Damit das Frauenhaus nicht zur Kostenfalle für die Opfer wird
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention (IK) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Opfern von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen notwendige medizinische Untersuchungen, Schutz und Beratung zu ermöglich. Die IK empfiehlt, pro 10.000 Einwohner:innen einen Familienplatz im Frauenhaus vorzuhalten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ging Ende 2021 von knapp über 6000 vorhandenen Plätzen aus bei circa 83 Millionen Einwohner:innen. Die Plätze müssen bedarfsgerecht sein, denn die Frauen kommen mit Kindern oder ohne Kinder, mit oder ohne Behinderungen. Zudem braucht es eine Finanzierung, die keine Frau im Regen stehen lässt.
In vielen Kommunen wird nur der Aufenthalt der Frauen finanziert, die Leistungsansprüche nach dem SGB II oder XII haben. Andere haben keinen Anspruch: zum Beispiel Schülerinnen, Studentinnen, Auszubildende, Bürgerinnen aus anderen EU-Staaten oder Asylbewerberinnen sowie Frauen mit ausreichendem eigenem Einkommen.
Die Finanzierung der Frauenhäuser geschieht auf unterschiedlichste Weise: über Landes- oder kommunale Mittel, Eigenmittel der Träger - häufig über Spenden oder Kollekten generiert -, aber auch über Eigenmittel der Frauen, die Schutz suchen. In NRW kann es sich nach Trägerangaben pro Platz um einen Eigenanteil zwischen fünf und 80 Euro täglich handeln. Lediglich in Schleswig-Holstein ist per Landesgesetz eine Fördergrundlage gegeben, bei der die Frauen nicht mitfinanzieren müssen.
In der bundesweiten Frauenhausstatistik 2021 des Vereins Frauenhauskoordinierung wird festgestellt, dass jede vierte Frau die Kosten für den Frauenhausaufenthalt teilweise oder vollständig tragen muss. Ziehen wir in Betracht, dass etwa drei Viertel der Frauen länger als eine Woche bleiben, circa 35 Prozent bis zu drei Monaten, so wird ein Aufenthalt für die Frau schnell existenzgefährdend.
Um den bundesweiten Flickenteppich zu einem tragenden Netz für von Gewalt betroffene Frauen zu machen, braucht es endlich eine bundesgesetzliche Grundlage, die die Frauenhäuser nachhaltig finanziert, damit jeder Frau in Not ein sicherer Ort angeboten werden kann.
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