Betriebliche Altersversorgung – nicht nur zum Wohle der Mitarbeiter
Die gesetzliche Rente trägt in Zukunft immer weniger zum Lebensunterhalt im Alter bei. Dennoch stehen viele Arbeitnehmer(innen) in Deutschland ohne eine ausreichende Vorsorge da. Mitarbeitende von Kirche und Caritas sind über die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes - kurz AVR - bereits in den Genuss einer dienstgeberfinanzierten Altersvorsorge gekommen. Somit wurde bereits ein Grundstein für ihre Altersversorgung gelegt.
Dennoch wird die arbeitgeberfinanzierte Versorgung alleine nicht ausreichen. Arbeitgeber sind hier mehr denn je gefordert, sich für die Beschäftigten einzusetzen. Durch den externen Marktdruck bleibt selten Zeit, sich in komplexe Themen einzuarbeiten - und auf den ersten Blick zählt die betriebliche Altersversorgung dazu. Hat man jedoch nach kurzer Zeit die Zusammenhänge verstanden, liegen die Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende auf der Hand.
Arbeitnehmer(innen) können mit hoher staatlicher Förderung über den Arbeitgeber sparen: Indem sie Teile des Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln, sparen sie Steuern und Sozialabgaben. So können die allermeisten Arbeitnehmer(innen) bei gleichem Sparbudget den doppelten Betrag für ihr Alter zurücklegen.
Aber auch Arbeitgeber profitieren: Die Entgeltumwandlung ist kostenneutral. Jeder Euro Beitrag reduziert auch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. So kann Geld bei den Lohnnebenkosten gespart werden, mit dem die Entgeltumwandlung zusätzlich bezuschusst werden könnte. Ein Nullsummenspiel für den Arbeitgeber - für die Beschäftigten aber ein wichtiger Beitrag, um im Alter den Lebensstandard zu halten. Zugleich werden auf diese Weise die Zufriedenheit und Motivation der Belegschaft gesteigert.
Auch wenn viele durch die Niedrigzinsphase verunsichert sind, lohnt es sich, eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung abzuschließen beziehungsweise aufzustocken. Eine Rentenversicherung alleine auf die Rendite zu reduzieren, wäre nicht richtig. Eine Versicherung leistet wesentlich mehr. Das Prinzip heißt Risikoausgleich im Kollektiv. Das Risiko, das den Einzelnen überfordert, kann die Versichertengemeinschaft zusammen tragen. So wird zum Beispiel das Risiko der Erwerbsminderung kalkulierbar, wenn sich viele Personen in einer Pensionskasse organisieren.
Weitere Aspekte kommen hinzu, die für eine betriebliche Altersversorgung sprechen. Die Betriebsrente ist aufgrund von Steuervorteilen, Sozialversicherungsersparnis, der geringen Kosten und der hohen Sicherheitsstandards besonders attraktiv. Sie lohnt sich für jede(n) Arbeitnehmer(in) - egal, wie viel er/sie verdient. Außerdem ist selbst für neue Verträge ein Garantiezins von künftig 0,9 Prozent immer noch mehr wert als die Geldanlage auf Sparbüchern oder Tagesgeldkonten. Dort liegt der Zins nahe null. Auch lohnt es sich, den Garantiezins mit der aktuellen Inflationsrate zu vergleichen.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz werden weitere positive Signale für die betriebliche Altersversorgung erwartet. Erwähnenswert ist, dass die Anrechenbarkeit auf die Grundsicherung zum Teil wegfällt. Geplant ist, dass es ab 1. Januar 2018 einen Freibetrag von bis zu 100 Euro monatlich für Rentenleistungen aus zusätzlicher, freiwilliger Altersversorgung geben wird. Übersteigt die zusätzliche Altersversorgung (hierzu zählt auch die betriebliche) den Freibetrag von 100 Euro pro Monat, sind zusätzlich 30 Prozent der Altersversorgung nicht anzurechnen - bei einer Deckelung auf insgesamt 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (2016: 202 Euro). Auch sollen Einkommen unter 2000 Euro monatlich gefördert werden.
Mit der betrieblichen Altersversorgung können Arbeitgeber also bei ihren Mitarbeiter(inne)n punkten. Künftig könnte diese für Bewerber(innen) das entscheidende Kriterium bei der Wahl ihres Arbeitgebers sein.
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