Die neue Sonderregelung des § 42?a Abs. 3 SGB XII stellt erwachsene Menschen mit Behinderung, die mit Familienangehörigen zusammenwohnen, schlechter als diejenigen, die in Einrichtungen leben. Die Regelung sollte dringend geändert oder gestrichen werden.
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In Gesprächen mit der Bundesregierung hat die freie Wohlfahrtspflege Probleme im Bereich SGB II und SGB XII sowie im Schuldnerschutz angesprochen. Ebenso wurden Schwierigkeiten bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung thematisiert.
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Der Lebenslagenbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe 2018 macht einen enormen Handlungsbedarf bei der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen aus. Die Zunahme prekärer Wohnverhältnisse in den letzten vier Jahren verschärft die Probleme noch.
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Im Gefängnisalltag haben Inhaftierte kaum Wahlfreiheit. Ein Schlüssel für eine erfolgreiche Wiedereingliederung ist aber, dass die Gefangenen sich als selbstbestimmte und selbstwirksame Menschen und Bürger_innen erleben - nur so können sie dann Verantwortung für sich, ihre Familien und die Gemeinschaft übernehmen.
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