht das Ende der stationären Erziehungshilfe und damit der Übergang in ein selbstständiges Leben zwischen dem 18. und 19. Lebensjahr an. Die Leistungen im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige (vgl. § 41 SGB VIII) werden für die meisten von ihnen nicht ausgeschöpft. Das durchschnittliche Auszugsalter der jungen Erwachsenen aus dem Elternhaus liegt in Deutschland bei fast Mitte 20.
Viele von ihnen greifen während ihres jungen Erwachsenenlebens weiter auf materielle und soziale Ressourcen ihrer Herkunftsfamilie zurück (vgl. 14. Kinder- und Jugendbericht). Für Care Leaver gestaltet sich der Übergang ins Erwachsenenleben im Vergleich früher und komprimierter. Junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in stationären Erziehungshilfen verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden, sind mit besonderen Herausforderungen und Benachteiligungen konfrontiert. Dies gilt vor allem für Care Leaver mit Fluchthintergrund, die über die Themen des Erwachsenwerdens hinaus weitere rechtliche und soziale Unsicherheiten zu erdulden haben.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) werden in Deutschland im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut. Diese ist bei Bedarf bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für die jungen Menschen zuständig. Es besteht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sogar ein sogenannter Regelrechtsanspruch auf Unterstützung. Nichtsdestoweniger endet für viele junge Geflüchtete die Jugendhilfe oftmals schon mit 18 Jahren. Das Erreichen der Volljährigkeit bringt auch aufenthaltsrechtlich viele Veränderungen mit sich, die sich auf sämtliche Lebensbereiche auswirken können. Eine (zu) frühe Beendigung der Jugendhilfe führt für junge volljährige Geflüchtete häufig zu Perspektivunsicherheit und riskiert den Bruch einer im Verlauf der Jugendhilfe erlangten Stabilität.1
Mit Erreichen der formalen Volljährigkeit endet die Vormundschaft und oft erlischt der Nachzugsanspruch der Eltern. Im aufenthaltsrechtlichen Verfahren fallen Vorgaben weg, die bislang vor Abschiebung schützten. Endet zugleich auch die Jugendhilfe, bedeutet das in der Regel den Umzug in eine Gemeinschafts-, Flüchtlings- oder sogar Obdachlosenunterkunft. Dazu kommen - wie bei allen jungen Menschen - Brüche und Herausforderungen im jungen Erwachsenleben, etwa der Übergang in eine Ausbildung oder weiterführende Schule.
Zur aktuellen Situation junger volljähriger Geflüchteter
Der Anteil junger Erwachsener, die in der Jugendhilfe weiterbetreut werden, ist - gemessen an der Gesamtzahl der in der Jugendhilfe betreuten Geflüchteten - gestiegen. Ende 2019 wurden insgesamt etwas mehr als 40.000 Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe betreut. 62,8 Prozent waren junge Volljährige, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind und im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige in der Jugendhilfe weiterbetreut werden. Bewilligung und Umfang hängen vom individuellen Hilfebedarf ab, aber auch davon, wo die jungen Menschen leben. Das zeigt eine Befragung von mehr als 700 Fachkräften des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, BumF.2 83,7 Prozent der befragten Fachkräfte geben an, dass bei ihnen vor Ort oft oder immer Hilfen für junge Volljährige gewährt werden, vielerorts allerdings nur für relativ kurze Zeiträume.
