Cannabisgesetz: Ausweg oder Sackgasse?
Die Cannabislegalisierung soll zum 1. April umgesetzt werden. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser Zeitplan noch einzuhalten ist. Und das ist gut so: Denn die anhaltenden, intensiven Diskussionen (s. auch neue caritas Heft 6/2023) sind der eigentliche Gewinn und waren auch ein von der Caritas angestrebtes Ziel.
Am 23. Februar 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundestag verabschiedet, aber noch ist es nicht in Kraft. Und das Abstimmungsverhältnis zeigte deutlich, dass selbst Mitglieder der Regierungskoalition diesem Gesetz nicht zustimmen konnten oder wollten. Zudem haben einige Bundesländer ihre Ablehnung signalisiert. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht, aber der Bundesrat könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.
Auch international gibt es Widerspruch. Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung erneut darauf hingewiesen, dass Cannabis ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt sei und dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten. Somit sind aus Sicht des INCB die geplante Legalisierung von Cannabis und die bestehenden internationalen Regelungen unvereinbar.
Die in Teilen gut begründete Ablehnung des Gesetzestextes ist nachvollziehbar und begrüßenswert. Denn es gilt immer noch, an bestimmten Punkten nachzuschärfen: Schon jetzt stößt die Kapazität der Suchtberatung aufgrund der prekären Finanzierung dieser kommunalen Leistung an ihre Grenzen. Deshalb braucht es angesichts der geplanten Legalisierung dringend eine Ausweitung ihrer finanziellen Ressourcen. Im Zuge der Cannabislegalisierung in anderen Ländern hat sich eine Zunahme im Konsum gezeigt, der letztlich auf erhöhtem Niveau verblieben ist und damit auch erhöhten Beratungsbedarf zur Folge hat.
Um den legalen Konsum zu begrenzen und insbesondere den Jugendschutz zu gewährleisten, gilt es zudem, Frühintervention und Prävention dauerhaft auszubauen. Dabei sollte auf etablierte Angebote insbesondere der Suchthilfe wie Skoll, FreD, HaLT und andere zurückgegriffen werden. Hierfür benötigen die Kommunen genügend Präventionsstellen in der Suchthilfe. Die Aufklärungsarbeit muss dringend über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hinaus weiterentwickelt und regionalisiert, die Akteure der Suchthilfe müssen einbezogen werden. Gleichzeitig braucht es auch künftig intensive Debatten, denn ein Paradigmenwechsel in der Sucht- und Drogenpolitik - wie über die Cannabislegalisierung angestrebt - geht nicht ohne breite fachliche wie gesellschaftliche Akzeptanz.