Die Pflegekraft von morgen ist vielseitig einsetzbar
Demografischer Wandel, veränderte Generationenbeziehungen und neue Formen von Versorgungsstrukturen bedingen die gesellschaftlichen Ansprüche an eine zukunftsorientierte Pflegeausbildung. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, initiierte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Modellvorhaben "Pflegeausbildung in Bewegung". Acht Modellprojekte in acht Bundesländern erhielten den Auftrag, neue Ausbildungsprofile zu erproben. Sie entwickelten Ansätze und Strategien, die Ausbildungen von Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege sowie in drei Modellprojekten der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammenzuführen. Die Begleitforschung übernahmen das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) und das Wissenschaftliche Institut der Ärzte Deutschlands. Fast 300 Schüler(innen), einige Dutzend Lehr- und Praxiskräfte in 15 Schulen und eine Vielzahl von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern in ganz unterschiedlicher Trägerschaft beteiligten sich.
Die Erkenntnisse aus den Modellprojekten verweisen für die Zukunft auf eine gemeinsame Pflegeausbildung, die lebensalter- (Kinder, Erwachsene, alte Menschen) und organisationsübergreifend (ambulante Versorgung, stationäre Altenhilfe, akutstationäre Versorgung von Erwachsenen und Kindern) ausgerichtet ist.1 Sie zeigen, dass eine Zusammenführung der einzelnen Ausbildungen zu einer gemeinsamen Pflegeausbildung ohne fundamentale Probleme gelingen kann. Die Begleitforschung empfiehlt auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse eine gemeinsame dreijährige Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss.
Gemeinsame Ausbildung mit einheitlichem Abschluss
In den Modellprojekten zeigte sich, dass die Themen, Kompetenzen und Perspektiven der einzelnen Pflegeberufe heutzutage relevant für die jeweils anderen pflegerischen Berufe sind und es notwendig ist, die Pflegeausbildung an originären pflegerischen Kompetenzen auszurichten. Aus diesem Grund wird empfohlen, die zukünftige Pflegeausbildung in der theoretischen Ausbildung zusammenzuführen.
Neben der Zusammenführung der theoretischen Ausbildung kommt es besonders darauf an, die praktische Ausbildung auszugestalten. In der Praxis sollten Pflegeschüler(innen) ausreichend Gelegenheit für vertiefende und intensive Lern- und Arbeitserfahrungen in den allgemeinen pflegerischen Bereichen erhalten sowie weitere pflegerische Handlungsfelder kennenlernen.
Um unterschiedliche Lern- und Arbeitserfahrungen zu verfestigen und Erlerntes in neue Situationen transferieren zu können, sollten Einsätze in der pflegerischen Praxis ausreichend lang und gezielt gestaltet sein. Für vertiefende Lern- und Arbeitserfahrungen werden fünf etwa dreimonatige Praxis-Pflichteinsätze vorgeschlagen, die in der stationären Altenhilfe, der akutstationären Versorgung Erwachsener, der akutstationären Versorgung von Kindern und in der ambulanten Versorgung erfolgen könnten. Um vielfältige Einblicke in angrenzende Bereiche zu erhalten und organisationsübergreifende Zusammenhänge zu erfassen, sollten vier kürzere Praxis-Wahleinsätze aus mehreren möglichen Einsatzfeldern absolviert werden, etwa in der präventiven Pflege und Beratung, in rehabilitativen und palliativen Einrichtungen, in der psychiatrischen Versorgung. Die Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis gewinnt an Bedeutung: Etwa zehn Prozent des Unterrichts sollten für die Vor- und Nachbereitung der Praxisphasen genutzt werden, indem die Lehrenden mit den Schüler(inne)n auf die praktischen Einsätze abgestimmte Fertigkeiten trainieren sowie entsprechende Reflexionen anbieten.
Die Erkenntnisse belegen, dass die Curricula für die theoretische und praktische Ausbildung ausreichend für die Selbstbestimmung und Würde des Menschen sensibilisieren und individuelle, am Alter der Schüler(innen) ausgerichtete Lernangebote2 vorhalten sollten. Die praktische Ausbildung sollte aufgewertet werden. Die Relation von Praxisanleitenden zu Schüler(inne)n und schulische Begleitangebote in der Praxis sollten verbindlich geregelt werden. Es sollten Mindeststandards gelten, die qualifikatorische Voraussetzungen der Praxisanleitenden beschreiben.
In den Projekten zeigte sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Lehrenden und Praxisanleitenden unterstützt werden muss. Dies ist schon für die derzeitigen Pflegeausbildungen von Interesse, da Verantwortliche in den pflegerischen Schulen schulinterne Curricula entwickeln oder neue Lernorte für die praktische Ausbildung, zum Beispiel in der präventiven Pflege, erschließen.
Veränderungen benötigen Zeit und Begleitung
Die Lehrenden aus den Modellprojekten berichteten, dass beim Erproben der Modellausbildungen eher Einstellungen der Lehrenden und Praxisanleitenden als fachliche Fragestellungen für die Zusammenführung hinderlich waren. Sie befürworten eine gemeinsame pflegerische Ausbildung, meldeten aber zurück, dass die Beteiligten ausreichend Zeit und Unterstützung benötigten, um eine entsprechende Haltung zu einem sich verändernden Berufsbild entwickeln zu können und eigene berufliche Sozialisationen zu überwinden.
