Entbinden mit Fußfesseln – im Gefängnis gibt es das
Es ist heute weitgehend unstrittig, dass Frauen anders krank sind als Männer. Trotz dieser Erkenntnis orientiert sich die traditionelle Medizin nach wie vor vorrangig am männlichen Normalfall und die geschlechtsspezifischen Unterschiede sowie die Notwendigkeit einer genderspezifischen Behandlung werden weitgehend ignoriert. Diese mangelnde Gendersensibilität findet in den Gefängnissen ihre Fortsetzung. Der "blinde Fleck" in der Gesundheitsfürsorge wird auch dadurch begünstigt, dass inhaftierte Frauen eine ausgesprochene Minderheit der Gefängnispopulation darstellen. Gleichzeitig betonen Wissenschaft und Praxis immer wieder, wie dringend notwendig gerade auch für diese Gruppe ein frauensensibles Gesundheitswesen ist.1
Gewalterfahrung und Gesundheit
Aus dem Bericht der Bundesregierung zur Lebenssituation von Frauen in Deutschland geht klar hervor, dass inhaftierte Frauen aufgrund ihrer Biografie gesundheitlich besonders belastet sind. Dies wird so auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt. Den Untersuchungen zu diesem Thema ist gemeinsam, dass weibliche Inhaftierte häufig mehr gesundheitliche Probleme als männliche haben. Der Grund dafür ist oft in frühen Erfahrungen in der Ursprungsfamilie zu suchen, die im Erwachsenenalter ihre Fortsetzung finden. Untersuchungsergebnisse von Monika Schröttle und Ursula Müller belegen: "... im Vergleich mit weiblicher Bevölkerung in Deutschland sind inhaftierte Frauen dreimal so häufig Opfer körperlicher und vier- bis fünfmal so häufig Opfer sexueller Gewalt geworden."2
Sabine Bohne, die sich an der Universität Osnabrück intensiv mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Gewalt beschäftigt, stellt fest, dass nach Angaben der WHO Gewalt, insbesondere häusliche Gewalt, als eines der weltweit größten Gesundheitsrisiken für Frauen und Kinder gilt.3 "In der internationalen Forschung sind zahlreiche psychische Beschwerden und Symptomatiken beschrieben, die mit Gewalterfahrungen in der Kindheit und im Erwachsenenleben assoziiert sind. Dazu gehören bei Gewalt gegen Frauen insbesondere Depressionen, Stresssymptome, Angststörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Essstörungen und Suizidalität."4
Durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder psychotropen Medikamenten versuchen die Betroffenen häufig in einer Art Selbstmedikation die psychischen Belastungen zu bewältigen. Der Drogenkonsum geht oft mit Beschaffungskriminalität einher.
Auch die WHO weist auf eine hohe Prävalenz psychischer Gesundheitsprobleme bei dieser "besonders vulnerablen" Gruppe hin,5 die eine "biographische Sicht auf den Zusammenhang von Gewalt und Missbrauchserfahrungen, Erniedrigungen und Abhängigkeit einerseits und Straffälligkeit andererseits"6 notwendig macht. Trotzdem wird ein Behandlungsbedarf allenfalls bei Gewaltdelikten geprüft.
Gynäkologische Versorgung ist ein sensiber Bereich
Ein besonders sensibles Problem stellt die gynäkologische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten (JVA) dar. Denn in den meisten JVA gibt es nur männliche Gynäkologen. Vor dem Hintergrund, dass viele der Frauen Opfer von sexueller Gewalt wurden, muss diese Tatsache überaus kritisch gesehen werden. Ein männlicher Arzt bei dieser intimsten Behandlung stellt für Frauen häufig ein großes Problem dar. Dies betrifft nicht nur die Opfer von sexuellen Misshandlungen, sondern auch die Frauen, die wegen ihres ethischen/religiösen Hintergrundes einen fremden Mann nicht so nah an sich heranlassen möchten/ dürfen, wie es bei einer gynäkologischen Behandlung der Fall ist.7 Nicht nur aus humanitären Gründen ist auf diesem Gebiet eine ärztliche Wahlmöglichkeit (Äquivalenzprinzip) zu fordern, sondern diese Forderung wird durch die Bangkok-Resolution gestützt.8
Schwangerschaft und Geburt in der Haft
Es gibt keine Statistik darüber, wie viele der inhaftierten Frauen Kinder haben. Daher ist man auf Schätzungen und Erfahrungen aus der Praxis angewiesen und geht davon aus, dass mehr als zwei Drittel der Frauen Kinder haben. Laut Juliane Zolondek, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Rahmen des Projektes Frauenvollzug, werden in Deutschland jährlich etwa 60 Kinder in der Haft geboren.9
Das Europäische Parlament weist darauf hin, "dass die Folgen von Isolierung und Stress für die Gesundheit der inhaftierten Schwangeren auch negative, wenn nicht bedrohliche Auswirkungen auf das Kind haben können, die es bei der Entscheidung über eine Inhaftierung sehr ernst zu nehmen gilt…"10.
