Mindesteinkommen: Wir brauchen rechtsverbindliche Standards
In der Europäischen Union gibt es heute keinen Mitgliedstaat, der Menschen in prekären Situationen ausreichend davor schützt, durch Lücken im sozialen Sicherheitsnetz zu fallen.1 Die weltweite Pandemie, die Invasion Russlands in die Ukraine und die steigenden Lebenshaltungskosten zeigen einmal mehr, wie wichtig belastbare Systeme der sozialen Absicherung sind, die das Recht aller Menschen auf ein Leben in Würde und mit ausreichenden Mitteln für sich und ihre Familien sichern können. Es ist nicht hinnehmbar, dass in der EU heute schätzungsweise 95,3 Millionen Menschen in Armut leben oder von Armut bedroht sind - jede:r vierte von ihnen ein Kind.2
Im Jahr 2017 verkündeten die EU-Institutionen die Europäische Säule sozialer Rechte (European Pillar of Social Rights - ESSR), die als Kompass für die Gewährleistung sozialer Rechte für alle EU-Bürger:innen dient. Einer der Grundsätze der ESSR betrifft das Mindesteinkommen und besagt, dass jede:r, der nicht über ausreichende Mittel verfügt, das Recht auf angemessene Mindesteinkommensleistungen hat, die ein Leben in Würde in allen Lebensphasen und einen effektiven Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen gewährleisten. Die ESSR ist jedoch nicht rechtsverbindlich.
Mindesteinkommenssysteme sind bedürftigkeitsabhängige, beitragsunabhängige soziale Sicherheitsnetze für Menschen ohne ausreichende Mittel. Der Zugang zu einem angemessenen Mindesteinkommen ist in Verbindung mit den entsprechenden Sozialleistungen eine wesentliche Absicherung für Menschen, die keine anderen Einkommensquellen haben oder deren Löhne oder Leistungen nicht ausreichen, um zu überleben und ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Unterstützungsleistungen sind unzureichend
Es ist schockierende Realität, dass viel zu viele Menschen, die eine solche Unterstützung benötigen, vom Zugang ausgeschlossen sind oder sie einfach als unzureichend für ein menschenwürdiges Leben empfinden. Kein einziger EU-Mitgliedstaat hat ein Mindesteinkommenssystem, das es den Empfängern ermöglicht, über der Armutsgrenze zu leben.3 Darüber hinaus nehmen EU-weit 30 bis 50 Prozent der Berechtigten die Unterstützung nicht in Anspruch.4 Caritas-Organisationen haben festgestellt, dass komplizierte Bürokratie und mangelnde Informationen - die nicht durch aktive Öffentlichkeitsarbeit ausgeglichen werden - erhebliche Hürden für den Zugang darstellen.5
Laut Caritas Italien erhalten dort nur 44 Prozent der Familien in Armut das Mindesteinkommen (Reddito di Cittadinanza).6 Caritas Spanien berichtet, dass mehr als die Hälfte der anspruchsberechtigten Bevölkerung - spanische Haushalte in schwerer Armut mit einem Einkommen von weniger als 40 Prozent des nationalen Medianeinkommens - keine Informationen darüber erhalten haben, wie sie einen Antrag stellen können.7 Von denjenigen, die über ihre Berechtigung auf Unterstützung informiert wurden, gaben fast elf Prozent an, dass die erhaltenen Informationen nicht ausreichten, um einen Antrag stellen zu können.
