Alarmierende Ergebnisse
Wer Geld hat, muss nicht stehlen. So lässt sich ein Aspekt des neuesten Lebenslagenberichts zusammenfassen, den die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) jüngst veröffentlicht hat.1
Für den Lebenslagenbericht straffällig gewordener Menschen und ihrer Familien hat die BAG-S Ende 2018 Daten aus ganz Deutschland erhoben und ausgewertet. Darin wurde unter anderem die wichtigste Einkommensquelle der Betroffenen abgefragt. Die Ergebnisse sind alarmierend: Mehr als die Hälfte der Klient(inn)en der Straffälligenhilfe leben von SGB-II-Leistungen (53,3 Prozent). Durch eigene Erwerbsarbeit konnten lediglich 13,9 Prozent den wesentlichen Teil ihres Lebensunterhalts selbst verdienen. Dieser Wert hat sich im Vergleich zur vorhergehenden Untersuchung im Jahr 2014 nochmals verschlechtert, damals waren es noch 19,5 Prozent.2 In Anbetracht der aktuell guten Konjunktur, des Fachkräftemangels und in manchen Regionen annähernder Vollbeschäftigung muss diese Zahl aufhorchen lassen: Wenn gerade mal jede(r) neunte Klient(in) seinen/ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten kann, bedeutet dies für alle übrigen mangelnde soziale Teilhabe, die mit einem Leben am Existenzminimum einhergeht. Dazu kommt: Sehr viele straffällige Menschen haben Schulden. Ohne einen Job kann es ihnen nicht gelingen, ihre Schulden zurückzubezahlen und in die Gesellschaft zurückzufinden (siehe Tab. 1).
Es ist bekannt, dass straffällig gewordene Menschen mit vielen Problemen zu kämpfen haben. Sie haben häufig keinen Schulabschluss, keine oder nur eine geringe berufliche Qualifizierung und haben vor der Inhaftierung oftmals auf dem Arbeitsmarkt nicht dauerhaft Fuß fassen können. Viele Strafgefangene sind hoch verschuldet. Häufig bestand ein Teil dieser Verpflichtungen, wie Mietschulden, Handyverträge oder Konsumkredite, schon vor der Haft. Hinzu kommen die Verfahrenskosten, die bei einer rechtskräftigen Verurteilung an den Staat zurückgezahlt werden müssen, sowie unter Umständen weitere materielle Verpflichtungen, die durch die Straftat entstanden sind. Die Ergebnisse des Lebenslagenberichts unterstreicht dies. So ist das Thema Schulden für 10,9 Prozent aller Klient(inn)en der freien Straffälligenhilfe das größte Problem. In der Subgruppe der inhaftierten Männer benennt sogar knapp ein Fünftel Schulden als ihr drängendstes Problem.
Viele sind gesundheitlich angeschlagen oder suchtkrank
Inhaftierten geht es durchschnittlich gesundheitlich wesentlich schlechter als der übrigen Bevölkerung. Sowohl die Prävalenz für somatische als auch für psychiatrische Erkrankungen ist unter Gefangenen deutlich erhöht. Etwa die Hälfte der Straftäter(innen) ist zudem suchtkrank. Tatsächlich bezeichnen 14,6 Prozent der Klientel der freien Straffälligenhilfe ihre Sucht als das gravierendste Problem. Körperliche Erkrankungen scheinen den Daten der BAG-S-Untersuchung zufolge insbesondere bei inhaftierten Frauen eine große Rolle zu spielen. Und schließlich liegt neben einer gesteigerten Suizidrate auch die allgemeine Morbidität in Haftanstalten höher als in Freiheit.
Die Hürden zur Resozialisierung sind hoch
Aufgrund dieser vielfältigen Problemlagen überrascht ein weiteres Ergebnis der Auswertung nicht: Die Hürden für straffällig gewordene Menschen und ihre Angehörigen, ihr aus dem Gleichgewicht geratenes Leben erfolgreich und gesund zu bewältigen und sich dauerhaft in die Gesellschaft zu reintegrieren, sind enorm hoch. Dies gilt insbesondere, wenn man die Ressourcen in den Blick nimmt, die ihnen dazu zur Verfügung stehen. Denn in den Gefängnissen sitzen überwiegend gerade nicht gut ausgebildete Menschen, die beispielsweise zur Gewinnoptimierung Steuern hinterzogen haben. Die allermeisten sitzen auch nicht ein, weil sie schwerste Straftaten begangen haben. Die Mehrheit der Straffälligen wird wegen Delikten gegen das Vermögen (zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Unterschlagung) und nicht gegen die Person verurteilt. Diese Erkenntnisse aus der Kriminologie spiegeln sich nun im Lebenslagenbericht der BAG-S wider, in den fast 600 Datensätze - erstmals aus allen deutschen Bundesländern - eingeflossen sind.
Die BAG-S listet in dem Bericht auf, dass männliche Klienten der Straffälligenhilfe sehr viel häufiger allein (das heißt ohne Partner und/oder Kinder) leben (nämlich zu 62,5 Prozent) als weibliche Betroffene (28,2 Prozent). Fast ein Drittel der von Straffälligkeit betroffenen Frauen (31 Prozent) ist alleinerziehend (gegenüber 1,1 Prozent der Männer).
