In den Kosovo abgeschoben – keine Arbeit, keine Perspektive
Das im Jahr 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo unterzeichnete "Rückübernahmeabkommen" gestattet die Abschiebung von in Deutschland ohne Aufenthaltsrecht lebenden Roma, Aschkali und Kosovo-Ägyptern zurück in den Kosovo. Für die Angehörigen dieser in ihrem eigenen Land verfolgten ethnischen Minderheiten bedeutet die Abschiebung den Verlust jeder Existenzgrundlage. Die Familien werden oft gewaltsam und über Nacht in den Kosovo "zurückgeführt" und stehen dort entrechtet vor den verschlossenen Türen ihrer einstigen Wohnungen. Als ethnische Minderheit sind sie fremd in ihrem früheren Heimatland und haben sogar mit gewaltsamen Übergriffen der Mehrheitsbevölkerung zu rechnen. Ohne Ausweispapiere gelten sie als staatenlos; so stehen ihnen auch gerichtlicher Schutz und der Zugang zu Arbeit nicht offen. Ausgegrenzt führen sie so ein Leben am äußersten Rande der Gesellschaft.
Am 14. April 2010 hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Kosovo ein "Rückübernahmeabkommen" abgeschlossen, welches seit dem 1. Januar 2011 die sofortige Abschiebung der in Deutschland ohne Aufenthaltsrecht lebenden Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter kosovarischer Abstammung zulässt - also jener, die weder deutsche Staatsangehörige noch Unionsbürger(innen) sind noch als Ausländer(innen) eine Aufenthaltserlaubnis haben. Davon betroffen sind Schätzungen zufolge bis zu 10.500 Menschen, die seitdem im ständigen Bewusstsein leben, innerhalb weniger Stunden abgeschoben zu werden.2 Das Bundesministerium des Inneren schätzt die Zahl der Ausreisepflichtigen sogar auf 14.000; die Hälfte davon sind Kinder. Die Roma stellen damit einen großen Teil der insgesamt im Bundesgebiet bloß geduldeten Ausländer(innen) dar. Deren Gesamtheit ließ sich Ende 2010 mit 87.000 beziffern; mehr als 53.000 davon hielten sich bereits länger als sechs Jahre in Deutschland auf.3
Zeigt sich der Kosovo kooperativ, winkt Visafreiheit
Betroffene berichten, ohne vorherige Ankündigung nachts um drei Uhr von Vollzugsbeamten geweckt und - teilweise unter Anwendung von Gewalt - zum Flughafen gebracht worden zu sein. Dabei hat man offenbar auch nicht davor zurückgeschreckt, selbst Minderjährigen Handschellen anzulegen. Die Wohnung wurde innerhalb von dreißig Minuten geräumt, die gesamte Abschiebung innerhalb von viereinhalb Stunden vollzogen. Zeit für einen würdevollen Abschied von Freunden, Zeit zum Packen der wenigen persönlichen Sachen blieb nicht. Deutschland hat sich für die rigorose Abschiebung mehrerer Tausend Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter entschieden. Doch: Fast zwei Drittel von ihnen wurden in Deutschland geboren und sind hier groß geworden.4
Der Kosovo ist trotz der schwierigen Lebensbedingungen im eigenen Land nur allzu gerne bereit, die Abgeschobenen beziehungsweise "Rückübernommenen" aufzunehmen. Für den Kosovo geht es um viel. Zeigt sich das Land in Fragen der Rückführung kooperativ, winken europäische Vergünstigungen in Form der angestrebten Liberalisierung von Visa - ein Prestigegewinn, den sich der junge Staat auf europäischer Ebene kaum entgehen lassen dürfte, geht es doch um die internationale Anerkennung der unlängst ausgerufenen Souveränität der Republik Kosovo. Fisnik Rexhepi, ein Berater im kosovarischen Innenministerium, erklärt denn auch unmissverständlich: Kosovo erstrebe für seine fast zwei Millionen Bürger(innen) Visafreiheit im EU-Raum. Wichtige Voraussetzung sei, die vertraglich eingegangene Verpflichtung der Regierung einzuhalten, die in EU-Staaten lebenden Staatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht zurückzunehmen.5
