Transparenz schafft Vertrauen
In der Öffentlichkeit ist das Interesse am Thema "Transparenz des Dritten Sektors" insbesondere aufgrund einiger öffentlichkeitswirksamer Skandale wie beispielsweise der Fall der Treberhilfe Berlin zeitweise gestiegen.1 Doch solange die wesentlichen Interessengruppen, mit denen es Träger sozialer Dienste und Einrichtungen zu tun haben, nicht systematisch mehr Transparenz einfordern oder die Träger freiwillig transparenter werden, wird das Thema auch in Zukunft keine nachhaltige Bedeutung erlangen. Selbst die Bundesregierung setzt nach wie vor auf die Selbstregulierungskräfte des Dritten Sektors, und auch die als Reflex auf den Fall "Treberhilfe" vom Bundesland Berlin-Brandenburg im Juni 2010 initiierte Bundesratsinitiative für mehr Transparenz in der Sozialwirtschaft ist vorläufig zum Erliegen gekommen. Hier wird vorgeschlagen, die Transparenzregelungen des Sozialgesetzbuches XI bezüglich der Vergütungsfindung auf das SGB XII zu übertragen.
Inzwischen lässt sich eine Teilung im Dritten Sektor beobachten, was den Transparenzdruck angeht. Für spendensammelnde Organisationen ist dieser deutlich höher als für Einrichtungen der Behinderten-, Jugend-, Gesundheits- und Altenhilfe oder für Menschen in besonderen Lebenslagen, die sich vornehmlich über Leistungsentgelte oder öffentliche Zuschüsse finanzieren. Mit der Inkraftsetzung der neuen Leitlinien des Deutschen Zentralinstituts für Soziale Fragen (DZI) im Sommer 2010 haben sich die Transparenzanforderungen an spendensammelnde Institutionen vehement verschärft (siehe www.dzi.de/dzi-institut/downloads), allerdings nur dann, wenn sie das DZI-Spendensiegel erhalten und damit öffentlichkeitswirksam einsetzen wollen. Aufgrund der zunehmenden Konkurrenz auf dem Spendenmarkt und des gestiegenen Transparenzbewusstseins der Spender(innen) bekommen allerdings auch Institutionen ohne Siegel diesen Transparenzdruck zu spüren.
Bevor Caritas und Diakonie Transparenzstandards einführten, wurde in der verbandlichen Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, dass man den Maßstab für Transparenz nicht höher ansetzen solle, als er gesetzlich vorgeschrieben sei oder von Interessengruppen mit Nachdruck eingefordert werde. Da lediglich Sozialunternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) gesetzlich zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet sind und der Sozialgesetzgeber bisher nur für die Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen und Sozialstationen die Veröffentlichung von Leistungsdaten zur Pflicht gemacht hat, wirkt der gesetzliche Zwang zwar bei einer zunehmenden Zahl von Trägern sozialer Dienste (da die Zahl der GmbHs in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen hat). Die große Mehrheit der Träger jedoch kann selbst entscheiden, ob sie ihren Jahresabschluss offenlegt oder nicht.
Den von Caritas und Diakonie verabschiedeten Transparenzstandards (siehe neue caritas Heft 21/2010) liegt ein präventiver Ansatz zugrunde: Bevor womöglich weitere Transparenzskandale folgen und der Gesetzgeber als Reaktion mit drastischen Schritten die Träger der Wohlfahrtspflege zur Transparenz zwingt, sollten die kirchlichen Wohlfahrtsverbände freiwillig für mehr Transparenz in den eigenen Reihen sorgen. Folgende Gründe sprechen dafür:
- Transparenz und das damit erzielbare Vertrauen bei Klient(inn)en, Mitarbeiter(inne)n und anderen Interessengruppen sind Bedingungen diakonischer und caritativer Arbeit und sollten damit eigentlich ein fester Bestandteil des Selbstverständnisses von Caritas und Diakonie sein.
- Transparenz gehört zu den Grundsätzen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung, denen sich Caritas und Diakonie im Sinne der nachhaltigen Erfüllung ihres kirchlichen Auftrages verpflichtet fühlen.
- Transparenz kann als Marketinginstrument wirken und so zum Beispiel die Belegungsquote und die Höhe des Spendeneingangs positiv beeinflussen. Transparente Unternehmen werden mehr und besser von ihren Kund(inn)en wahrgenommen, genießen ein höheres Ansehen und deshalb auch Wettbewerbsvorteile.
- Transparenz tut der einzelnen Caritas-Einrichtung gut, stärkt aber auch das Vertrauen in die Marke Caritas.
