Frühe Hilfen werden unbefristet gefördert
Bund und Länder haben sich geeinigt: Frühe Hilfen werden zukünftig unbefristet gefördert. Die neue Vereinbarung nennt sich "Bundesstiftung Frühe Hilfen" und ist seit Anfang des Jahres in Kraft.1 Nach dem Auslaufen der Bundesinitiative Frühe Hilfen wurde neu vereinbart, wie die zukünftig ohne Befristung zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 51 Millionen Euro pro Jahr verwendet werden. Damit hat ein Kernanliegen Früher Hilfen, die Stärkung von (werdenden) Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren, auch in Zukunft eine gute Förderbasis.
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen soll sicherstellen, dass die Netzwerkstrukturen und Angebote, die während der bis 2017 realisierten Bundesinitiative aufgebaut wurden und sich bewährt haben, weiter bestehen. Bei der Umsetzung soll sie sich auch an dem vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und seinem Beirat entwickelten Leitbild Frühe Hilfen orientieren. Danach bauen Frühe Hilfen auf Ressourcen auf und schaffen niedrigschwellige Zugänge für psychosozial belastete Familien.2
Was ist neu?
Die nach den Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes neu formulierten Förderzwecke sollen vor allem
- die Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen sicherstellen;
- Familien durch spezifische Angebote psychosozial unterstützen;
- innovative Maßnahmen erproben und erfolgreiche Modelle implementieren.
Auf die Förderung dieser drei Schwerpunkte entfallen mit 44 Millionen Euro circa 86 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel. Darüber hinaus bleiben die etablierten Koordinierungsstellen in den Ländern sowie das Nationale Zentrum Frühe Hilfen als Bundeskoordinierung förderfähig.
Relevant sind die Änderungen insbesondere auch für Angebote Früher Hilfen, die mit Ehrenamtlichen realisiert werden (wie Familienpatenschaften oder offene Treffs). Diese sind von einer nachrangigen Förderung im Rahmen der abgeschlossenen Bundesinitiative "aufgestiegen" und jetzt gleichberechtigt zu fördern.
Wie bisher auch beantragen die Länder die Auszahlung der ihnen nach dem bisherigen Verteilerschlüssel zustehenden Fördermittel. Unter Bezug auf Ziele und Förderschwerpunkte der Bundesstiftung legen sie länderspezifische Gesamtkonzepte vor mit Aussagen zum geplanten Mitteleinsatz. Dabei werden - wie gewohnt - manche Länder die Bedarfe in ihren Kommunen klarer vor Augen haben, während andere die Mittel stärker für landestypische Schwerpunkte veranschlagen.
Nachdem der flächendeckende Aufbau von Angeboten Früher Hilfen in den letzten Jahren insgesamt gelungen ist, wird es eine große Herausforderung sein, diese weiter auszubauen und in ein Regelangebot zu überführen. Zu diesem Schluss kommt der Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen, wenn er zugleich die Notwendigkeit verlässlicher finanzieller und personeller Rahmenbedingungen betont.3
Mittel für Frühe Hilfen müssen aufgestockt werden
Dringend notwendig ist aus der Sicht der Wissenschaftler(innen) und der von ihren Verbänden benannten Vertreter(innen) im Beirat zudem, dass die dynamische Entwicklung im Bereich Früher Hilfen anhält. Mit viel Detailkenntnis werden konkrete Entwicklungshindernisse benannt, die es zukünftig zu beseitigen gilt. Dass dafür insgesamt "eine Aufstockung der Mittel für Frühe Hilfen zwingend notwendig"4 ist, ist allen klar, die es mit Frühen Hilfen ernst meinen. Dass dies erstmals von den Mitgliedern des Beirats so deutlich und öffentlich formuliert wird, ist dagegen neu.
Für die Anbieter Früher Hilfen vor Ort und ihren Landes- beziehungsweise Diözesanverband empfiehlt es sich, die Kontakte in den Kommunen und zu den Ländern zu nutzen, um die vorhandenen Angebote und die Initiativen zu deren Weiterentwicklung ebenso zu thematisieren, wie deren zumeist ungenügende Refinanzierung. Wenn es gelingt, diese Angebote in den "Frühe-Hilfen-Konzepten" der Länder zu platzieren, dann steigen die Chancen, dass zukünftig mehr Mittel in die Angebote von freien Trägern fließen. Durch Veränderungen in der Systematik der Förderrichtlinien sind die Erfolgschancen dafür gestiegen (siehe die Leistungsleitlinien zur Bundesstiftung5). Das betrifft die ganz überwiegend von freien Trägern vorgehaltenen Ehrenamtsstrukturen im Feld Früher Hilfen, die jetzt (neu) gleichberechtigt zu fördern sind.
Ebenso gilt dies für "erfolgreich bewährte Modellprojekte in den Frühen Hilfen"6, die mit Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen verstetigt werden sollen. Dazu gehören insbesondere auch Lotsendienste Frühe Hilfen in Geburtskliniken, die sich - so die Leistungsleitlinien ausdrücklich - besonders bewährt haben. In Geburtskliniken kommen 98 Prozent aller Kinder zur Welt. Es macht Sinn, diesen weitgehend stigmatisierungsfreien Zugang zu nutzen, um allen Eltern ein Gespräch anzubieten - über die Zeit nach der Entlassung, über ihre neue Situation sowie über mögliche Belastungen und Unsicherheiten. So erhalten Eltern im Bedarfsfall Informationen über Angebote zur Entlastung und Unterstützung. Wenn nötig, werden sie ermutigt, Frühe Hilfen für sich zu nutzen. Das stärkt ihre Kompetenzen und erhöht die Chancen für ein gesundes und gutes Aufwachsen ihrer Kinder.
Anmerkungen
1. Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen; Kurzlink:
https://bit.ly/2In4Sy9
2. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (Hrsg.): Leitbild Frühe Hilfen. Beitrag des NZFH Beirats. Köln, 2. Auflage, 2016. Kurzlink: https://bit.ly/2L7rUab
3. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (Hrsg.): Frühe Hilfen und Präventiver Kinderschutz. Frühzeitige Unterstützung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, 2017. Kurzlink: https://bit.ly/2rO2Jk1
4. Ebd., S. 5.
5. Leistungsleitlinien Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen. Kurzlink: https://bit.ly/2k4zxly
6. Ebd., Abs. 2.
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