Berufsbildungswerke sind ein Schlüssel zur Inklusion
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist für junge Menschen eine große Herausforderung. Die Zahl von Personen ohne Beruf im Alter zwischen 18 und 25 Jahren ist sehr hoch. Hier besteht seit Jahren ein Missverhältnis. Junge Menschen werden ausgeschlossen (exkludiert). Das Übergangssystem muss daher einen möglichst hohen Grad an Berufsausbildung von jungen Menschen sicherstellen, nicht nur, weil es ein ökonomisches Erfordernis ist, sondern weil das Recht auf eine Ausbildung ein Menschenrecht darstellt.1
Berufsbildungswerke im Übergang zum Beruf
An dieser Stelle setzen Berufsbildungswerke (BBW) auf der Grundlage des SGB IX an: Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Der Begriff der "Behinderung" kann hier als eine soziale Zuschreibung, eine Konstruktion angesehen werden, die die (stellvertretende) Inklusion erst sichert. "Behindert" ist eine Person mithin dann, wenn sie als eine solche Person identifiziert und diagnostiziert wurde. "Behinderung" ist eine Art und Weise, Menschen sozial zu klassifizieren, damit ihnen Inklusion ermöglicht werden kann.
Inklusion als normatives Konzept
Komplexeinrichtungen werden von bestimmten Gruppen oder Denkrichtungen per se als "schlecht" bewertet, weil jede größere Einrichtung automatisch den Menschen separiere und nur wenig Rücksicht auf die Autonomie nehme. Deinstitutionalisierung sei darum angesagt. Es wird ein Inklusionsbild gemalt, das eine Zukunft ohne solche Einrichtungen imaginiert. Dieses normative und politische Inklusionsverständnis ist zwar als ethisches Ideal gut gemeint, aber aus soziologischer Perspektive sollte es zumindest hinterfragt werden. Die These lautet: Berufsbildungswerke betreiben Inklusion.
Inklusion als empirisches Konzept
Auch in neueren soziologischen Positionen wird als Zentralbegriff für soziale Teilhabe das Konzept der Inklusion theoretisch und empirisch ausgearbeitet.2 Als normatives und sozialpolitisches Postulat hat der Inklusionsbegriff in den letzten Jahren jenseits des soziologischen Diskurses große Popularität erlangt, vor allem ausgehend von der internationalen Konvention zu den Rechten von behinderten Menschen. Allerdings ist der Anspruch, dass alle umfassend inkludieren, sozial partizipieren sollen, auch eine (neue) Norm, alle und alles einzuschließen. Dies kann hochproblematische Züge entwickeln. Notwendige gesellschaftliche Nischen und Schutzräume gehen damit verloren, werden systemisch ausgeleuchtet und den Rationalitäten der Systeme eingefügt.
Inklusion und Integration
Die Unterscheidung von Inklusion und Integration ist weiterhin äußerst brauchbar, gerade für den Kontext der sozialen Arbeit.3 Mit Inklusion können wir die soziale Einbeziehung in die Funktionssysteme und Organisationen der modernen Gesellschaft bezeichnen. Diese Teilnahme ist lediglich rollenhaft und ausschnittweise. Wenn wir erfolgreich kommunizieren wollen, bringen wir in unserer Gesellschaft in unterschiedlichen Kontexten Unterschiedliches ins Spiel: etwa Geld bezüglich des Wirtschaftssystems oder rechtliche Ansprüche bezüglich des Rechtssystems oder Macht bezüglich des Politiksystems. Die moderne Gesellschaft ist eine in viele verschiedene soziale Systeme differenzierte Gesellschaft. Soziale Teilhabe als Inklusion bedeutet daher, als Individuum in der Lage zu sein, das ins Spiel zu bringen, was die Systeme erwarten, damit die Einbeziehung realisiert werden kann.
Das normative Inklusionskonzept postuliert, dass Funktionssysteme und Organisationen besondere Arrangements schaffen müssen, damit auch Menschen diese Inklusion gelingt, denen sie ansonsten nicht gelingen würde. Das ist eine wesentliche Funktion der sozialen Arbeit.
