So haben wir das nicht erwartet
Als Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in ihrer ersten Rede vor dem Deutschen Bundestag im März 2018 ankündigte, noch vor der Sommerpause ein "Gute-Kita-Gesetz" vorzulegen, haben der Deutsche Caritasverband und der KTK-Bundesverband diese Initiative begrüßt. Damals sind wir davon ausgegangen, dass die darin enthaltenen Regelungen unter anderem auf den Eckpunkten für ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz basieren, die von der Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2017 verabschiedet wurden. Im Juli 2018 erhielten wir den Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Fazit: Der Entwurf entspricht in keiner Weise dem, was wir erwartet haben oder was wir angesichts der Bedeutung der Kindertagesbetreuung hätten erwarten dürfen.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hatte in ihren Eckpunkten eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung über 2022 hinaus in Höhe von fünf Milliarden Euro empfohlen. Im vorliegenden Referentenentwurf sind bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro Bundesmittel vorgesehen. Von einer dauerhaften, über 2022 hinausgehenden Finanzierungsbeteiligung des Bundes ist im Entwurf jedoch nichts zu finden. Durch die Befristung der Finanzierungszusage bis 2022 ist eine langfristige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung nicht gewährleistet. Zu befürchten ist, dass die Länder auf dieser Grundlage keine dauerhaften Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ergreifen.
Langfristige Qualitätssicherung ist nicht gewährleistet
Genauso kritisch ist zu bewerten, dass die Bundesmittel an die Länder über Umsatzsteueranteile verteilt werden sollen. In einem der ersten Arbeitsentwürfe des Gesetzes ist man noch von einem Sondervermögen des Bundes ausgegangen, um eine zweckgebundene Verwendung der Mittel auf der Grundlage von Zielvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sicherzustellen. Die nun vorgesehene Finanzierung der Bundesmittel über Umsatzsteueranteile wird dazu führen, dass die den Ländern zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen nicht zwingend zweckgebunden für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Wie die in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel verwendet werden, obliegt allein der Entscheidung der Landesparlamente.
Diese wesentlichen Kritikpunkte haben wir in einer gemeinsamen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Bund vorgetragen. Bleibt zu hoffen, dass das Gesetz im weiteren Verfahren zu einem wirklichen "Gute-Kita-Gesetz" wird.