Zugunsten einer unkomplizierten Reisefreiheit nimmt man schlechte Lebensbedingungen der Rückgeführten durchaus in Kauf. So unterstreicht Rexhepi: "Wir können zwei Millionen Kosovaren nicht zu Geiseln der verhältnismäßig kleinen Gruppe machen, die repatriiert werden muss."6 Der kosovarische Parlamentspräsident Jakup Krasniqi beschwichtigt: Minderheiten wie Roma, Aschkali und Ägypter seien im Kosovo ausreichend geschützt. Sie genießen - selbstverständlich - alle Rechte nach europäischen Menschenrechtsstandards. Schließlich vertreten im kosovarischen Parlament insgesamt fünf Abgeordnete in einem ausreichenden Maße die Interessen der Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter.7
Abgeschobene werden sich selbst überlassen
Doch die Realität im Kosovo ist mehr als ernüchternd. Die Lage vor Ort zeigt sich insbesondere für Roma, Aschkali und Ägypter als verheerend. Während die freiwillig in den Kosovo zurückkehrenden Familien nicht nur durch das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge initiierte Projekt "URA 2" sozial aufgefangen, umfassend betreut und generös unterstützt werden, bemängeln internationale Organisationen bei den zwangsweise Abgeschobenen eine radikalere Handhabung. Diesen bleibt in der Regel sowohl von deutschen als auch von kosovarischen Behörden umfassende Unterstützung verwehrt. Abgeschobene Familien sind nach Ankunft in Pristina, der Hauptstadt des Kosovo, völlig auf sich allein gestellt und werden ohne jede Lebensgrundlage sich selbst überlassen. Schlimmer noch: Neben einer prekären wirtschaftlichen Situation sehen sich die Roma, Aschkali und Ägypter im Kosovo nach wie vor erheblicher Diskriminierung durch die Mehrheitsgesellschaft ausgesetzt, die jede Abschiebung infrage stellen muss.
Nach Ankunft in Pristina haben die Familien faktisch keine Möglichkeit, in ihre ehemaligen Dörfer zurückzukehren. Ihre Häuser wurden entweder während des Kosovokrieges niedergebrannt oder aber seit geraumer Zeit von anderen Ethnien in Beschlag genommen. Vielfach können sich die Rückkehrer nicht mehr auf das ehemalige Eigentumsrecht berufen, da keinerlei Nachweise in Form eines Grundbuches existieren. Häufig sind die Eigentumsverhältnisse unklar, so dass langjährige Gerichtsprozesse die Folge wären. Nach Informationen der Rechtsstaatlichkeitsmission Eulex sind in Kosovo derzeit so viele zivilrechtliche Verfahren vor den Gerichten anhängig, dass ein klärendes Urteil erst in zehn Jahren zu erwarten wäre.
Die Rückkehr in den alten Heimatort wird noch erheblich dadurch erschwert, dass die Auseinandersetzung im Kosovokrieg 1999 ethnischer Natur war. Abgeschobene haben daher Angst, in ihre ehemaligen Dörfer zu ziehen, die nun mehrheitlich von Kosovoalbanern bewohnt werden; dort werden sie gesellschaftlich marginalisiert, da ihnen, den Roma, Aschkali und Ägyptern, ganz offen eine Kollaboration mit den Serben im Kosovokrieg vorgeworfen wird. Gewaltsame ethnisch motivierte Übergriffe sind zwar durch die internationale Präsenz der Nato eher selten geworden, können aber dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Gefahr solcher Anschläge besteht weiterhin.
Ohne Arbeit ein Leben in Wellblechhütten
Betroffene sehen daher keine andere Wahl, als in die von Roma, Aschkali und Ägyptern bewohnten Gebiete zu ziehen. Die im Norden gelegene Stadt Mitrovica wird so zur zentralen Anlaufstelle für die Rückkehrer(innen). In der sogenannten "Roma Mahala", einem kleinen Viertel in Mitrovica, wurden zwar mit Hilfe der EU sowie USAID (United States Agency for International Development) größere Wohnunterkünfte errichtet. Jedoch sind die dortigen Wohnungen jenen vorbehalten, die freiwillig in den Kosovo zurückkehren. Auch für diese Menschen ist die Situation schwierig: Liegt die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Kosovo bei 45 Prozent, finden aufgrund massiver Ausgrenzung 95 Prozent der Roma, Aschkali und Ägypter keinen Job. Angehörige dieser Ethnien haben in der Regel keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Ein desillusioniertes und perspektivloses Dahinsiechen ist für sie die Folge.
