In der Rolle des Gottesarbeiters
Im Alltag stellt sich den Mitarbeitenden wie auch den Nutzern von Diensten und Einrichtungen immer wieder die Frage, was das spezifisch Christliche in der Sozialen Arbeit ausmacht:
- … dass caritative Berufe die Hilfebedürftigen nicht kleinhalten?
- … dass sie ressourcenorientiert die Hilfebedürftigen zu einer möglichst selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung befähigen?
- … dass sie soziale Ausgrenzungen auch über Veränderungen aufseiten der Normalgesellschaft überwinden wollen?
Solche und ähnliche Fragen müssen wir mit einem klaren Nein beantworten, wenn wir spezifisch christlich ausschließlich exklusiv verstehen; wenn wir also behaupten würden, ausschließlich Sozialberufe in kirchlicher Trägerschaft könnten zu solchem frei machenden caritativen Tun am hilfsbedürftigen Nächsten in der Lage sein. Schon unsere alltägliche Erfahrung lehrt, dass ein solcher Exklusivanspruch christlicher Caritas völlig überzogen wäre und die sozialberuflichen Anstrengungen anderer nichtchristlicher Personen und Träger in unerträglicher Weise kleinreden und gering schätzen würde.
Aber: Spezifisch christlich müssen wir nicht automatisch exklusiv verstehen. Wir können es auch inklusiv verstehen: Dieses und jenes gehört unbedingt zu einem sozialen Beruf dazu, wenn er ein spezifisch christliches Profil besitzen soll. Und dieses proprium inclusivum sehe ich mit Blick auf Sozialberufe in kirchlicher Trägerschaft in dreierlei Hinsicht:
Grundlegende Kriterien
1. Unverzichtbarkeit:
Unverzichtbar für das christliche Profil sozialer Berufe ist ein hohes Maß an fachlicher Professionalität. Dies gilt für alle Bereiche des Sozial- oder auch Gesundheitswesens, für alle erziehenden, pflegenden, beratenden, bildenden, betreuenden oder sozialadministrativen Tätigkeiten. Fachliche Professionalität ist ein Erfordernis um der Menschen willen, die in prekären Lebenslagen den sozialen Berufen und unseren Einrichtungen anvertraut sind. Wir müssen nicht nur Gutes wollen, sondern auch Gutes können. Das gilt für alle sozialen Berufe - egal, ob sie christlich inspiriert sind oder nicht.
2. Unvermeidbarkeit:
Unvermeidbar für das christliche Profil sozialer Berufe ist sodann die nüchterne Einsicht, dass alle sozialberuflichen Bemühungen um eine substanzielle Verbesserung menschlicher Lebenslagen und menschenwürdiger Lebensführung immer unter dem Vorbehalt des Fragmentarischen verbleiben. Machen wir uns nichts vor: Jeder von uns ist in seinem Beruf nicht nur erfolgsverwöhnt, sondern auch von Scheitern bedroht. Solches Scheitern kann Folge unserer eigenen Schwäche und Fehlerhaftigkeit sein, denen wir uns stellen müssen. Solches Scheitern unserer beruflichen Bemühungen kann auch Folge jener bedrückenden und trostlosen Lebensverhältnisse sein, in denen die Adressaten unserer Unterstützung oftmals gefangen sind: Sucht, Wohnungslosigkeit, psychische Krankheiten und Behinderungen, Aids, Armut, Ausgrenzung, Kriminalität, Gewalt. Soziale Berufe arbeiten immer auch in Situationen von Schmerz und Leiden, von Verlust und Entbehrungen, von Trennung und Enttäuschungen, arbeiten also im Grenzbereich von Leben und Tod.
