Arbeitshilfe 182: Maßstab für eine effiziente Bankenaufsicht
Ein wesentlicher Baustein der katholischen Landschaft in Deutschland sind die fünf großen katholischen Banken, die vor allem Caritas-Einrichtungen bei Finanzierungsfragen unterstützen und ethische Anlageprodukte anbieten.
Neben den fünf großen katholischen Genossenschaftsbanken (die Bank für Kirche und Caritas in Paderborn, die Bank im Bistum Essen, die Darlehnskasse Münster, die Liga-Bank, Regensburg, und die Pax-Bank mit Sitz in Köln) gibt es noch weitere Banken, die aufgrund ihrer Eigentümer- beziehungsweise Genossenschaftsstruktur als kirchliche Banken bezeichnet werden können. Nach einigen Fusionen existieren auf evangelischer Seite mit der Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) und der Evangelischen Bank aktuell zwei evangelische Banken, Letztere ging aus der 2014 fusionierten Evangelischen Darlehensgenossenschaft (EDG) und der Evangelischen Kreditgenossenschaft (EKK) hervor. Daneben gibt es noch die Bank für Sozialwirtschaft, die gemeinsam von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden getragen wird. Da Institutionen der Caritas und Diakonie jeweils mehr als ein Viertel der Anteile besitzen, kann diese Bank auch zu den kirchlichen Banken gezählt werden. Alle diese Banken verfügen über eine Bilanzsumme im einstelligen Milliardenbereich. Ein Hauptgeschäftsfeld ist die Finanzierung der Anliegen von Gesundheits- und Sozialunternehmen der Caritas und Diakonie. Weitere kleinere Banken werden von Ordensgemeinschaften oder Freikirchen getragen.
Die kirchlichen Banken können als ein erweiterter Arm der Caritas und Diakonie angesehen werden. Zum einen kommen die Genossenschaftsmitglieder aus dem kirchlichen Bereich, zum anderen richten sich ihre Dienstleistungen zwar nicht primär an Menschen, die Hilfe benötigen, jedoch an genau die Einrichtungen von Caritas und Diakonie, die sich diesem Ziel verschrieben haben.
Eine aktuelle Studie der FOM - Hochschule für Ökonomie und Management in Essen hat die Effizienz der Aufsicht dieser Banken untersucht und neben den bankrechtlichen Anforderungen vor allem die Arbeitshilfe 182 und den Diakonischen Governance Kodex als Maßstab gesetzt. Auf dieser Grundlage lassen sich drei mögliche Orientierungsfelder beschreiben:
- Mit "Aufsicht auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung" überschreibt Christopher Bangert, Referatsleiter Sozialwirtschaft beim Deutschen Caritasverband, einen Artikel über die Arbeitshilfe 182 in der neuen caritas Heft 17/2010. Diese Forderung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart im Jahr 2012 unterstrichen, da es für jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied eine "Kardinalpflicht" sei, sich bei allen zentralen Geschäften ein eigenes Urteil zu bilden. Zur Herausforderung wird dies für Aufsichtsratsmitglieder, die über wenig bankfachliche Erfahrung verfügen. Hier sei als Beispiel der 17-köpfige Aufsichtsrat der Liga-Bank erwähnt, der neben 15 Priestern nur eine Person mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Studienhintergrund vorweisen kann. Der Aufsichtsratsvorsitzende der KD-Bank, Martin Grimm, merkt dazu an: "...grundsätzlich wären Personen mit kaufmännischem oder juristischem Hintergrund und/oder Bankerfahrung oder fachspezifischer Ausbildung wünschenswert."
- Ein zentrales Effizienzmerkmal für einen Aufsichtsrat ist die Unabhängigkeit der Mitglieder. Ein Interessenkonflikt könnte entstehen, wenn ein Vorstand einer großen Caritas-Einrichtung durch seine Tätigkeit im Kreditausschuss des Aufsichtsrates Einblick in Geschäftsdaten seiner Konkurrenz erhält. Wenn ein Arbeitsverhältnis im Bereich Kirche und Caritas als Kriterium angelegt wird, zeigt sich, dass manche Aufsichtsräte überhaupt keine unabhängigen Mitglieder haben und oft eine Versammlung von Großkund(inn)en darstellen. Insgesamt sind über alle Banken hinweg nur gut ein Viertel der Mandatsträger als unabhängig einzustufen.
- Die Gesamtfrauenquote liegt bei den Banken bei weniger als zehn Prozent, besonders gering ist der Anteil bei den evangelischen Genossenschaftsbanken.
Empfohlen wird, die Aufsichtsräte zu verkleinern und die Mandate stärker mit externen Fachleuten zu besetzen. Zusätzlich kann über die Errichtung von Beiräten der wichtige Dialog von Großkunden und Bankvorstand gepflegt werden.
Neue Wege in der Pflege
Mit Blick auf das Ganze
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