Angriffe gefährden soziale Arbeit
Extrem rechte Orientierungen und Ideologien der Ungleichwertigkeit sind eine Bedrohung für demokratische Werte, soziale Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie nutzen die durch multiple Krisen verursachte Verunsicherung in der Gesellschaft. Dabei bleibt häufig die damit einhergehende Gewaltaffinität unbeachtet.1 Extrem rechte Akteur:innen schüren Ängste und üben verbale oder physische Gewalt aus gegenüber marginalisierten Gruppen wie Menschen mit Migrationsgeschichte oder Menschen mit Behinderung sowie gegen Personen und Organisationen, die sich mit marginalisierten Gruppen solidarisieren oder diese unterstützen. So verzeichnen Fachberatungsstellen für Betroffene extrem rechter Gewalt eine deutliche Zunahme rechtsmotivierter, rassistischer und antisemitischer Gewalt2: In Studien aus dem Jahr 2023 gaben etwa 80 Prozent der befragten Fachkräfte der sozialen Arbeit an, mindestens einmal in ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über extrem rechte oder rassistische Gewalt gegenüber den Adressat:innen ihrer Arbeit erhalten zu haben.3
Die soziale Arbeit ist in dreierlei Hinsicht durch die gesellschaftliche Rechtsdrift herausgefordert: Sie hat als Solidaritätsinstanz für besonders vulnerable Gruppen eine zentrale Rolle bei der Prävention und Förderung von Resilienz gegenüber rechtsextremen Ideologien und Verhaltensweisen. Zweitens wird sie im politischen Raum aufgrund dieser gesellschaftlichen Positionierung als Unterstützungsinstanz selbst zur Zielscheibe extrem rechter Angriffe. Denn Geflüchtete, psychisch kranke Menschen oder Menschen mit Behinderung gelten extrem Rechten als "Feindgruppen". Die AfD beispielsweise stellt Unterstützungsangebote für vulnerable Gruppen infrage - und im Zuge solcher politischer Dynamiken zunehmend andere politische Kräfte auch.
Drittens schließlich werden Fachkräfte der sozialen Arbeit an ihrem Arbeitsplatz selbst Opfer von extrem rechter Gewalt. Sie sind also vulnerabel für Rassismus, Antisemitismus, Sexismus oder Queerfeindlichkeit. Das können direkte körperliche Übergriffe oder explizite oder implizite Bedrohungen sein.4 Betroffene Fachkräfte berichten auch von sekundärer Viktimisierung in Institutionen sozialer Arbeit, wenn ihnen nach einem Gewaltvorfall seitens der Kolleg:innen oder der Institutionsleitung nicht geglaubt wird und der Eindruck entsteht, die Einrichtung sei kein sicherer Ort, um solche Erfahrungen zu teilen.
Schutzkonzepte sind nötig
Bisher gehören spezifische Qualifizierungen mit Blick auf die Folgen rassistischer Gewalt, Traumata, rassismuskritische Sensibilisierung sowohl gegenüber Adressat:innen der sozialen Arbeit als auch gegenüber Sozialarbeitenden nicht zum Standard der Einrichtungen sozialer Arbeit.5 Auch in Studium oder Ausbildung ist davon bisher wenig in den Curricula zu finden. Institutionelle Schutz- und Rechtekonzepte mit breitem Gewaltverständnis (also unter Einbeziehung von Rassismus und rechter Gewalt) könnten soziale Arbeit und ihre Einrichtungen resilienter gegenüber den aktuellen Herausforderungen machen.
Eine kritische Bestandsaufnahme sozialer Einrichtungen, die die Erfahrungen und Bedarfe von Fachkräften und ihrer im Arbeitskontext gemachten Gewalterfahrungen berücksichtigt, müsste etwa anregen, in den Einrichtungen "Safer Spaces" für rassistisch vulnerable Fachkräfte einzurichten.