Als wesentlich erwies sich, die Lehrenden und Praxisanleitenden während der Curriculumentwicklung und -implementation zu begleiten und zu beraten. Es zeigte sich, dass die Qualität der Curricula steigt, sofern bei der curricularen Arbeit frühzeitig und aktiv Lehrende und Praxisanleitende teilnehmen. Um eine gemeinsame pflegerische Ausbildung voranzubringen, sind intensive Kooperationen zwischen Pflegeschulen sowie zwischen Schulen und praktischen Einrichtungen notwen-dig. Um Unterschiede der verschiedenen Pflegeberufe aufzugreifen, unterschiedliche Perspektiven ernst zu nehmen und Parallelstrukturen zu vermeiden, sollten Verantwortlichkeiten geklärt, Aufgaben verteilt und der Prozess durch verantwortliche Personen in den Schulen begleitet sein.
Es hat sich erwiesen, dass eine gemeinsame Pflegeausbildung umfassend qualifizierte Pflegefachkräfte hervorbringt und die 241 Absolvent(inn)en sich den derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen stellen können.
Eigeninitiative und Flexibilität zeichnen Absolventen aus
Die Modellabsolvent(inn)en beweisen sich in der beruflichen Praxis als kompetente Pflegekräfte, indem sie ihr Handlungswissen auf unterschiedliche pflegerische Situationen übertragen sowie eigeninitiativ und flexibel arbeiten. Sie verfügen über das Potenzial, umfassend zu denken und komplexe Zusammenhänge im pflegerischen Alltag schnell zu begreifen. Zudem zeigen sie in schwierigen beruflichen Situationen ausgeprägte personale und soziale Fähigkeiten.
Deutlich wird, dass die Absolvent(inn)-en lernen müssen, sich fehlende Routinen selbstständig und zügig anzueignen. Dass dies funktionieren kann, bestätigt die Rückmeldung, dass nur grundlegend eingeübte manuelle Fertigkeiten und fehlendes Spezialwissen ausgeglichen werden, indem die Absolvent(inn)en Wissen in neue Kontexte transferieren und neues Wissen umgehend erwerben.
Um den Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft innovativ begegnen zu können, sind neben der generalistischen Pflegeausbildungen die Prinzipien der pflegerischen Professionalisierung und der Modernisierung mitzudenken.
Im Verständnis der Weltgesundheitsorganisation und der Europäischen Union befähigt eine grundständige generalistische Pflegeausbildung eine Pflegekraft zur "Pflege von Menschen jeden Alters in verschiedenen institutionellen Versorgungszusammenhängen".3 Zudem wird eine "klar identifizierbare, gut qualifizierte und einsatzbereite Gesundheitsfachkraft" gefordert, die nach der Ausbildung imstande ist, "in den Beruf hineinzuwachsen". Spezialisiertes Wissen und entsprechende Kompetenzen sind im Anschluss an die Grundausbildung zu erwerben.4 Dies bedeutet, dass neben einer gemeinsamen grundständigen Ausbildung neue Weiterbildungen (im Sinne einer Spezialisierung) konzipiert werden müssen.
Erweiterte pflegerisch-therapeutische Strategien
Eine zukünftige Pflegeausbildung soll auch die pflegerische Professionalisierung mit erweiterten pflegerisch-therapeutischen Strategien aufgreifen und entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen voranschreiten. Zu bedenken ist, dass auch in einer gemeinsamen Ausbildung das Wissen um Anforderungen in spezifischen pflegerischen Situationen und für spezifische Zielgruppen mit dem konkreten Fall in Einklang zu bringen sind. Neue Erkenntnisse aus der Pflegewissenschaft, ebenso aus den Bezugsdisziplinen Medizin, Psychologie oder Soziologie gewinnen an Bedeutung. Aber auch die Potenziale der Pflegepraxis, zum Beispiel in der Beratung und Gesundheitsförderung, und die Versorgung jenseits der stationären Strukturen müssen in das pflegerisch-therapeutische Spektrum integriert werden.
Die Rahmenbedingungen der Ausbildung müssen ebenfalls modernisiert werden. Dies bedeutet beispielsweise leistungsfähige Pflegebildungszentren zu entwickeln, in denen akademisches Lehrpersonal beschäftigt ist, curriculare Prozesse im Sinne der Qualitätssicherung gezielt zu planen, umzusetzen und zu evaluieren. Die einheitliche Finanzierung der Pflegeausbildung durch die Politik muss gesichert werden.
Eine Reform der Pflegeausbildungen erweist sich als gesellschaftlich und arbeitsmarktpolitisch notwendig. Mit den Erkenntnisse des Modellvorhabens sowie den beschriebenen Prinzipien besteht die Möglichkeit, den Prozess anschlussfähig an internationale Forderungen der Wissensgesellschaft und unter Beachtung der Entwicklungen im Gesundheitssystem zu gestalten.
Anmerkungen
1. Eine ausführlichere Darstellung der Ergebnisse und Empfehlungen des Modellvorhabens findet sich im Abschlussbericht der Begleitforschung unter www.pflegeausbildung.de und www.dip.de. Veranstaltungen zum Modellvorhaben stehen ebenfalls unter www.dip.de.
2. Ergebnisse der Kompetenzmessungen verweisen darauf, dass zum einen gerade junge Schüler(innen) üben sollten, pflegerische Probleme differenziert zu betrachten und im organisationalen Kontext mittels Regel- und Erfahrungswissens zu lösen. Zum anderen sollten ältere Schüler(innen) insbesondere Lernangebote nutzen, die sich mit Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Pflegeempfänger(innen) befassen.
3. Beratender Ausschuss der Europäischen Union für die Ausbildung in der Krankenpflege (Hrsg.): Bericht und Empfehlung zur Ausbildung der für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenschwestern und Krankenpfleger in der Europäischen Union. Brüssel, 1997, S. 35.
4. WHO Ministerkonferenz (Hrsg.): Kurzbericht Europäische Pflegekonferenz inklusive Wiener Erklärung. Wien, 1988.