Während Inklusionen sich auf rollenförmige Teilhaben beziehen, adressieren soziale Integrationsbeziehungen den ganzen Menschen. Ein typisches Beispiel für eine solche Integrationsbeziehung ist die Teilhabe an der Familie. Ganz existenziell zeigt sich diese ganzheitliche Einbeziehung hinsichtlich des Aufwachsens von Kindern, die nach der Geburt vollständig abhängig von der Einbeziehung durch diejenigen sind, die für die Kinder Verantwortung tragen. Dies sind in der Regel die Eltern. Eltern-Kind-Beziehungen sind nicht kündbare Beziehungen.
Beziehungen im Inklusionsbereich sind zumeist vertraglich geregelt und damit kündbar.
Alle Beziehungen, die sich in unserer privaten Lebenswelt konstituieren und etablieren, sind auf Integration basierende Sozialbeziehungen. Integrationen vollziehen sich zunächst jenseits der gesellschaftlichen Medien wie Geld, Macht und Recht. Sie basieren auf Verwandtschaft, auf Freundschaft oder auf moralische Verpflichtungen des gegenseitigen Gebens und Nehmens.
Inklusions- und Integrationsbeziehungen stehen in einer Spannung zueinander. Im Sinne eines Scharniers wirkt soziale Arbeit und vermittelt zwischen den Inklusions- und den Integrationsverhältnissen der Menschen.
Soziale Arbeit: Inklusions- und Integrationshilfe
Die stellvertretende Inklusion durch die Soziale Arbeit4 ist dann von Bedeutung, wenn Menschen von der sozialen Teilnahme an wichtigen Funktionssystemen und Organisationen der biopsychoso-
zialen Bedürfnisbefriedigung exkludiert sind. Soziale Arbeit vermittelt dann ihren Klientinnen und Klienten soziale Medien wie Geld, Bildung, Rechtsansprüche etc., so dass dadurch gesellschaftliches Leben ermöglicht wird. Immer mit dem Ziel, überzugehen in reguläre, autonome Inklusion hinsichtlich der jeweiligen gesellschaftlichen Systeme und Organisationen, etwa der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes.
Das normative Inklusionspostulat (die Orientierung auf allseitige Inklusion) kann oft nur dann realisiert werden, wenn es inklusionsunterstützende Protagonisten in der Gesellschaft gibt.
Allerdings kann Soziale Arbeit bezüglich der Integrationsbeziehungen von Menschen nur bedingt oder überhaupt nicht stellvertretend agieren. Denn sie vollführt eine funktionssystemisch strukturierte und formal organisierte Berufsarbeit, die rechtlichen Regelungen, Verfahren, wissenschaftlichen Reflexionen, Theorien und Methoden folgt. Beziehungen der Klient(inn)en zur Sozialen Arbeit sind immer Inklusionsbeziehungen. Soziale Arbeit kann einen Rahmen stiften, damit sich Integrationsbeziehungen festigen, regenerieren oder gar erst etablieren können, also Beziehungen zwischen Familienmitgliedern oder Verwandten, zwischen Freunden oder Nachbarn. Soziale Arbeit bietet räumliche Kontexte (etwa Begegnungsstätten, Heime), in denen sich ganz eigene private Lebenswelten formen - jenseits der formalen Sozialen Arbeit, jenseits der stellvertretenden Inklusion.
