Das neue digitale Versorgungsgesetz im Gesundheitswesen soll Versicherte wie Leistungserbringer
bei Therapien und Verwaltungsprozessen unterstützen. In den Einrichtungen der Caritas sind
in erster Linie die Leistungserbringer der medizinischen Behandlungspflege betroffen.
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Die Evaluation der Arbeit der Caritas-Aufsichtsräte im Bistum Mainz zeigt, dass sich die strikte Trennung von Aufsicht und Geschäftsführung bewährt.
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Vereinsvorstände haften unter Umständen für Geschäftsrisiken – zum Beispiel dann, wenn sie den Aufsichtsrat nicht umfassend informiert haben. Wichtig ist dabei, dass die Zugriffsmöglichkeiten auf Informationen dokumentiert werden und nachvollziehbar sind.
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In kritischen Medienberichten über die freie Wohlfahrtspflege ist nicht selten von „Wohlfahrtskonzernen“ die Rede. In Wahrheit stecken viel mehr Demokratie und unmittelbares Bürgerengagement in den Verbänden, als der Öffentlichkeit klar ist.
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Das Grundsteuer-Reformgesetz schreibt vor, dass Grundstücke neu bewertet werden müssen. Die bisher geltenden Befreiungen von der Grundsteuer für gemeinnützige Organisationen werden im Wesentlichen bleiben. Tätig werden müssen die Organisationen trotzdem.
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Die Vorwürfe an die freie Wohlfahrtspflege, es fehle an Transparenz, mehren sich. Die Caritas und ihre Einrichtungen sollten daher nicht nur Wirtschaftsdaten und Rechtsgrundlagen veröffentlichen, sondern auch ihre Zugehörigkeit zur katholischen Kirche zeigen.
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Die Datenschutz-Grundverordnung und das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten in Einrichtungen und Diensten der Caritas. Ein Überblick über Vorschriften, Ausnahmen und Aufbewahrungszeiten.
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