Die Ordnung für Mitarbeitervertretungen der katholischen Kirche wird 50 Jahre alt. Beteiligungsrechte der Mitarbeitenden wurden über die Zeit gestärkt, Normen im Hinblick auf staatliches Recht überarbeitet. Wegen der Corona-Pandemie wurden Regeln aktualisiert – ein Beispiel vertrauensvoller Zusammenarbeit.
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Ein Wissens- und Erfahrungspool im CariNet ermöglicht nun, verbandsweit Best-Practice-Beispiele auszutauschen – sei es zur Mitarbeiterführung, Personalgewinnung oder Digitalisierung.
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Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 19. Juni 2017 das Mitarbeitervertretungsrecht geändert. Die Mitarbeiterseite hat nun mehr Beteiligungsrechte, vor allem in wirtschaftlichen Belangen. Fünf Bereiche werden hier exemplarisch vorgestellt.
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Die Caritas begrüßt den Entwurf einer neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes: Die private Lebensgestaltung der Mitarbeiter:innen ist darin kein Gegenstand arbeitsrechtlicher Konflikte mehr. Zum Thema Kirchenaustritt äußert sich die Caritas allerdings differenzierter, als der Entwurf es vorsieht.
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