Den zwangsweise repatriierten Familien bleibt nichts anderes übrig, als in die nördlich des Ibar-Flusses gelegenen Roma-Viertel Osterode und Česmin Lug zu ziehen. Dort bestehen die Unterkünfte nur aus Notbaracken, Wellblechhütten oder Zelten; die hygienischen Verhältnisse sind bei weitem unzureichend. Erschwerend kommt hinzu, dass man mit Osterode und Česmin Lug den Flüchtlingen hochgradig bleikontaminierten Boden zugewiesen hat. Schwere gesundheitliche Folgen konnten bereits bei den dort lebenden Kindern nachgewiesen werden. Zudem liegt die Arbeitslosenquote dort bei annähernd 100 Prozent. Aussicht auf Besserung ist, auch langfristig, nicht erkennbar.
Gewaltsame Übergriffe werden kaum untersucht
Für die Roma, Aschkali und Ägypter zeigt sich ein weiteres entscheidendes Problem: massive soziale Ausgrenzung. Während das Verhältnis zwischen den im Kosovo lebenden Serben und Albanern intensiv von der internationalen Staatengemeinschaft überwacht und jede ethnische Spannung mit politischem Druck kommentiert wird, bleibt das Schicksal der Roma, Aschkali und Ägypter vergessen. Sie verfügen über keine einflussreiche politische Lobby. Eine massiv diskriminierende Ausgrenzung ist die Folge. Diese geht so weit, dass gewaltsame ethnische Übergriffe von der "Kosovo Police" nur mit geringem Interesse wahrgenommen und untersucht werden. Zudem erhalten Roma, Aschkali und Ägypter von den zuständigen Behörden häufig keine Ausweispapiere, so dass sie de facto als staatenlos gelten. Dies verschlimmert die ohnehin prekäre Lage. Denn ohne Ausweis können die Betroffenen weder Sozialleistungen beantragen noch gerichtlich Eigentumsansprüche geltend machen - ein Teufelskreis, aus dem es kein Entrinnen gibt. Ohne staatliche Identität, ohne Hoffnung auf soziale Unterstützung und gerichtlichen Rechtsschutz bleibt ihnen nur ein Leben am Rande der Gesellschaft.
Wanda Troszczynska-van Genderen, West-Balkan-Expertin von "Human Rights Watch", stellte in einem im Jahr 2010 veröffentlichten Bericht zu Recht fest: "Europa schickt die schutzlosesten aller Kosovo-Flüchtlinge zurück in die Armut, Diskriminierung, Ausgrenzung und Vertreibung. Wenn die europäischen Staatschefs es mit dem Schutz der Roma, Aschkali und Ägypter ernst meinen, sollen sie die Abschiebungen in den Kosovo aussetzen und den Menschen, die bereits abgeschoben wurden, helfen."8
Formaljuristisch korrekt - menschlich eine Katastrophe
Die neue Welle von Abschiebungen ruft aber nicht nur Menschenrechtsorganisationen auf den Plan. Auch hohe Vertreter(innen) der Kirchen in Deutschland, der Menschenrechtsbeauftragte der EU in Brüssel sowie die Vereinten Nationen sind tief bestürzt über die besonders gegenüber den Roma vertretene Haltung Deutschlands. In einem Beitrag für die "Frankfurter Rundschau" schreibt die UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay, die Rückführung in den Kosovo habe "verheerende Folgen für die Rechte der Kinder, auch für ihr Recht auf Bildung". Sie beklagt eine unglaubliche Diskriminierung von Roma in Europa.9 Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen berichtet glaubwürdig von einer prekären sozioökonomischen Lage und einer teilweise massiven Diskriminierung. Zuletzt hat UN-Generalsekretär Ban Ki Moon in einem Bericht an den Sicherheitsrat eindringlich davor gewarnt, dass Abschiebungen in den Kosovo die Stabilität des Kosovos beeinträchtigen könnten.