Zukunftsperspektiven werden zu wenig in den Blick genommen
Ein zentrales Ergebnis der Care-Leaver-Forschung ist, dass es große Unterschiede bei der Bewilligung von Hilfen für junge Volljährige gibt. Während vielerorts die Hilfen regelhaft deutlich über das 18. Lebensjahr hinaus verlängert werden, ist dies an anderen Orten nur selten der Fall. Bei der Hilfegewährung muss zudem zwischen kurzzeitigen Hilfen, die oftmals nur gewährt werden, um eine Wohnungssuche zu ermöglichen, und längerfristiger Unterstützung unterschieden werden. Die im Zuge der Online-Umfrage des BumF befragten Fachkräfte geben an, dass bei nahezu der Hälfte der jungen volljährigen Geflüchteten eine Hilfegewährung von unter einem Jahr die Regel sei: Kurze Bewilligungszeiträume führten dazu, dass von den Jugendlichen nach Beendigung der Hilfe große Schwierigkeiten rückgemeldet würden. Zukunftsperspektiven und Bedarfe der Jugendlichen würden im Rahmen der Gewährung zu wenig beachtet, geben die Fachkräfte an. Die kurze Gestattung der Hilfe widerspreche in aller Regel den umfassenden Herausforderungen für die jungen Volljährigen. Genannt werden in diesem Zusammenhang unter anderem die Ausbildungsplatzsuche, Gerichtsverhandlungen, Aufforderungen zum Identitätsnachweis seitens der Ausländerbehörde, Wohnraumsuche und das Erlernen des Umgangs mit der Bürokratie. "Das örtliche Jugendamt knüpft die Hilfe für junge Volljährige an den Aufenthaltsstatus und nicht an den bestehenden Hilfebedarf. Junge Erwachsene mit einer schlechten Bleibeperspektive3 erhalten deutlich weniger Unterstützung", so eine Fachkraft aus Mecklenburg-Vorpommern in der Online-Umfrage des BumF.
32 Prozent der befragten Fachkräfte geben im Jahr 2019 noch immer an, dass Gemeinschafts- oder Obdachlosenunterkünfte die Regelunterbringung nach der Jugendhilfe sind. Lärm, Enge, fehlende Privatsphäre, das (Mit-)Erleben von Gewalt in der Unterkunft und hygienische Probleme wirkten sich negativ auf verschiedene Bildungsfaktoren (wie physische und psychische Gesundheit, erholsamer Schlaf, Regenerationsphasen oder Ruhe für Hausaufgaben) aus. Effekte der Jugendhilfe würden ab Ankunft in der Sammelunterkunft so häufig zerstört, und es käme zu Ausbildungsabbrüchen.
Die Umfrage zeigt zudem auf, dass die jungen Menschen nur sehr selten gegen Ablehnungen von Hilfeanträgen vorgehen. Dies hänge damit zusammen, dass sie nach Beendigung der Hilfe deutlich weniger Möglichkeiten haben, Informationen und Unterstützung bei Rechtsmittelverfahren zu erhalten, als zuvor.
Die Mitarbeiter(innen) der Jugendhilfe, die sich um junge Volljährige kümmern, befinden sich - abhängig von der örtlichen Situation - in einem politisierten Spannungsfeld. Viele Kommunen und Kreise leisten hervorragende Arbeit und wissen, dass eine abrupte Beendigung der Hilfe bisher erzielte Erfolge gefährdet. Zugleich steigt jedoch der finanzielle Druck, und Jugendämter müssen stärker rechtfertigen, warum sie Hilfen gewähren. Besonders schwierig wird es, wenn gegen eine Ablehnung von Hilfen rechtlich vorgegangen werden muss. Da sind die Jugendlichen oft auf sich allein gestellt - auch weil manche Träger den Konflikt mit dem Jugendamt scheuen, in dessen Abhängigkeit sie letztlich agieren.
Was ist im Übergang zu beachten?
