Sozialmonitoring startet in die neue Legislatur
Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Bundesregierung haben ihre regelmäßigen Gespräche über unbeabsichtigte Auswirkungen von Sozialgesetzgebung auf vulnerable Zielgruppen fortgesetzt. Thematisiert wurden zum Beispiel Probleme bei der Vermittlung von Strafgefangenen in Suchttherapien aufgrund des Leistungsausschlusses im SGB II. Hier kommt es zu Verschiebebahnhöfen bei der Frage der Kostenübernahme zwischen Krankenversicherung, Sozialämtern und Suchtkliniken. Außerdem besteht die Gefahr, dass Patient:innen die Möglichkeit "Therapie statt Strafe" verwehrt bleibt. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und BAGFW wollen dazu im Austausch bleiben.
Einigkeit bestand zwischen BAGFW und Bundesregierung, dass der niedrigschwellige Hilfe-Zugang zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß § 67 SGB XII erwünscht ist und nicht erschwert werden darf. Das BMAS wird das Thema bei den anstehenden Ländergesprächen aufgreifen.
BMAS und Wohlfahrt waren sich auch darüber einig, dass die neu geschaffene Antragspflicht gemäß § 108 SGB IX für Eingliederungsleistungen nicht dazu führen darf, dass rechtliche Betreuungen erforderlich werden. Die Behörden müssten bereits bei Antrag beraten und unterstützen. Das BMAS will das Umsetzungsdefizit auch in Gesprächen mit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) thematisieren. Die BAGFW problematisierte, dass Alleinerziehende, die zum Beispiel aus finanziellen Gründen noch im elterlichen Haushalt leben, beim Elterngeld benachteiligt werden. Sie erhalten weder die zusätzlichen zwei Basiselterngeldmonate noch die Partnerschaftsbonusmonate, weil sie im Steuerrecht wegen der Haushaltsgemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen nicht als alleinerziehend gelten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet dazu Folgegespräche an. Ausführlich diskutiert wurden die aus den Schwangerschaftsberatungsstellen gemeldeten Probleme, den Mehrbedarf wegen Schwangerschaft im Bezug von Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) oder des SGB XII zu gewährleisten, wenn die Behörde erst nach der 13. Schwangerschaftswoche von der Schwangerschaft erfährt und eine rückwirkende Auszahlung ablehnt. Dies entspreche nicht den BMAS-Einschätzungen der richtigen Rechtsauslegung und soll bezüglich des SGB XII in der Konferenz der obersten Landesbehörden thematisiert werden.
Beurkundungen erleichtern
Einig sind sich die Gesprächspartner:innen darüber, dass es bessere Lösungen für das Ausstellen von Geburtsurkunden und Registerauszügen für die in Deutschland geborenen Kinder von Eltern ohne deutsche Staatsangehörigkeit braucht: Der Zugang zu Leistungs- und Unterstützungssystemen aufgrund der verzögerten Beurkundung darf nicht verwehrt oder massiv erschwert werden. Hier soll es weitere Gespräche geben.
Bei den von der BAGFW geschilderten Problemen wegen der Anrechnung der Rente im SGB XII bei Zugewanderten aus der ehemaligen UdSSR sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Eine Erklärung, dass keine Rentenzahlung mehr kommen würde, sei im Einzelfall völlig ausreichend.
Vertieft erörtert wurden die Auswirkungen der durch Pandemie, Inflation und Ukraine-Krieg gestiegenen Energiekosten auf Haushalte mit keinem oder niedrigem Einkommen. Die Bundesregierung ist sich der Problematik bewusst und wird den weiteren Handlungsbedarf prüfen.
Erneut wies die BAGFW darauf hin, dass ein Zugang zu professioneller Schuldnerberatung und ein Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung notwendig sind. Das Thema soll weiter, auch im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), im Blick behalten werden. Wiederholt zeigte die BAGFW die Schwierigkeiten in der Praxis auf, die dadurch entstehen, dass Behörden während der Coronapandemie nur eingeschränkt erreichbar sind, was eine aktuelle Umfrage der BAGFW erneut belegt. Das BMAS wird sich mit den Ergebnissen der Umfrage vertieft befassen.
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