Konsequenzen für die inklusive Praxis
Über mehrere Jahrzehnte war die Identität der heute verunsicherten Berufsbildungswerke geklärt als fester Bestandteil des sozialen Sicherungssystems und der Landschaft der beruflichen Rehabilitation der Bundesrepublik Deutschland: Sie dienen der beruflichen Ersteingliederung von Menschen mit besonderen Bedarfen (insbesondere aufgrund von Behinderung), erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, und sie rechnen sich volkswirtschaftlich.5
Wenn wir das normative und das empirische Inklusionsverständnis soziologisch reflektieren, dann zeigen sich Berufsbildungswerke als Errungenschaften einer differenzierten Gesellschaft, als Kompetenzzentren der beruflichen Bildung für Menschen mit besonderen Förderbedarfen an der Schnittstelle von Schule und Beruf. Als Einrichtungen, die stellvertretende Inklusion leisten, ja leisten müssen, weil Inklusion für diese Menschen sonst nicht geleistet wird beziehungsweise werden kann. Berufsbildungswerke zeigen sich als Inklusionsschlüssel.
Es geht um Personen und um Rollenträger
Die jungen Menschen kommen nicht in eine "Behinderteneinrichtung", sondern in eine Schule, in eine Ausbildungsstätte, in ein Internat, das gesellschaftlich ein hohes Maß an Anerkennung besitzt und wertgeschätzt wird. Inklusion bedeutet, dass die Gesellschaft solche Kompetenzzentren nicht exkludiert, sondern inkludiert und in das Gemeinwesen integriert.
Im Gegenzug verpflichtet sich das Berufsbildungswerk, Hilfearrangements mit Jugendlichen und Angebote für die Jugendlichen im Spannungsfeld zu den realen Inklusionsbedingungen am normativen Inklusionsbegriff auszurichten: so viele inklusive Arrangements wie möglich und so wenig stellvertretende Inklusion wie nötig.
Ein differenziertes Inklusionsverständnis nimmt Personen in ihrem Kontext wahr. Soziale Arbeit als stellvertretende Inklusion arbeitet mit Hilfe von hoch entwickelten Case-Management-Systemen und weiteren Instrumenten sowohl subjektbezogen mit der Person wie auch mit Rollenträgern auf der systembedingten Ebene. Je nach Teilhabefähigkeit und -bedarf des auszubildenden Jugendlichen und je nach förderlichen und hinderlichen Inklusionsbedingungen der Organisationen des Wirtschaftssystems.
Abgestuft auf die Kompetenz des Jugendlichen werden Zugänge prozesshaft, durchlässig und zielorientiert gestaltet und aufeinander abgestimmt. Inklusionsbedingungen werden verbessert, indem Betriebe in die Mitverantwortung für die Ausbildung Jugendlicher genommen werden. Jugendliche werden als autonome Subjekte im Wirtschaftssystem befähigt (siehe Abbildung 1) und sind inkludiert.
Anmerkungen
1. Vgl. dazu etwa die Landesverfassung von Baden Württemberg Art. 11 Abs. 1.
2. Vgl. Luhmann, N.: Die Gesellschaft der Gesellschaft. Frankfurt/M.: Suhrkamp, 1997.
3. Kleve, H.: Die intime Grenze funktionaler Partizipation. Ein Revisionsvorschlag zum systemtheoretischen Inklusions-/Exklusions-Konzept. In: Merten, R.; Scherr, A. (Hrsg.): Inklusion und Exklusion in der Sozialen Arbeit. Wiesbaden: VS-Verlag, 2004. S. 163-187; Kleve, H.: Soziale Partizipation als Integration und Inklusion. Zwischen begrifflicher Verwirrung und sozialwissenschaftlicher Klarheit. Sozialpädagogische Impulse Heft 2/2013,
S. 15-17;
Kleve, H. : Soziale Partizipation zwischen Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Soziologie der Sozialen Arbeit. SiO Heft 1/2013,
S. 10-11.
4. Baecker, D.: Soziale Hilfe als Funktionssystem der Gesellschaft. Zeitschrift für Soziologie Heft 2/1994, S. 93-110.
5. Neumann, M.; Lenske, W.; Werner, D.;
Hekman, B.: Kosten und Nutzen der beruflichen Rehabilitation junger Menschen mit Behinderungen oder funktionalen Beeinträchtigungen - eine gesamtwirtschaftliche Analyse. Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke: Berlin, 2010.
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