3. Unverwechselbarkeit:
Zum christlichen Profil sozialer Berufe gehört nämlich die Bereitschaft, Sterben zuzulassen. Damit meine ich: Scheitern einzugestehen. Damit meine ich: die mitunter zerreißenden Erfahrungen von Verlust und Trennung nicht durch die hektische Betriebsamkeit caritativer Hilfsmaßnahmen zu überspielen und so zu unterdrücken. Solches Sterben zuzulassen verharmlost nichts, im Gegenteil: Es nimmt den Schmerz und die Trauer derer, die gescheitert sind, derer, die den unwiederbringlichen Verlust ihrer persönlichen Bindungen und Beziehungen, ihrer Lebenspläne und Lebenssicherheiten beklagen müssen, sehr ernst - in der Hoffnung, dass sich durch den Schmerz und die Trauer hindurch auch überraschend neue Lebensperspektiven eröffnen können.
Hier erweist sich das Profil sozialer Berufe als unverwechselbar christlich - die dritte Dimension des spezifisch Christlichen. Damit kein Missverständnis entsteht: Das Ernstnehmen von Scheitern, Not und Leid bedeutet keinesfalls deren Billigung oder gar Verklärung. Not und Krankheit, Armut und Behinderung sind in den Augen Jesu ein Übel, das überwunden werden muss und keinesfalls religiös verklärt und sanktioniert werden darf. Und gerade wir Christen werden uns und der Welt gegenüber eine letztlich befriedigende Antwort auf die Frage schuldig bleiben müssen, warum unter der Herrschaft unseres Gottes überhaupt so viel Not und Elend in der Welt geschehen können.
Aber: Wir Christen stellen diese auch uns selbst bedrängende Frage nach dem Warum von Not und Leid von Ostern her: im Bekenntnis, dass der biblische Gott seinem scheinbar gescheiterten Sohn durch den Tod hindurch die Treue gehalten und ihn zu neuem Leben erweckt hat. Und in der Hoffnung, dass sich der Gott Jesu Christi auch uns letztlich als rettend, als heilend, als lebensspendend erweist. Diese zutiefst christliche Hoffnung ist praktisch bewährt und bewahrheitet - etwa in der ernsthaften Gelassenheit eines sozialberuflich oder caritativ Tätigen, der die Tränen der Trauer nicht unterdrückt oder gar verbietet, sondern aushält und abwischt, was vorher wirklich vergossen wurde; der die hilfsbedürftigen Menschen ihre Not beklagen und betrauern lässt, weil er beides, Klage und Trauer, verbinden kann mit der Solidarität seines Gottes - einer Solidarität, die den hilfsbedürftigen Menschen durch seine eigenen sozialberuflich helfenden Hände zuteil wird. Einer menschgewordenen und darin handgreiflichen Solidarität, die Scheitern, Not und Leid schon hier und heute so weit als möglich überwinden helfen will.
Bei aller Sensibilität für die äußerst prekäre Lebenssituation jener Menschen, denen wir im Sozial- und Gesundheitswesen nicht selten begegnen, müssen wir uns davor schützen, die Hilfsbedürftigen auf ihre bloßen Defizite und vermeintlichen Schwächen zu reduzieren. Auch davon zeugen die vielfältigen Heilungsgeschehen im Umfeld Jesu: Sie öffnen unsere Augen für die oftmals verschütteten Stärken und Besonderheiten, die gerade für uns Normale und Durchschnittsmenschen überaus lehrreich sind. Deshalb gehören zum spezifisch christlichen Profil sozialer Berufe elementare Grundhaltungen gegenüber Hilfeempfängern, deren wichtigste drei ich wenigstens kurz skizzieren will:
Elementare Grundhaltungen
1. Achtsamkeit:
Nicht Mitleid ist gefordert. Mitleid in Sozialberufen steht immer in Gefahr, den Bemitleideten gleichsam von oben herab lediglich in seiner Erbarmungswürdigkeit wahrzunehmen. Überdies wird der Bemitleidete schnell zum bloßen Objekt mildtätiger Gaben, mit denen sich der Mitleidende in der Pose des Großherzigen gefallen kann. Achtsamkeit hingegen ist natürlich aufmerksam für die besonderen Nöte des hilfsbedürftigen Gegenübers. Aber sie ist ebenso aufmerksam für die oftmals ungeahnten Stärken, die der Hilfesuchende bei all seiner Hilflosigkeit besitzt. Achtsamkeit sucht diese Stärken und Lebenskräfte freizulegen und zu fördern. So besehen schaut Achtsamkeit niemals von oben herab. Achtsamkeit hebt den caritativ Tätigen gegenüber dem Hilfebedürftigen maximal auf gleiche Augenhöhe.
