Bei den Transparenzstandards ist noch Luft nach oben
Wie die Transparenzstandards von Caritas und Diakonie in der Praxis umgesetzt werden, war ein Schwerpunkt der Trägerstrukturerhebung 2015. Die Regelerhebung des Deutschen Caritasverbandes (DCV) ermittelte neben den regelmäßig abgefragten Daten auch den Anteil von Frauen und Männern in Geschäftsführung- und Aufsichtsorganen.1
Erstmalig erfolgte die Trägerstrukturerhebung über die Online-Plattform des DCV. Die Rücklaufquote der 1137 angeschriebenen Träger betrug knapp 60 Prozent und damit fünf Prozentpunkte mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2011. Ziel der Erhebung ist es, einen Überblick über die Struktur der Rechtsträger im DCV zu erhalten.
Im Jahr 2010 haben der DCV und die Diakonie Deutschland (damals noch Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland) die Transparenzstandards für Caritas und Diakonie verabschiedet. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung sollen Rechtsträger der Caritas gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über ihre Finanz-, Vermögens- und Wirtschaftslage, ihr Leistungsgeschehen und wesentliche Strukturdaten wie zum Beispiel ihre Organbesetzung ablegen.
Im Mittelpunkt der Trägerstrukturbefragung standen Angaben zur wirtschaftlichen Lage und zu ausgewählten Strukturdaten. Bei der Ergebnisbewertung ist zu berücksichtigen, dass es bei der Abfrage um die Veröffentlichung auf der eigenen Internetseite des Rechtsträgers und im Falle der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften nicht um Pflichtveröffentlichungen auf der Internetseite des elektronischen Unternehmensregisters ging. Das Ergebnis zeigt, dass der Umsetzungsstand nach wie vor relativ niedrig ist. So veröffentlicht lediglich ein Achtel (12,7 Prozent) der befragten Rechtsträger jährlich einen Geschäftsbericht auf der eigenen Internetseite. Knapp 18 Prozent der Träger machen in ihrem Geschäftsbericht oder an anderer Stelle auf ihrer Homepage Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Trägers. Knapp 13 Prozent aller Rechtsträger stellen Auszüge aus ihrer Bilanz und aus der Gewinn- und Verlustrechnung in tabellarischer Form zu Verfügung. Ein etwas geringerer Anteil (elf beziehungsweise zwölf Prozent) hat Angaben aus dem Anhang des Jahresabschlusses beziehungsweise Erläuterungen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und aus dem Lagebericht des Rechtsträgers im Internet stehen. Träger, die ihren Geschäftsbericht im Internet veröffentlichen, sagen also darin in der Regel etwas zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und in einem etwas geringeren Maße zum Anhang des Jahresabschlusses und Lagebericht aus.
Die Hälfte der Träger stellt das Leitbild online
Bei der Veröffentlichung von Strukturdaten liegt die Transparenzquote deutlich höher: Die Hälfte der Rechtsträger meldet zurück, dass sie ihr Leitbild im Internet veröffentlichen. Gut ein Drittel der Rechtsträger (36,3 Prozent) gibt an, ein Unternehmensorganigramm ins Internet zu stellen. Immerhin 34 Prozent der Rechtsträger nennen die Mitglieder ihres Aufsichtsorgans im Internet. Allerdings ist lediglich gut ein Fünftel (22,5 Prozent) der Rechtsträger bereit, die Satzung beziehungsweise den Gesellschaftsvertrag auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen. Die Bereitschaft, die gesetzten strategischen Ziele des Unternehmens im Internet transparent zu machen, liegt mit einem Sechstel (16,2 Prozent) nochmals darunter.
Betrachtet man die Umsetzung der Transparenzstandards differenziert nach der Rechtsform des Trägers, lassen sich deutliche Unterschiede beobachten. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung von Angaben zur wirtschaftlichen Situation. In dieser Hinsicht weist die Rechtsform der GmbH die größte Transparenz auf (siehe Abb. 1, links).
