Die klare Rollenzuordnung stärkt die Verantwortung
Der Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. und die Bezirks-Caritasverbände Darmstadt, Gießen, Offenbach, Mainz und Worms haben 2002 und 2003 gemeinsam neue Satzungen beschlossen. Danach gelten das im deutschen Gesellschaftsrecht bestimmende duale System der Geschäftsführung und ihre Beaufsichtigung durch getrennte Körperschaftsorgane jetzt auch für die Caritasverbände im Bistum Mainz. Sie haben seit 2004 hauptamtliche Vorstände und kontrollierende ehrenamtliche Aufsichtsräte, deren Vorsitzender ein Geistlicher ist. Wesentliche Beweggründe der Vereinsreform waren die Reaktionen der Öffentlichkeit auf den Caritas-Trägergesellschaft Trier (CTT)-Skandal 1999.1
Obwohl die Reformschritte nach den staatlichen und kirchlichen Vorgaben unausweichlich waren, haben sich Vorstand und Aufsichtsrat des DiCV Mainz 2009 entschieden, die Rolle der Aufsichtsräte betreffende Satzungsänderungen in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen.
Die Aufsichtsräte der Caritasverbände des Bistums Mainz wurden schriftlich befragt und konnten sich in einer Veranstaltung mündlich äußern. Die Ergebnisse bestätigen, dass die Vereinsreform ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war. Die Aufsichtsräte bestätigten, dass Satzungsänderungen derzeit nicht notwendig seien. Die konsequente Aufgabenteilung zwischen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgan sei sinnvoll. Die Antworten verdeutlichen, dass die Vorstände und Aufsichtsräte die neuen Rollen gut angenommen haben. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat scheint in der Regel gut zu funktionieren. Die Ausgliederung des ehrenamtlichen Teils des Vorstandes in die Aufsichtsräte wird von den Ehrenamtlichen als Entlastung von der Geschäftsführung und den damit verbundenen Haftungsrisiken bewertet.
Mitverantwortung für die Caritas im Verbandsgebiet
Trotz der meist positiven Bewertung des Berichtswesens, sind Verbesserungen von den Vorständen einzufordern. Die Erhebung zeigt, dass sich die Aufsichtsräte auch ihrer satzungsgemäßen Mitverantwortung für die gesamte Caritas im Verbandsgebiet bewusst sind. Notwendig ist, die Aufsichtsräte stärker an der Verbandsphilosophie und am Wissensmanagement ihrer Verbände und der übergeordneten Verbandsebenen teilhaben zu lassen. Die Aufsichtsratsmitglieder beziehungsweise -vorsitzenden sollten bei Konflikten zwischen Bezirks- und Bistumsebene einbezogen werden und mehr Wertschätzung ihrer Arbeit in den Verbandsorganen im Bistum Mainz und in der Öffentlichkeit erfahren. Die Funktion der Geistlichen als Vorsitzende der Aufsichtsräte wird trotz Kritik Einzelner meist positiv bewertet. Der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit der Aufsichtsräte auf Bistumsebene werden für wichtig erachtet.
Die Zusammenarbeit zwischen Vorständen und Aufsichtsräten sollte in einzelnen Bereichen verbessert werden, beispielsweise beim Berichtswesen und bei der Mitwirkung an der mittelfristigen Verbandsstrategie. Im Bistum Mainz hat sich der DiCV bisher auf die Unterstützung der Aufsichtsräte der Bezirks-Caritasverbände konzentriert. Aber auch die Aufsichtsgremien der korporativen Mitglieder sollten unterstützt werden. 2010 hat der Verband erstmals alle Aufsichtsräte und Vorstände der Bezirks-Caritasverbände zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Dieses Jahr bietet er verstärkt Fortbildungen an, die auch für Aufsichtsräte und für die Aufsichtsgremien der korporativen Mitglieder relevant sind. Die Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen können Informationen der Carinet-Arbeitsgruppe "Aufsichtsräte" nutzen.
Die im Gesellschaftsrecht vorgegebene Trennung zwischen Aufsicht und Geschäftsführung hat sich auch in der Caritas im Bistum Mainz bewährt. Die klare Rollenzuordnung stärkt die Verantwortung der Aufsichts- und Geschäftsführungsgremien. Das duale System bringt mehr Zukunftsfähigkeit und Stabilität und fördert die dezentrale Verantwortung der Mitgliedsorganisationen des DiCV Mainz gemäß dem Subsidiaritätsprinzip.
Anmerkung
1. Siehe auch: Griep, Heinrich: Die Arbeit fängt jetzt erst an. In: neue caritas Heft 7/2004, S. 17 ff.