Für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
Rückenwind" als Teil des Europäischen Sozialfonds (ESF) steht exklusiv der Sozialwirtschaft in Deutschland zur Verfügung. Ziel ist, eine moderne und attraktive Arbeitswelt auszugestalten sowie ihre Zukunftsfestigkeit zu sichern und mitzugestalten, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen und des digitalen Wandels.
Nach einer ersten erfolgreichen Phase von "Rückenwind" von 2009 bis 2014, in der sich das Programm auf die Personalentwicklung konzentrierte, ging es in der zweiten Phase von 2015 bis 2022 um einen integrierten Ansatz von Organisations- und Personalentwicklung. In der dritten Förderperiode bis 2027 kommt nun folgerichtig die Kulturentwicklung hinzu. Folgerichtig, weil die Organisationsstruktur und das Personalmanagement über die Unternehmenskultur miteinander verbunden sind und erst in einer konstruktiv gestalteten formellen wie informellen Unternehmenskultur ihr volles Potenzial entwickeln können.
Verdeckte Regeln und das gelebte Menschenbild
Kultur drückt sich formell beispielsweise durch Leitbilder und Visionen, offizielle Werte oder Regeln, Prozesse und Strukturen aus. Informelle Merkmale können die gelebten Werte, verdeckte Regeln oder Tabus, Umgangsformen oder auch das gelebte Menschenbild sein. Ein Kulturwandel entsteht durch neue Haltungen und Werte und drückt sich in neuen Formen der Kommunikation und Zusammenarbeit aus. Hier möchte "Rückenwind3" den Wandel (mit-)gestalten.
Vielfalts- und lebensphasenorientierte Arbeitsplätze
Voraussetzung für eine Förderung ist die "Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen, die die Gestaltung von attraktiven, inklusiven, vielfalts- und lebensphasenorientierten Arbeitsbedingungen in einer modernen Arbeitswelt" (Organisationsentwicklung und Kulturwandel) verknüpfen mit der "Schaffung zielgruppenspezifischer, flexibler Möglichkeiten zur Kompetenzerweiterung und Anpassungsqualifizierung für Beschäftigte in sozialen Berufsfeldern, insbesondere im Zusammenhang mit der digitalen Transformation und dem demografischen Wandel" (Personalentwicklung).
Dabei müssen Antragsteller:innen eines der Handlungsfelder A-E adressieren (die folgenden Formulierungen können sich im Wortlaut noch ändern):
(A) Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation;
(B) Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung;
(C) Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien;
(D) Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalbindung;
(E) Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur.
Der erste Aufruf, Interessenbekundungen einzureichen, wird vom 4. Juli 2022 bis zum 9. September 2022 laufen. Ein zweiter Aufruf folgt ein halbes Jahr später (voraussichtlich vom 23. Januar 2023 bis 17. März 2023).
Mehr Informationen erhalten Sie voraussichtlich demnächst unter: www.bagfw-esf.de und www.esf.de
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