2. Assistenz:
Nicht Fürsorge ist gefordert. Sie steht in der Gefahr, an die Stelle der Selbstsorge eines Menschen zu treten und ihn faktisch aus der Eigenverantwortung für seine Lebensführung zu drängen. Sozialberufliche Assistenz hingegen nimmt - bei aller stellvertretenden Verantwortung, die gelegentlich geboten sein mag - dem Hilfesuchenden niemals die Sorge um sein höchstpersönliches Leben ab. Mit ihren Unterstützungsangeboten assistiert sie eben nur.
3. Bilderverbot:
Nicht Klassifizierung ist gefordert. Hilfsbedürftige werden gerade im Kontext professioneller Sozialberufe gerne in vorfindliche Cluster und Muster klassifiziert: die Alleinerziehende, der Obdachlose, die Drogenabhängige. Das mag für Ausbildungs- und Übungszwecke unerlässlich sein, um auf der Grundlage typischer Problemlagen standardisierte Interventionsformen zu entwickeln und ins Werk zu setzen. Solche Klassifizierungen schneiden jedoch alles weg, was sich einer eindeutigen Typisierung sperrt. Das Bilderverbot im Sozialberuf hingegen weiß natürlich, dass sich Professionelle ein möglichst differenziertes und in diesem Sinne ein möglichst genaues Bild von der Lebenslage des Hilfesuchenden machen müssen. Aber - und hier liegt die Entsprechung zum biblischen Bilderverbot - es verbietet uns, den Hilfesuchenden auf genau dieses Bild zu reduzieren und festzulegen. Das Bilderverbot im Sozialberuf respektiert jeden Menschen in seiner prinzipiellen Unverplanbarkeit und Unverfügbarkeit, die den Wesenskern seiner Würde als Mensch und Gottes Ebenbild ausmachen.
Soziale Berufe, die in diesem Geist ausgeübt werden, besitzen im eigentlichen Sinne des Wortes ein spezifisch christliches Profil. Solches caritatives Tun gehört zum Kerngeschäft einer Kirche, die Freude und Hoffnung, aber auch die Trauer und Angst der Menschen vorbehaltlos teilen will. In ihrem Wort zur "Caritas als Lebensvollzug der Kirche" stellen die Deutschen Bischöfe unmissverständlich fest: "Persönliches caritatives Engagement wie verbandliche Caritas bringen zum Ausdruck, wofür die Kirche in dieser Welt steht. (…) Als Gemeinschaften, die die Erinnerung an das zuvorkommende Heilshandeln Gottes vor Ort wachhalten, sind die Gemeinden aufgefordert, Gottes Heil zu bezeugen, indem sie sich aktiv einsetzen für Menschen, die in ihrer Würde bedroht sind. Dieser Mensch ist der Weg der Kirche (Johannes Paul. II, Redemptor Hominis), insbesondere der an den Rand gedrängte, in Not geratene Mensch." 1
Sozialberufe in kirchlicher Trägerschaft haben genau an diesem Grundauftrag der Kirche in der Welt Anteil. So besehen sind christlich inspirierte Beziehungsarbeiter tatsächlich Gottesarbeiter, durch deren Hände Kraft in die Welt ausströmen kann.
Anmerkungen
1. Die deutschen Bischöfe - Kommission für caritative Fragen (Hrsg.): Caritas als Lebensvollzug der Kirche und als verbandliches Engagement in Kirche und Gesellschaft. Bonn, 1999, S. 29.