Es braucht einen Digitalpakt für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung entsteht eine neue digitale Ungleichheit, wenn sie dort, wo sie leben, keinen Zugang zum Internet, keine finanziellen Ressourcen für die Hard- und Software sowie keine Assistenz haben. Die Ungleichheit beginnt dort, wo Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, von der digitalen Welt abgeschnitten werden. Die neue digitale Wirklichkeit ist für sie exkludierend, wenn das Leben sich digital, aber nicht barrierefrei abspielt. Digital unterwegs sind alle, die einen digitalen Anschluss, Hard- und Software zahlen und diese bedienen können. Diese Anforderungen können viele Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung nicht erfüllen, weil sie auf die Grundsicherung angewiesen sind und mit neuen Updates nicht mithalten können. Es gibt weiterhin kein breit angelegtes öffentliches und kostenloses WLAN.
Nur wer zahlt, kann surfen, lebt digital. Eine Studie aus dem Jahr 2019 vom Städte- und Gemeindebund bestätigt, dass Deutschland ohne den Ausbau der Infrastruktur Gefahr laufe, "digital abgehängt zu werden". Das gilt für ganze Gruppen - auch Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die Assistenz benötigen, während anderen gut ausgebildeten und finanziell ausgestatteten Gruppen die Entwicklung nicht schnell genug geht. Es handelt sich nicht nur um die Kommunikation in Social Media, sondern um die Nutzung aller digitalen Kommunikationswege, Assistenzsysteme und digitalen Hilfsmittel. Zwar haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf Assistenz bei der digitalen Teilhabe nach §§ 113 SGB IX ff., die Durchsetzung ist aber wegen fehlender Finanzierung durch die Leistungsträger schwierig. Bei digitalen Hilfsmitteln ist die Unterweisung in § 84 Abs. 2 SGB IX sehr eng geregelt und muss reformiert werden.
Es geht um digitale Chancengleichheit und digitale Inklusion. Digitale Nutzungs- und Handlungsweisen müssen so individuell wie die User:innen selbst entwickelt werden und die digitale Transformation muss die Perspektive von Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Ein Digitalpakt für Menschen mit Behinderung ist erforderlich.
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