Corona-Warn-App – kein Allheilmittel, aber ein Schritt in Richtung Normalität
Wer wünscht sich derzeit nicht eine Rückkehr zur sogenannten "Normalität" und eine Aufhebung der Corona-Beschränkungen? Mancherorts wird lautstark dafür auf die Straße gegangen - mit unterschiedlicher und manchmal auch fragwürdiger Motivation. Die Herausforderungen, die mit dem Andauern der Corona-Pandemie verbunden sind, stellen nicht nur den/die Einzelne(n), sondern auch die Gesellschaft als Ganzes vor eine Zerreißprobe. Der Ruf nach einer schnellen Lösung ist nachvollziehbar. Sollte es eine solche geben, muss sie zwei Anforderungen erfüllen: die Belebung des öffentlichen Lebens sowie die Durchbrechung von Infektionsketten. Mit der Corona-Warn-App der Bundesregierung soll ein Schritt in Richtung Lösung getan werden. Soll diese auf ein Fundament des Vertrauens in der Gesellschaft gestellt werden und darüber hinaus die Bedarfe der Zielgruppen der Caritas im Blick behalten, müssen aus ethischer Perspektive noch weitere Kriterien angelegt werden.
Um die Corona-Warn-App beurteilen zu können, ist ein Blick auf die Funktionsweise hilfreich. Bei der App handelt es sich um ein Kontakt-Tracing-Instrument, was bedeutet, dass temporär erstellte Identifikationsnummern zurückverfolgt werden können. Diese werden über eine Bluetooth-Verbindung ausgetauscht, wenn zwei Personen (genauer: deren Smartphones) längere Zeit am gleichen Ort sind (technisch: mehr als 15 Minuten und weniger als zwei Meter Abstand).
Tracing statt Tracking - das macht einen Unterschied
Im Unterschied dazu würden bei einer Tracking-App die geografischen Standorte der Nutzer(innen) verfolgt. Dadurch entstehen Bewegungsprofile, also personenbezogene Daten, die verarbeitet werden. Ziel der Corona-Warn-App ist demgegenüber die Nachverfolgung von Infektionswegen, um Kontaktpersonen einer infizierten Person möglichst schnell zu informieren, ihnen die Selbstquarantäne zu empfehlen und damit die weitere Ausbreitung von Infektionen zu verhindern. Der Abgleich der Daten findet dabei nur auf dem jeweiligen Telefon, nicht auf einem zentralen Server statt.
Meine Daten gehören mir - wie wird das sichergestellt?
Ein zentraler Punkt für die Einschätzung der Corona-Warn-App ist die Thematisierung der verwendeten Technik: Eine BluetoothVerbindung ist notwendig, um Kontakte entdecken, den Abstand messen und dann Identifikationsnummern austauschen zu können. Die ständige Aktivierung von Bluetooth-Empfang wird normalerweise aus Gründen von IT-Sicherheit und Energieverbrauch durch die Betriebssysteme verhindert. Deshalb gibt es eine Programmierschnittstelle, die von Google und Apple zur Verfügung gestellt wird. Die beiden Konzerne bieten den effektivsten Schutz gegen Cyberkriminalität, die die Datensicherheit und grundlegende Rechte bedroht. Darüber hinaus muss die De-Anonymisierung der Daten verhindert werden, um eine Verknüpfung dieser durch staatliche Stellen ausschließen zu können. Dass dies notwendig ist, hat die unerlaubte Weitergabe von Daten, die unter das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fallen, gezeigt.1
Ein zentraler Schritt in Richtung Datensouveränität und der damit verbundenen Grundrechte wäre eine gesetzliche Regelung zum Einsatz der Corona-Warn-App. Für staatliches Handeln ist eine rechtliche Basis gerade aufgrund der Missbrauchsanfälligkeit unabdingbar. Eine gesetzliche Grundlage sollte die Abgrenzung zu anderen CoronaApps mit anderen Intentionen (beispielsweise RKI-Datenspende-App) sicherstellen. Darüber hinaus müsste die Intention des Tracing - und nicht der Sammlung von sensiblen Daten im Rahmen des IfSG - gewährleistet werden.
Abwägen zwischen Freiheit und Schutz von Leben
Diese Problemanzeigen machen deutlich, dass es einer breiten Aufklärung der Bevölkerung bedarf, um zu einer verantworteten Entscheidung hinsichtlich des Einsatzes der App kommen zu können. Es muss immer wieder zwischen den eigenen Freiheitsrechten wie der Privatsphäre und dem Schutz von Leben abgewogen werden. Sowohl die individuelle als auch die soziale Ebene sind genau zu betrachten.
Was die Einzelnen betrifft, stehen sie vor der Abwägung, ob sie einen Eingriff in ihre Privatsphäre dulden möchten, um dadurch ein Stück mehr an "Normalität" zu gewinnen und darüber hinaus Verantwortung für den Schutz der Gesellschaft zu übernehmen. Dieser Anfrage an das solidarische Handeln eines jeden Einzelnen steht noch ein weiteres gewichtiges Kriterium gegenüber: das Recht auf Nichtwissen. Bin ich Nutzer(in) der App, kann ich von meinem Recht auf Nichtwissen (ob ich möglicherweise infiziert bin oder nicht) keinen Gebrauch mehr machen. Wird mir die Push-Nachricht über eine nachgewiesene Infektion bei einem meiner Kontakte zugestellt, muss ich mich dazu verhalten. Das Ignorieren der Nachricht ist eigentlich unmöglich, da ich mich damit als möglicherweise infiziert betrachten muss und in der Verantwortung stehe, meine Umwelt vor mir zu schützen.
