Aktiengesellschaften und deren Aufsichtsräte müssen ein ausführliches Verlaufsprotokoll verfassen. Andere Gremien können sich nur für ein bloßes Ergebnisprotokoll entscheiden.
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Beim Erstellen und Versenden einer Agenda sind einige Gebote zu beachten: Die einzuladenden Gremienmitglieder sollen frühzeitig einen Eindruck von Bedeutung und Inhalten der Sitzung erhalten.
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Dem Vorsitzenden eines Aufsichtsrates kommt eine Brückenfunktion zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsleitung zu. Diese Rolle erfordert Takt und Courage.
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Aufsichtsratsmitglieder müssen allein im Sinne des Unternehmens entscheiden können, ohne Rücksichtnahme auf persönliche Bindungen oder Interessen.
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In Unternehmen der freien Wohlfahrtspflege kontrollieren oft ehrenamtliche Aufsichtsräte die Geschäftsführung. Auch wenn der Aufsichtsrat sich nicht in die Geschäfte einmischen soll, ist ein direktes Eingreifen Pflicht, wenn eine Schieflage des Unternehmens droht.
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