Da die Mehrheit der Verurteilten zu den gering qualifizierten Menschen gehört, die häufig weitere schwerwiegende Probleme wie Substanzabhängigkeit und Schulden haben, gestaltet sich die Wohnsituation entsprechend schwierig. Gerade mal ein gutes Drittel (36,3 Prozent) der Klient(inn)en, die sich nicht in Haft befinden, verfügt über "gesicherten Individualwohnraum". Ein weiteres knappes Drittel (29,7 Prozent) befindet sich in "stationären und teilstationären Einrichtungen beziehungsweise Wohnprojekten". 15,2 Prozent wohnen "bei der Familie, beim Partner oder bei Bekannten". Ein Zehntel ist wohnungslos, schläft in einer Obdachlosenunterkunft, lebt in prekären Verhältnissen wie in einer Gartenlaube, ist vorübergehend in einer Pension, einem Hotel oder einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht. Eine kleinere Gruppe von 7,7 Prozent verfügt über "Individualwohnraum mit eingeschränktem Kündigungsrecht". Folglich nehmen Probleme im Zusammenhang mit Wohnen und Wohnungsverlust für straffällig gewordene Menschen den höchsten Stellenwert ein (22,1 Prozent). Insbesondere inhaftierte Klienten (36,7 Prozent) und darunter vor allem inhaftierte Frauen (43,6 Prozent) verbinden große Ängste mit dem Thema Wohnen, das sie als das größte Problem bezeichnen, mit dem sie konfrontiert sind.
Ohne geordnete Wohnverhältnisse droht der Rückfall
Dabei ist gerade ein geordnetes Wohnverhältnis ein wesentlicher Faktor, damit die Resozialisierung nach Haftende gelingen kann. Zumindest bei den zehn Prozent, die wohnungslos sind, kann die Resozialisierung schon an der fehlenden Unterkunft scheitern und ein Rückfall in die Straffälligkeit droht. Die Situation der Haftentlassenen im Bereich Wohnen hat sich in den letzten vier Jahren gravierend verschlechtert. Seit dem Jahr 2014 hat sich die Zahl derer, die in prekären Unterkünften leben beziehungsweise obdachlos sind, versiebenfacht. Parallel dazu haben sich wie oben erwähnt die Chancen straffällig gewordener Menschen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, deutlich verschlechtert.
Caritas und Diakonie haben dies zusammen mit ihren Fachverbänden Katholische Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) und Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe (EBET) zum Anlass genommen, mit einem Positionspapier die Sicherung der Wohnkosten Inhaftierter anzumahnen.3 Aufgrund der Relevanz des Faktors Wohnung für die Wiedereingliederung Straffälliger ist es notwendig, die Menschen nach Haftentlassung zu unterstützen, damit sie in eine Wohnung einziehen beziehungsweise zurückkehren zu können. Dies kann bei Entlassung aus Untersuchungshaft und kürzerer Strafhaft bestenfalls die Wohnung sein, die bereits vor der Haft bewohnt worden ist und durch Übernahme der Wohnkosten erhalten werden konnte. Dies kann aber auch eine andere Wohnung sein. Ein Wohnungsangebot trägt für Haftentlassene in jedem Fall entscheidend zu einer erfolgreichen Resozialisierung bei und ist damit ein bedeutsamer Bestandteil der Kriminalprävention.
Der Lebenslagenbericht zeigt, dass es bei den multiplen Problemen, die das Leben von straffällig gewordenen Menschen prägen, enormen Handlungsbedarf gibt. So müssen insbesondere Lösungen in den Bereichen Wohnungssicherung, Arbeitsmarktintegration, Schuldenregulierung und Gesundheitsversorgung straffällig gewordener Menschen erarbeitet und verbessert werden. Indem relevante Risikofaktoren wie Beziehungsabbrüche, Armut, Krankheit und Sucht konsequent bekämpft und entschärft werden, kann der Teufelskreis der Straffälligkeit durchbrochen werden.
Anmerkungen
1. Die BAG-S untersuchte - in Fortführung eines vom BMAS geförderten Projekts aus dem Jahr 2014 - im Spätherbst 2018 erneut bundesweit die Lebens- und Problemlagen straffällig gewordener Menschen und ihrer Familien. Ziel war es, durch eine weitere Befragung der Fachkräfte aus der freien Straffälligenhilfe einen aktualisierten und noch umfassenderen Überblick über die Lebenssituation und Probleme der von ihnen beratenen und betreuten Menschen zu erhalten.
2. Roggenthin, K.; Ackermann, C.: Lebens- und Problemlagen straffällig gewordener Menschen und ihrer Familien. In: BAG-S Informationsdienst Straffälligenhilfe Heft 2/2019, S. 9.
3. "Wohnungsverlust infolge von Inhaftierung verhindern - Ansprüche wirksam umsetzen" vom 17. Oktober 2019, abrufbar unter dem Kurzlink: https://bit.ly/336l9Nu. Siehe auch neue caritas Heft 20/2019, S. 38 ff.
Kampagne "Sei gut, Mensch" – Gelebte Solidarität
Wie Nächstenliebe Gesellschaft gestalten kann
Weiter am Ball bleiben
Weiterhin Umsatzsteuerbefreiungen für Bildungsleistungen
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