Vor diesem Hintergrund mag jede gewaltsame Abschiebung aus Deutschland - auch bei Kindern sowie alten, kranken, behinderten und traumatisierten Menschen - zwar in der Regel formaljuristisch einwandfrei sein.10 Unter humanitären Gesichtspunkten ist sie es jedoch eindeutig nicht. Für die Mehrheit der Roma, Aschkali und Ägypter ist eine Rückkehr in den Kosovo in Sicherheit und Würde nicht möglich. Diesen Zustand aufenthaltsrechtlich geltend zu machen und den faktischen Duldungsstatus in Deutschland abzulegen gelingt fast nie. Dafür sind die Anforderungen an eine strukturelle Diskriminierung im Herkunftsland zu hoch angesetzt. Die Bundesländer sollten daher dringend von ihrem Recht gemäß
§ 60a des Aufenthaltsgesetzes Gebrauch machen und jegliche Abschiebungen mit sofortiger Wirkung aussetzen, zumindest bis gerechte Lebensbedingungen geschaffen worden sind. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass in der Zeit des Dritten Reiches besonders kosovarische Roma, Aschkali und Ägypter zu Opfern massiver Kriegsverbrechen wurden, dürfte für 10.500 Menschen eine aufenthaltsrechtliche Duldung das Mindeste, ein dauerhaftes Bleiberecht und ein Zuhause in Deutschland Zeichen einer nachhaltigen Versöhnung sein.
Wer Integration fordert, muss diese auch fördern. Gerade die Minderheiten aus dem Kosovo, die in ihrem "eigenen" Land Diskriminierung und Anfeindung zu fürchten haben, könnten zu einer Erfolgsgeschichte der Integration in Deutschland werden - wenn man ihre Integration in ihrem neuen "eigenen" Land denn vorantreibt.
Anmerkungen
1. Bei den Aschkali handelt es sich um eine im Kosovo, in Zentralserbien, Albanien, Bulgarien und Mazedonien lebende Untergruppe der Roma. Die Kosovo- beziehungsweise Balkan-Ägypter wurden lange Zeit als Roma angesehen. Inzwischen sind sie jedoch als eigenständige ethnische Minderheit anerkannt worden. Sie unterscheiden sich von den Aschkali durch eine imaginierte Herkunft aus Ägypten. Ob ihre ethnischen Wurzeln tatsächlich in Ägypten liegen, konnte bis heute noch nicht abschließend geklärt werden.
2. Vgl. Schätzungen in BT-Drs. 16/14129; 17/784.
3. Vgl. BT-Drs. 17/4631.
4. Vgl. Zusammenfassung im Antrag BT-Drs. 17/5191, 2.
5. Pries, Detlef D.: Gültig für eine einmalige Reise nach Pristina. Aus: Neues Deutschland, 4. Januar 2010.
6. Ebd.
7. Ebd.
8. Human Rights Watch: Rights Displaced - Forced Returns of Roma, Ashkali and Egyptians from Western Europe to Kosovo, 27. Oktober 2010. (Deutsche Internetseite: www.hrw.org/de, Suchwort "Kosovo", Meldung vom 28. Oktober 2010).
9. www.fr-online.de/politik/meinung/roma--die-diskriminierten-europaer/-/1472602/4687714/-/index.html.
10. Dazu: Marx, Reinhard: Roma in Deutschland aus ausländerrechtlicher Sicht. In: APuZ 22-23/2011, S. 41-47.
Weiterführende Literatur
Ludwig, Sebastian: Bericht einer Recherchereise vom 12. bis 20. April 2010 zur Einschätzung der Lage der Minderheiten (Roma, Aschkali und Ägypter) im Kosovo, unter: www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung02/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_05.pdf
Deutsches Komitee für UNICEF (Hrsg.): Integration unter Vorbehalt. Zur Situation von Kindern kosovarischer Roma, Ashkali und Ägypter in Deutschland und nach ihrer Rückführung in den Kosovo. Köln, 2010.
Europäische Kommission: The Situation of Roma in an Enlarged European Union, 2004, abrufbar unter: www.lex.unict.it/eurolabor/documentazione/altridoc/situation.pdf