In zahlreichen Interviews hat der BumF junge Geflüchtete und Fachkräfte gefragt, was ihrer Meinung nach die Voraussetzungen für einen gelingenden Übergang sind:
Der 18. Geburtstag darf nicht Druck, Überforderung, Existenzangst vermitteln
Die rechtlichen Ansprüche müssen ausgeschöpft werden. Es besteht ein Regelrechtsanspruch auf umfassende Leistungen durch die Jugendhilfe bis zum 21. Lebensjahr. Ein zentrales Ergebnis der Care-Leaver-Forschung ist, dass mehrere zeitgleiche Übergänge unbedingt zu vermeiden sind. Übergänge von Schule in Ausbildung, aus der Jugendhilfeeinrichtung in eine eigene Wohnung oder aufenthaltsrechtliche Übergänge in fragile rechtliche Situationen begründen jeweils einen umfangreichen Unterstützungsbedarf.
Keine Zukunftsplanung ohne aufenthaltsrechtliche Perspektive
Der Weg in die Zukunft ist für alle Heranwachsenden fordernd. Wenn mangels aufenthaltsrechtlicher Perspektive auch alle anderen Lebensbereiche ins Wanken geraten, kann man nicht lernen, selbstbewusst in die Zukunft zu blicken. Frühzeitige aufenthaltsrechtliche Perspektivklärungen sind ebenso notwendig wie eine verbindliche Anbindung an Beratungsstrukturen nach der Jugendhilfe, wie zum Beispiel Jugendmigrationsdienste. Die Jugendlichen müssen ihre Möglichkeiten und Rechte kennen.
Keine Eigenständigkeit ohne Vertrauenspersonen
Vertrauensbeziehungen außerhalb der Jugendhilfe sind wichtig und sollten bereits während der Jugendhilfe gefördert werden. Hier können etwa Mentor(inn)enprojekte, aber auch Ehemaligenarbeit in den Einrichtungen sowie die Kontaktherstellung zu selbstorganisierten Strukturen4 befähigend sein.
Vertraute Anlaufstellen in und außerhalb der Jugendhilfe
Selbstständigkeit muss als sozialer Prozess erfasst werden. Wichtig ist ein Recht auf Scheitern als Charakteristikum des Erwachsenwerdens, ein Recht auf Umkehr in vertraute Strukturen. Es muss anerkannt werden, dass die Jugendhilfe oft ein Zuhause ist, war und auch nach Beendigung bleibt. Orte der Rückkehr sind essenziell.
Pädagogische und fachliche Begleitung von Bildungsverläufen
Bildungsverläufe erfordern eine fachliche und pädagogische Begleitung sowie ein lernförderndes Umfeld. Benachteiligungen, etwa weil die jungen Menschen die deutsche Sprache noch erlernen müssen, dürfen nicht noch dadurch verschärft werden, dass Hilfen mit dem Verweis auf vorhandene Selbstständigkeit frühzeitig reduziert oder beendet werden.
Parteilichkeit und Mitbestimmung
Junge Geflüchtete brauchen eine parteiliche Unterstützung, die Zwänge im Kontext der Migration anerkennt, Rassismuserfahrungen ernst nimmt, Fluchtgründe nicht infrage stellt und schließlich eine ernsthafte Gestaltung der Zukunftsperspektiven durch die Jugendlichen selbst ermöglicht.
Anmerkungen
1. Vgl. BAMF: Junge Geflüchtete auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben begleiten. Ein Leitfaden für Fachkräfte, 2017. Kostenloser Download: https://bit.ly/37hE225
2. Vgl. die BumF-Online-Umfrage 2019. Kurzlink: https://bit.ly/2Q48C9A, S.63 ff.
3. Die "gute oder schlechte Bleibeperspektive" ist ein im Jahr 2015 eingeführter Begriff, der gesetzlich nicht definiert ist und der in erster Linie eine Aussage darüber trifft, ob für ein Herkunftsland bei den Entscheidungen über Asylanträge eine Schutzquote von über oder unter 50 Prozent besteht. Vgl. hierzu Kurzlink https://bit.ly/2tRSUXt
4. Zu nennen sind hier beispielhaft die selbstorganisierte Initiative "Jugendliche ohne Grenzen" (http://jogspace.net) oder das Careleaver-Netzwerk (www.careleaver.de).
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