Der Staat hat eine besondere Garantenstellung: "Gesundheit ist ein besonderes Menschenrecht, insbesondere für Menschen, die sich in staatlichem Gewahrsam befinden."11 Dies gilt natürlich ebenfalls für die geborenen und ungeborenen Kinder in der Haft. Neben der Verpflichtung, die medizinische Betreuung und alle Vorsorgeuntersuchungen anzubieten, die auch außerhalb der Gefängnismauern selbstverständlich sind, sollten aber auch jegliche Belastung und Stress so weit wie möglich von Schwangeren und Gebärenden ferngehalten werden.
Aus der Bindungsforschung ist der enge Zusammenhang zwischen Stress, Angst und Unsicherheit während der Schwangerschaft und Geburt und Bindungsproblemen zwischen Mutter und Kind bekannt und belegt. Daher gilt es, das Risiko der "Drittwirkung des Freiheitsentzuges"12 so weit wie möglich zu minimieren.
Die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland verabschiedete im Mai 2011 eine Stellungnahme, in der sie sich gegen die Praxis der Fesselung schwangerer Inhaftierter bei Untersuchungen und Entbindung wendet.13 In dieser Stellungnahme zeigt man sich darüber besorgt, dass die Gebärende "von ein bis zwei Bediensteten bewacht und an Händen und/oder Füßen gefesselt ist. Die Fesselung unterbleibt ausschließlich während des Entbindungsvorgangs im Kreißsaal, wobei auch hier in außergewöhnlich gelagerten Ausnahmefällen gefesselt werden kann."14
Die Kleine Anfrage der Grünen an den Landtag von Baden-Württemberg hinsichtlich von Regelungen über die Anordnung des Tragens von Fußfesseln bei einer Entbindung im Gefängnis, wurde folgendermaßen beantwortet: "Demgemäß bemisst sich die Fesselung schwangerer oder vor der Entbindung stehender weiblicher Gefangener nach den allgemeinen Grundsätzen, das heißt, dass bei Bejahung einer entsprechenden Fluchtgefahr die Fesselung nach den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes anzuordnen ist."15
Darüber, wie häufig die Fesselung in solchen Fällen praktiziert wird, findet sich nirgends ein Hinweis.
Mutterschaft und Haft
Die Geburt eines Kindes ist für die meisten Frauen ein einschneidendes Ereignis. Auch wenn sie ihr Leben nicht zurückdrehen können, möchten viele der Mütter einen Neuanfang für sich und ihr Baby. Der ersehnte und wünschenswerte Neustart scheitert vielfach daran, dass bei weitem nicht alle die Möglichkeit haben, ihr Neugeborenes bei sich zu behalten.
Eine gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind wird deutschlandweit von acht Justizvollzugsanstalten mit insgesamt 93 Plätzen vorgehalten. Auch wenn diese Möglichkeit nicht unumstritten ist, kann damit zumindest die Trennung von Mutter und sehr jungem Kind vermieden werden.
Wenn allerdings die Trennung von Mutter und Kind unvermeidlich ist, sollte diese in jedem Fall von geschultem Fachpersonal feinfühlig begleitet werden, damit Trennungsschmerz, Schuld und Selbstvorwürfe be- und verarbeitet werden können, denn die Sorge um ihre Kinder hat für viele Frauen traumatisierende Folgen und wird "als einer der wichtigsten Faktoren für Depressionen und Ängste bis hin zu selbstzerstörerischen Handlungen genannt".16 Auch für die Neugeborenen bedeutet die Trennung von der Mutter sehr hohen Stress und vielfach eine schwerwiegende Belastung mit häufig nicht absehbaren Folgen.