Die Caritas ist nicht mit einem Konzern zu vergleichen
Da der gesetzliche Zwang weitgehend fehlt, gehen Caritas und Diakonie den alternativen Weg der freiwilligen Selbstverpflichtung. Dies tun sie mit dem Wissen, dass weder das Diakonische Werk der EKD in Deutschland noch der Deutsche Caritasverband (DCV) konzernartig organisiert sind und damit keinen direkten Einfluss auf die zahlreichen in unterschiedlichen Rechtsformen firmierenden Mitgliedsverbände und -unternehmen haben. Einen möglichen Hebel stellen die Verbandsordnung des DCV und die daraus abgeleiteten Verbandsordnungen der einzelnen Mitgliedsverbände dar, die die Einhaltung eines gewissen Mindesttransparenzstandards verpflichtend machen könnten. In der Verbandsordnung des DCV heißt es in den Voraussetzungen für die Anerkennung als Mitglied, dass die Richtlinien zur wirtschaftlichen Aufsicht beachtet werden müssen. Gemeint ist die Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz und des Verbandes der Diözesen Deutschlands "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftliche Aufsicht", die den Trägern unter anderem die Veröffentlichung eines Geschäftsberichts mit Angaben zum Jahresabschluss vorschlägt. Da diese Transparenzempfehlung nicht im Zentrum der Arbeitshilfe steht (hier stehen Vorschläge für die Umsetzung einer wirksamen internen Aufsicht und Kontrolle innerhalb eines Unternehmens im Vordergrund), dürfte sich diese Empfehlung in der Anerkennungspraxis kaum auswirken. Auf diözesaner Ebene ist die Transparenzanforderung vom Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart umgesetzt worden (siehe Beitrag in nc 02 2012 auf S. 16 f.).
Diese "Verbandsmechanik" und die verbandlichen Strukturen sind gegenüber Außenstehenden jedoch kaum vermittelbar. Ein eindrucksvoller Beweis dafür ist ein am 17. Februar 2011 im Stern veröffentlichter Artikel mit dem Titel "Die Hilfsindustrie". Darin wird festgestellt, dass die Hilfsindustrie "die größte Branche der gesamten deutschen Volkswirtschaft" darstelle, der größte deutsche Arbeitgeber nicht etwa Daimler oder Telekom, sondern die Caritas und "ausgerechnet über diese Firmen und deren Branche […] fast nichts bekannt" sei. Der Mythos, dass die Verbandszentrale Transparenz im Sinne eines Konzerns durchsetzen kann, ist kaum aus der Welt zu schaffen. Der vom DCV unter www.caritas.de (Stichwort: Geschäftsbericht) veröffentlichte Jahresabschluss wird gerne als Konzernabschluss für die Caritas gesehen, ist aber faktisch nur der Rechenschaftsbericht des Dach- und Spitzenverbandes mit seinen Geschäftsstellen in Freiburg, Berlin und Brüssel.
Transparenz ist ausbaufähig
Der an die Adresse der Caritas formulierte Vorwurf der mangelhaften Transparenz ist allerdings nicht ganz von der Hand zu weisen, wie eine Recherche im Internet zeigt. Von den 62 größten Rechtsträgern der Caritas haben lediglich zwölf überhaupt einen Geschäftsbericht im Internet veröffentlicht. Da das Internet inzwischen für die Öffentlichkeit ein wesentliches (wenn nicht das) Instrument für die Informationsrecherche darstellt, müssen Unternehmen ihre Transparenz vor allem über das Internet einlösen. Wenn ein Geschäftsbericht ins Internet eingestellt ist, so ist die Transparenz in der Regel relativ weitreichend und enthält auch Daten aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Übersicht in neue caritas 02 2012, S. 10: Träger der Caritas mit guter Transparenz im Internet).
Insbesondere die Veröffentlichung von Bilanzdaten ist bei gemeinnützigen Unternehmen mit Ängsten behaftet, weil der Ausweis von Rücklagen sachlich unbegründete Begehrlichkeiten bei Kostenträgern bei der nächsten Leistungsentgeltverhandlung auslösen könnte. Um glaubwürdig zu bleiben, ist jedoch die Einhaltung eines gewissen Mindeststandards unbedingt notwendig. Dazu gehört auch eine an den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches orientierte Praxis, was die Veröffentlichung von Bilanzdaten angeht. Diese sollen unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, die es zum Beispiel für Kapitalgesellschaften bereits gibt (siehe im Internet unter www.unternehmensregister.de), für alle Träger von Caritas und Diakonie gelten.