Damit eng verbunden sind gesellschaftliche Fragen. Wie weit reicht die Verantwortung eines Staates gegenüber seinen Bürger(inne)n? Sind Grundrechtseinschränkungen legitim, und wenn ja, in welchem Umfang? Welche Bewegungen werden dadurch angestoßen? Die Corona-Proteste zeigen deutlich, wie schnell die Unzufriedenheit mancher Bürger(innen) für eine rechtsgerichtete Agenda missbraucht werden kann.
Darüber hinaus ist das soziale Klima von der Corona-Warn-App insofern berührt, als sie zu Stigmatisierung verschiedener Personengruppen führen kann: Verweigere ich mich der Nutzung, kann ich schnell als unsolidarisch abgestempelt werden. Gefährlich scheint für die Gesellschaft als Ganzes auch ein Gesundheitsaspekt: Das alleinige Sich-Verlassen auf die App kann zu einer zweiten Infektionswelle führen. Das heißt, ich bin in meinem Sicherheitsgefühl durch die App bestärkt und halte dadurch Abstandsregeln weniger streng ein, was zu einem Anstieg der Infektionen und neuen Einschränkungen führen kann.
Eine letzte Überlegung ist, ob die Bevölkerung sich schrittweise und in immer größerem Umfang an eine Form der Überwachung gewöhnt. Wie gut ist zu unterscheiden zwischen dem möglicherweise wünschenswerten Einsatz von Lösungen, die aufwendig auf den Schutz von persönlichen Daten hin konstruiert wurden ("privacy by design") und datenhungrigen Anwendungen, die die Bürger(innen) nach und nach vorhersehbar und manipulierbar machen? Die Sensibilität dafür, dass die eigenen Daten ein Teil der Privatsphäre und damit der Grundrechte sind, schwindet durch das überwältigende Angebot an datenverarbeitenden Diensten. Diese Sensibilität zu fördern muss daher eine anwaltschaftliche Verpflichtung der Caritas sein.
Apps nutzen kann doch jeder - oder?
Ein ganz besonderer Fokus muss sowohl mit Blick auf die individuellen als auch auf die sozialen Auswirkungen der App auf die Zielgruppen der Caritas gelegt werden. Es ist unbestreitbar, dass durch die Corona-Krise vulnerable Gruppen noch stärker marginalisiert und belastet werden. Dies zeigt sich nicht nur bei Menschen mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen in den Diensten und Einrichtungen. Ebenso sind Menschen mit Migrationshintergrund und Sprachproblemen, Wohnungslose, Straffällige und Kinder in den Hilfen zur Erziehung betroffen, und die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Besondere Aufmerksamkeit hätte auf die Voraussetzung für die Öffnung von Einrichtungen und damit auch für die Gestaltung der Corona-Warn-App gelegt werden müssen. Dreierlei ist zu bedenken. Erstens geht es um die Frage der Selbstbestimmung. Hier stehen Betroffene vor einem Paradox: Auf der einen Seite werden ihre Grundrechte durch das Sammeln von Daten womöglich gefährdet, auf der anderen Seite besteht die Gefahr des Ausschlusses und der Stigmatisierung, wenn sie durch unterschiedliche Benachteiligungen am Abgeben der Daten gehindert sind.
Damit geht es zweitens um die Frage nach dem Zugang zur App und vor allem um gleiche Chancen. Daher hätte schon bei der Entwicklung der App auf Niedrigschwelligkeit, Barrierefreiheit und eine einfache Sprache geachtet werden müssen. Dabei ist noch nicht gelöst, dass sich manche Zielgruppen kein Smartphone leisten können oder wollen.
Drittens ist zu fragen, wie mit einer möglichen emotionalen Überforderung umgegangen werden kann: Eine Nachricht, die die mögliche Infektion mit dem Virus bestätigt, kann für jeden eine Ausnahmesituation darstellen. Diese Situation braucht Begleitung. Es ist zu klären, wie Caritas-Mitarbeitende nicht nur in rechtlich korrekter, sondern auch in menschlicher Sicht sicher handeln können, wenn diese selbst durch die anhaltende Drucksituation stark gefordert sind.
An einer gesetzlichen Regelung führt kein Weg vorbei
Diese wenigen Überlegungen machen deutlich, dass sich die Corona-Warn-App in verschiedenen Spannungsfeldern bewegt: zwischen Privatsphäre und Solidarität, zwischen Gesundheitsvorsorge und Überwachung. Die Vorzüge der App sind gegenüber den damit verbundenen Risiken abzuwägen. Um ihre volle Wirkung entfalten zu können, muss die App durch weitere Maßnahmen flankiert werden. Aus ethischer Sicht und mit Blick auf die Zielgruppen der Caritas sind die Kriterien für den Erfolg der App ihre Wirksamkeit, Datensparsamkeit und -sicherheit, Transparenz, Freiwilligkeit sowie Niedrigschwelligkeit. Hierzu wird eine verlässliche gesetzliche Basis ausschlaggebend sein.
Anmerkung
1. Vgl.www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gesundheitsdaten-corona-infizierte-100.html
Dienende Macht
Eine Frage der Gerechtigkeit
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist da
Rassismus unvereinbar mit Caritas
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