Schwangerschaft und Mutterschaft im Gefängnis sind eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten, bedeutet es doch auch, einem Neugeborenen einen möglichst guten Start ins Leben zu ermöglichen. Das kann in diesem schwierigen Kontext nur gelingen, wenn den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bindungsforschung ausreichend Rechnung getragen wird und gemeinsam alle Anstrengungen unternommen werden, damit die Weichen für das junge Leben - mit oder ohne die leibliche Mutter - so gut wie möglich gestellt werden.
Viele der inhaftierten Frauen sind schon lange, bevor sie ins Gefängnis kommen, gefangen. Einige der "Fesseln" wurden bereits in der Ursprungsfamilie gelegt und haben sie in ihrer freien Entfaltung gehindert. Ein geschlechtersensibler Umgang mit den inhaftierten Frauen kann dazu beitragen, dass das Gefängnis zu einem Ort wird, an dem sie lernen, ihre "Fesseln" wahrzunehmen und sie für einen zukünftig freieren Lebensweg (zumindest) zu lockern.
Anmerkungen
1. Halbhuber-Gassner, Lydia; Pravda, Gisela (Hrsg.): Frauengesundheit im Gefängnis. Vorwort. Freiburg, 2013.
2. Schröttle, Monika; Müller, Ursula: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Teilpopulation 3 - Erhebung von Inhaftierten. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin, 2004.
3. Bohne, Sabine: Gewalterfahrungen und Gesundheit - Frauen im Strafvollzug. In: Frauengesundheit im Gefängnis. Freiburg, 2013, S. 31.
4. Ebd., S. 35.
5. Kerwien, Eva-Verena: Schwangerschaft und Mutterschaft in Haft. In: Frauengesundheit im Gefängnis, S. 57.
6. Pravda, Gisela: Gesundheitliche Fürsorge im Strafvollzug aus EU-Sicht. Tagung in Nürnberg, April 2013.
7. Gesundheitspolitische Informationen: Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung inhaftierter Frauen. Eine gemeinsame Information von DCV, SkF und KAG-S, Freiburg, 10.10. 2013.
8. "Weibliche Gefangene müssen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdienstleistungen haben, die den außerhalb des Vollzugs angebotenen Dienstleistungen mindestens gleichwertig sind" (Resolution der Generalversammlung 65/229: Grundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung weiblicher Gefangener und für nicht freiheitsentziehende Maßnahmen für weibliche Straffällige (Bangkok-Regeln)).
9. Zolondek, Juliane: Lebens- und Haftbedingungen im deutschen und europäischen Frauenvollzug. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg, 2007.
10. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zur besonderen Situation von Frauen im Gefängnis und die Auswirkungen der Inhaftierung von Eltern auf deren Leben in Familie und Gesellschaft. BR-Drucksache 265/08 online: http://offenesparlament.de/ablauf?schlagworte=Frau&initiative=Europ%C3%A4isches+Parlament
11. WHO, 2009.
12. Müller-Dietz, Heinz: Zur sog. "Drittwirkung" des Freiheitsentzugs. In: Festschrift für Claus Roxin. Berlin, 2011.
13. Beginn des Lebens in Fesseln? In: Forum Strafvollzug, 5/2011.
14. Ebd.
15. Landtag von Baden-Württemberg: Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Lösch, Grüne, vom 11.8.2010 und Antwort des Justizministeriums: Entbindung in Fußfesseln. Drucksache 14/6831.
16. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zur besonderen Situation von Frauen im Gefängnis und die Auswirkungen der Inhaftierung von Eltern auf deren Leben in Familie und Gesellschaft. BR-Drucksache 265/08 online:
http://offenesparlament.de/ablauf?schlagworte=Frau&initiative=Europ%C3%A4isches+Parlament
Arbeitnehmer zweiter Klasse
Privater Strafvollzug: kein Beleg für Wirtschaftlichkeit
Von GroKo gefressen
Ergebnisse der Erhebung zur Übernahme der Grundordnung
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}