Der Mindeststandard setzt sich aus vier Modulen zusammen (siehe Abb. unten, Bausteine des Mindeststandards). Die Träger sollen Rechenschaft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Leistungsfähigkeit ablegen. Zum Leistungsbericht gehört dabei nicht nur die bloße Beschreibung des Leistungsangebotes, sondern auch Aussagen zu qualitätsbezogenen Ergebnissen (wie Ergebnisse einer Klientenbefragung). Erwartet wird zudem, dass die Träger wesentliche Strukturdaten ihrer Organisation bekanntmachen, wozu die Angaben zu den Organstrukturen und die Mitgliedschaft in anderen Verbänden und Organisationen gehören. Hat der Träger Spenden erhalten, so ist eine gewissenhafte Darlegung der Mittelherkunft und -verwendung erforderlich.
Neben den sogenannten Soll-Modulen enthalten die Transparenzstandards für Caritas und Diakonie auch Kann-Module. Diese stellen Anregungen dar, die Einrichtungen und Träger zusätzlich umsetzen können. Zum Beispiel, indem sie einen Sozialbericht oder Umweltbericht erstellen (siehe die kompletten Standards unter www.caritas.de/fuerprofis/presse/ stellungnahmen).
Die Transparenzstandards sind ausdrücklich als Rahmen zu verstehen und sollen keine engen Vorgaben für die konkrete Gestaltung eines Geschäfts- oder Rechenschaftsberichts machen. Es reicht, wenn der Mindeststandard inhaltlich abgedeckt wird. Auf diese Weise kann auch die Kompatibilität mit anderen, bereits existierenden Transparenzstandards beziehungsweise Geschäftsberichten bestehen bleiben oder hergestellt werden.
Liegen keine Standards oder nur wenig Erfahrungen vor, ist eine schrittweise Einführung möglich. Wichtig ist, dass sich die Rechtsträger systematisch und mit klarem Ziel auf den Weg machen. So reicht bei kleineren Einrichtungen, die bisher keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen, die Veröffentlichung ihrer Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit Vermögensübersicht aus. Perspektivisch sollten sie aber einen Abschluss nach dem Handelsgesetzbuch anstreben.
Mehr Transparenz - mehr Risiko?
Vor der Verabschiedung der Transparenzstandards gab es Diskussionen in Caritas und Diakonie, ob mehr Transparenz nicht auch mit Risiken verbunden sei. Vorbehalte hatten vor allem Träger, die sich zum Großteil über Leistungsentgelte von Kranken- und Pflegekassen finanzieren. Es wird künftig die Aufgabe von Caritas und Diakonie sein, den Kostenträgern zu vermitteln, dass gemeinnützige Unternehmen ebenso ordentlich wirtschaften müssen wie Kaufleute. Die Einhaltung von gewissen Standards in den Entgeltverhandlungen wie zum Beispiel eine angemessene Verzinsung auf das von den Trägern eingesetzte Kapital oder die Notwendigkeit der Bildung von Rücklagen sind in diesem Zusammenhang wichtig. Selbstkritisch kann hier angeführt werden, dass Träger von Caritas und Diakonie in der Vergangenheit eher eine defensive Transparenzstrategie gefahren haben, als ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und Erfordernisse offensiv darzulegen und zu begründen. Allerdings dürfen Träger nicht fahrlässig mit dem Thema Transparenz umgehen und von heute auf morgen einen völligen Schwenk von "defensiv" in Richtung "offensiv" vollziehen. Wichtig ist, dass die Interessengruppen und hier vor allem die Kostenträger auf die neue Qualität der Transparenz vorbereitet werden, um Überraschungen zu vermeiden.
Konkret geht es nicht um die Umsetzung eines zentral vorgegebenen Einheitsberichts, der allen Trägern übergestülpt wird, sondern um inhaltliche Anregungen im Sinne eines Mindeststandards und möglicher Erweiterungen, die auf individuelle Weise umgesetzt werden können und sollen. Es geht um ein notwendiges Maß an Transparenz, das sich vorteilhaft auf Image und Belegung auswirkt. Dabei muss ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis beachtet werden. Die Kunst der Umsetzung ist eine Aufgabe, der sich alle Mitglieder der Caritas im Rahmen einer bewusst formulierten Transparenzstrategie stellen müssen. Diese darf in Zukunft aber nicht mehr heißen: "Transparenz geht mich nichts an, da sie per se schädlich ist." Der mit der Verabschiedung der Transparenzstandards an die Adresse der Mitglieder verbundene Aufruf, diese im Rahmen einer Selbstverpflichtung umzusetzen, darf nicht verhallen, sondern sollte von den Verbänden und Trägern aufgegriffen werden. Nur dann ist die Caritas im Rahmen ihrer Lobbyarbeit als Verfechter von mehr Transparenz im Dritten Sektor glaubwürdig.
Anmerkung
1. Im Jahr 2009 geriet der damalige Geschäftsführer der Treberhilfe Berlin, Hans-Harald Ehlert, in die Schlagzeilen, weil er sich unter anderem ein üppiges Jahresgehalt und einen Maserati auf Geschäftskosten gönnte.