Durchwachsener stellt sich die Situation bei der Betrachtung der Veröffentlichung von Strukturdaten des Rechtsträgers dar. So veröffentlichen 33 Prozent der eingetragenen Vereine (e.V.) ihre Satzung, beziehungsweise ihren Gesellschaftsvertrag, während Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) dies nur in elf Prozent und GmbHs in 14 Prozent der Fälle taten. Die Mitglieder des Aufsichtsorganes wurden bei Stiftungen (44 Prozent) am häufigsten veröffentlicht, bei Körperschaften des öffentlichen Rechts mit 17 Prozent in einem wesentlich geringeren Anteil (siehe Abb. 2, unten).
Die beiden am häufigsten auftretenden Rechtsformen sind wie schon bei den Befragungen 2009 und 2011 der eingetragene Verein mit 42,7 Prozent und die GmbH mit 37,9 Prozent. Stiftungen sind mit 11,9 Prozent vertreten und die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit 7,1 Prozent. Im Vergleich zur Erhebung 2011 ist die Verteilung auf die Rechtsformen in etwa gleich geblieben. Etwas an Gewicht verlor die Stiftung, die von 13,4 auf 11,9 Prozent absank. Seit 2009 wurde keine gemeinnützige AG mehr zurückgemeldet.
Im Innenverhältnis der Rechtsträger ist eine gute Transparenz zu beobachten, wenn man den steigenden Anteil von Trägern betrachtet, die ein Aufsichtsorgan eingerichtet haben. Gut drei Viertel (76,7 Prozent) geben an, ein eigenständiges Aufsichtsorgan zu haben, das in der Satzung, beziehungsweise im Gesellschaftsvertrag, festgeschrieben ist. Im Vergleich zu den Erhebungen 2006, 2009 und 2011 lässt sich ein Trend feststellen, Aufsichtsorgane einzurichten (siehe Tabelle, oben).
Die folgenden Ergebnisse zum Aufsichtsorgan beziehen sich in ihrer Grundgesamtheit auf die Träger, die angegeben haben, ein Aufsichtsorgan zu besitzen. Die meisten (35,9 Prozent) haben einen Aufsichtsrat (zum Vergleich 2011: 31,1 Prozent), 10,8 Prozent einen Verwaltungsrat, 9,4 Prozent einen Stiftungsrat und vier Prozent einen Beirat. Ein relativ hoher Anteil (39,9 Prozent) machte eine Angabe als sonstige Nennung. Die vier wichtigsten sonstigen Nennungen sind Caritasrat, Kuratorium, Gesellschafterversammlung und Mitgliederversammlung. Mit diesen vier Ausprägungen lassen sich 72 Prozent der sonstigen Nennungen erklären.
Arbeitshilfe 182 hat Praxistest bestanden
82,1 Prozent der Befragten mit Aufsichtsorgan haben sich bei dessen Einrichtung an der Arbeitshilfe 1822 orientiert, ein im Vergleich zu 2011 (67,9 Prozent) bemerkenswert höherer Wert. Zu beachten ist, dass die Arbeitshilfe 182 im Januar 2014 in einer dritten, völlig überarbeiteten Auflage erschienen ist. Dabei wurde die bisherige Kernaussage, die Notwendigkeit effektive Aufsichtsstrukturen auf Trägerebene einzurichten, um Aussagen zu den Rechten beziehungsweise Pflichten der Mitglieder-/Gesellschafterversammlung und des Geschäftsführungsorgans sowie zur gestuften kirchlichen Aufsicht ergänzt. Dadurch entstand ein umfassender Corporate Governance Kodex mit höherer Relevanz für die Unternehmenspraxis. Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der Neuauflage und dem Zeitpunkt der Befragung, aber auch die größere Praxistauglichkeit der Arbeitshilfe könnten den starken Anstieg erklären.
Anmerkungen
1. Siehe dazu Gomer, A.-K.; Panjas, J.: Top-Positionen in der Caritas: Jüngere Frauen
rücken auf. In: neue caritas-Jahrbuch 2016, S. 158 ff.
2. Verband der Diözesen Deutschland und Kommission XII der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Arbeitshilfe 182: Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht. 3., völlig überarbeitete Auflage, Januar 2014.
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