Sozialmonitoring: Freie Wohlfahrt spricht kritische Punkte an
Zum Auftakt des ersten Sozialmonitoringgesprächs in dieser Legislaturperiode wiesen die Wohlfahrtsverbände erneut auf Probleme in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) hin. So führe die strenge Sanktionierung von Jugendlichen unter 25 Jahren oftmals zu einem Abbruch des Unterstützungsprozesses. Auch die Bundesregierung ist sich dieser Problematik inzwischen bewusst. Sie plant, im Zuge der anstehenden SGB-II-Reform die Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige und über 25-Jährige anzugleichen.
Zuschuss für Brillen ist nötig
Zu Verunsicherung in der Wohnungslosenhilfe führte eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Leistungsausschluss von Menschen, die sich in stationären Einrichtungen aufhalten. Die freie Wohlfahrtspflege befürchtet, dass diese künftig keinen Zugang zu Arbeitsfördermaßnahmen haben, wenn sie nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sind. Die Bundesregierung signalisierte Verständnis und will das im Auge behalten. Unterstützung erbaten die Verbände auch bezüglich einer notwendigen Übernahme von Dolmetscherkosten bei der Beratung von Langzeitarbeitslosen. Eine Handlungsempfehlung der Bundesagentur für Arbeit werde bei den Jobcentern oft nicht angewandt. Die Bundesregierung sicherte zu, dazu Gespräche mit den Verantwortlichen zu führen. Angesprochen wurde auch, dass im SGB II und in der Sozialhilfe eine Regelung zur Kostenübernahme für eine notwendige Brille oder Kontaktlinsen fehle. Aus dem Regelbedarf seien diese nicht zu finanzieren. Die Bundesregierung will das Thema vor dem Hintergrund des aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteils nochmal prüfen und erneut aufrufen.
Kindergeldanträge von EU-Bürgern waren ein Thema
In einem zweiten Teil wurde ein Bündel von Problemanzeigen unterschiedlicher Natur erörtert: So mahnten die Verbände eine schnellere und bundeseinheitliche Bearbeitung von Kindergeldanträgen von EU-Bürgern an. Das Ministerium verwies auf eine jüngst überarbeitete Geschäftsanweisung der Familienkassen, die dies sicherstellen soll. In einem anderen Bereich hat eine jüngere Geschäftsanweisung hingegen zu einer Verschlechterung geführt. Eine neue Auslegung des Gesetzes führt dazu, dass bei Strafgefangenen für im Strafvollzug geleistete Arbeit neuerdings kürzere Anwartschaftszeiten für das Arbeitslosengeld I angerechnet werden. Die Bundesregierung sieht hier keinen Handlungsbedarf.
Mütterrente benachteiligt Pflege- und Adoptiveltern
Uneinigkeit bestand auch bezüglich einer weiteren Problematik: Die Verbände monierten, dass die Rückkehr von schwerbehinderten Menschen in die gesetzliche Krankenversicherung durch Satzungsregelungen der Kassen schon lange vor dem gesetzlich anvisierten 55. Lebensjahr vereitelt werde. Die Bundesregierung verwies hier auf die 2009 eingeführte Versicherungspflicht in der privaten Versicherung, so dass kein Schutzbedürfnis bestehe. Handlungsbedarf sahen die Gesprächspartner jedoch bei der Versorgung von Pflegebedürftigen: Hier sieht das Gesetz zusätzliche Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vor, die auch in stationären Einrichtungen gewährt werden können. Da die Praxis hierzu uneinheitlich ist, bietet das Ministerium eine Klarstellung an. Abschließend riefen die Verbände auch die kürzlich beschlossene "Mütterrente" auf die Tagesordnung: Benachteiligt würden Pflege- und Adoptiveltern, die ihre Kinder erst nach dem zwölften Lebensmonat aufgenommen haben. Auch bei der Rente mit 63, der die Wohlfahrtspflege skeptisch gegenübersteht, gibt es Nachbesserungsbedarf: So sei es für Berufsgruppen, die eine rein schulische Ausbildung absolviert haben, zum Beispiel Pflegekräfte und Erzieher(innen), schwieriger, die Versicherungszeiten zu erreichen.
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