Obwohl es Unterstützungsangebote für von rassistischer Gewalt betroffene Adressat:innen und Fachkräfte sozialer Arbeit durch Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt oder die mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in allen Bundesländern gibt, sind solche Angebote nicht in allen Einrichtungen der sozialen Arbeit bekannt. Mobile Beratung kann soziale Einrichtungen und Führungskräfte darin unterstützen, sich auf politische Angriffe besser vorzubereiten, besonders mit Blick auf Handlungsunsicherheiten im Umgang mit extrem rechten Klient:innen (Hausordnung/Schutzkonzepte) als auch mit Blick auf die Positionierung der Sozialarbeitenden und Einrichtungen selbst. Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession kommt gerade jetzt eine demokratiestärkende und gleichzeitig marginalisierte Gruppen unterstützende Schlüsselrolle zu.6
Zunehmende Angriffe extrem rechter (Kommunal-)Politik auf soziale Arbeit sollten nicht in eine defensive Strategie münden. Vielmehr sollte soziale Arbeit eine offensive fachlich-ethische Positionierung als Menschenrechtsprofession entwickeln und dabei ein eigenes fachliches Mandat sozialer Arbeit (Triplemandat) betonen unter Vorrang menschenrechtlicher Perspektiven.7
Den Neutralitätsbegriff neu denken
In der sozialen Arbeit gelten Neutralität oder Allparteilichkeit als professionelle Haltung in Konstellationen, die einer Unvoreingenommenheit gegenüber Personen, Problemen oder Ideen bedürfen. Das schließt jedoch nicht aus, dass die Sozialarbeitenden eine eindeutige Haltung einnehmen, wenn etwa Menschen rassistisch angegriffen werden. Es gibt gute Gründe, kritisch zu hinterfragen: Wo legitimieren solche Grundsätze Ideologien der Ungleichwertigkeit und tragen Ausgrenzungen mit? Der oft unterkomplexe Neutralitätsbegriff in der sozialen Arbeit sollte einer reflexiv-parteilichen Praxisperspektive weichen.8 Dies bedeutet eine respektierende Haltung gegenüber individuellen Lebensentwürfen, welche Machtverhältnisse, aber auch festgefahrene Handlungsroutinen hinterfragt und ebenso Bedürfnisse, Interessen und Rechte in der Gesellschaft thematisiert.
1. Heitmeyer, W. (Hrsg.): Was treibt die Gesellschaft auseinander? Bundesrepublik Deutschland: Auf dem Weg von der Konsens- zur Konfliktgesellschaft. Bd. 1, Frankfurt/M.: Suhrkamp, 1997.
2. Vgl. Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V.: Rechte Gewalt 2023: Eine alarmierende Jahresbilanz der Opferberatungsstellen. Pressemitteilung vom 21.5.2024. Kurzlink: https://tinyurl.com/nc24-rechte-gewalt
3. Farrokhzad, S.; Jagusch, B.: Extrem rechte und rassistische Gewalt. Auswirkungen - Handlungs- und Bewältigungsmuster - Konsequenzen. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, 2024.
4. Farrokhzad, S.; Jagusch, B.: ebd., S. 265, S. 266 ff.
5. Farrokhzad, S.; Jagusch, B.: ebd., S. 279 f.
6. Vgl. Staub-Bernasconi, S.: Das fachliche Selbstverständnis Sozialer Arbeit - Wege aus der Bescheidenheit: Soziale Arbeit als "Human Rights Profession". In: Wendt, W. R. (Hrsg.): Soziale Arbeit im Wandel ihres Selbstverständnisses: Beruf und Identität. Freiburg: Lambertus, 1995, S. 57-104.
7. Vgl. Netzwerk Berliner Träger: Erklärung für Menschenrechte und demokratische Kultur. 2018, Kurzlink: https://tinyurl.com/nc23-16-menschenrechte und Staub-Bernasconi, S.: Menschenwürde. Menschenrechte, Soziale Arbeit. Opladen u. a.: Barbara Budrich, 2019.
8. Krisch, R.; Stoik, C.; Benrazougu-Hofbauer, E.; Kellner, J.: Glossar Soziale Arbeit im öffentlichen Raum. 2011, S. 27, Kurzlink: https://tinyurl.com/nc24-glossar-soziale