Bürgergeld nicht ausreichend finanziert
Die Koalition ist mit dem Ziel angetreten, in dieser Legislatur die Arbeitsmarktpolitik nachhaltig gestalten zu wollen: "Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe."1
Das neue Bürgergeld, das nun im Bundeskabinett beschlossen wurde, enthält aus Perspektive der Beschäftigungsförderung viele wichtige Vorhaben, die die Chance auf eine nachhaltigere Integration in den Arbeitsmarkt eröffnen: Entfristung des sozialen Arbeitsmarkts, ein neues Instrument zur individuellen Begleitung ("Coaching"), Wegfall des Vermittlungsvorrangs, mehr Möglichkeiten und Anreize zum Kompetenzerwerb und zur Qualifizierung sowie eine Reform der Sanktionspraxis, um mehr Vertrauen und ein Miteinander auf Augenhöhe zu ermöglichen.2
Eine nachhaltige Entwicklung von Teilhabe- und Integrationschancen kann nur dann gelingen, wenn die Jobcenter für diese Aufgaben mit den nötigen Mitteln ausgestattet sind. Denn individuelle Beratung und Betreuung, Qualifizierung sowie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die Teilhabe und Arbeitsmarktintegration ermöglichen, kosten Zeit und Geld.
Der Haushaltsentwurf des Bundes lässt die Berücksichtigung dieser Aufgaben nicht erkennen. Im Gegenteil sind im Eingliederungstitel Einsparungen in Höhe von 609 Millionen Euro vorgesehen - und das angesichts steigender Aufgaben: der Neuaufnahme von ukrainischen Geflüchteten ins SGB II, Kostensteigerungen aufgrund von Inflation, Energiekrise und Mindestlohn, steigender und sich verfestigender Langzeitarbeitslosigkeit während und nach Corona.
Diese Diskrepanz verschärft eine bereits jetzt angespannte Situation. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass Jobcenter schon heute zurückhaltend sind, mehrjährige Förderungen auszusprechen. Diese sind aber notwendig, um gemeinsam mit den Klient:innen nachhaltige Perspektiven zu erarbeiten.
Die Zeiten sind herausfordernd für Politik, Träger, Jobcenter - aber insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen. Aufgabe der Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit, BAG IDA, wird es sein, im Gesetzgebungsprozess weiter konstruktiv die Anliegen dieser Menschen einzubringen und sich nachdrücklich für eine auskömmliche Finanzierung im SGB II einzusetzen. Wir sind überzeugt, dass nur gemeinsam nachhaltige Perspektiven in der Arbeitsmarktförderung entwickelt werden können.
Anmerkung
1. Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP 2021: Mehr Fortschritt wagen, S. 75.
2. Vgl. neue caritas Heft 9/2022.