Caritas Europa setzt sich für eine EU-Initiative ein, die einen rechtsverbindlichen Rahmen für Grundsicherungssysteme schafft.8 Ihr Positionspapier legt die Qualitätskriterien fest, die Mindesteinkommenssysteme erfüllen sollten, um Armut wirksam zu bekämpfen.9 Caritas definiert Armut als ein multidimensionales, vielschichtiges Phänomen, das einen umfassenden Ansatz erfordert. Finanzielle Unterstützung ist ein Baustein, sollte aber mit einem garantierten Zugang zu professionellen Unterstützungsdiensten kombiniert werden. Viele Caritas-Organisationen bieten solche Dienste an und werden dies auch weiterhin tun, aber der Staat sollte die Qualität und den Zugang zu den Diensten garantieren.10
Ratsempfehlung bringt keine wesentliche Verbesserung
In der Ratsempfehlung für eine angemessene Mindestsicherung [zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion] ab Januar 2023 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die volle Inanspruchnahme von Mindesteinkommensregelungen sicherzustellen. Die Empfehlung erkennt die Unzulänglichkeiten der derzeitigen nationalen Mindesteinkommenssysteme an und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung ihrer Angemessenheit, ihres Deckungsgrads und ihrer Inanspruchnahme in Verbindung mit dem Zugang zu unterstützenden Dienstleistungen. Auch wenn diese Empfehlung einen sehr ermutigenden Schritt darstellt, ist es unwahrscheinlich, dass sie eine wesentliche Verbesserung der nationalen Mindesteinkommenssysteme bewirken wird, da sie nicht verbindlich ist.
In den letzten 30 Jahren ist es nicht gelungen, Armut und soziale Ungleichheiten in Europa zu beseitigen. Auf dem Sozialgipfel in Porto im Jahr 2021 haben sich die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Zahl der in Armut lebenden Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu reduzieren. Dennoch gab es in den letzten drei Jahren keinen Rückgang.11 Dieser Mangel an nennenswerten Fortschritten ist letztlich darauf zurückzuführen, dass die Ratsempfehlung zum Sozialschutz von 1992, die Empfehlung der Europäischen Kommission von 2008 zur aktiven Eingliederung und das Sozialinvestitionspaket der Kommission von 2013 nicht ernsthaft umgesetzt und überwacht wurden.
Während Caritas Europa die Annahme der Ratsempfehlung begrüßt, argumentiert sie, dass dieser Schritt nicht weit genug geht, um die Angemessenheit der Mindesteinkommenssysteme zu gewährleisten, und fordert weiterhin eine rechtsverbindliche EU-Richtlinie.
Im März 2023 schloss sich das Europäische Parlament dieser Forderung an und nahm eine Entschließung über ein angemessenes Mindesteinkommen [zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion]12 an, in dem eine Richtlinie zur Bewältigung der Lebenshaltungskostenkrise und zur Gewährleistung der Zugänglichkeit und Wirksamkeit der Systeme für alle gefordert wird. Vor und nach der Europawahl im Juni 2024 wird die Rolle des Europäischen Parlaments entscheidend sein, um Druck auf die Europäische Kommission auszuüben, damit sie während ihrer nächsten Amtszeit eine Richtlinie vorschlägt. Die auf dem Gipfeltreffen 2021 vereinbarte Erklärung von Porto, der veröffentlichte Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte und die jüngste Ratsempfehlung können den Mitgliedstaaten einen Fahrplan vorgeben, um bis 2030 eine angemessene Grundsicherung zu erreichen - vorausgesetzt, sie zeigen den politischen Willen dazu. Einige Länder haben schon positive Änderungen vorgenommen: Spanien hat ein garantiertes Mindesteinkommen eingeführt und Belgien bemüht sich proaktiv um einen besseren Zugang zu seinem System. Frankreich und Italien haben jedoch 2023 regressive Änderungen an ihren Mindesteinkommensregelungen vorgenommen, indem sie die Bedingungen verschärften und die Anspruchsberechtigung einschränkten. Menschen, die in Armut leben, sollten nicht wechselnden politischen Strömungen ausgeliefert sein, um in Würde leben zu können.
Menschen sollten über der Armutsgrenze leben können
Eine Richtlinie über angemessene Grundsicherungssysteme kann einen gemeinsamen Rahmen schaffen, der die Angemessenheit, Zugänglichkeit und die Möglichkeiten von Mindesteinkommenssystemen in der gesamten EU gewährleistet. Sie könnte eine transparente Methode für die Festlegung, regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Angemessenheit solcher Systeme etablieren, um sicherzustellen, dass alle Menschen über der Armutsgrenze leben.
Dies sollte mit einem menschenrechtsbasierten, nicht diskriminierenden Ansatz für die soziale Sicherung einhergehen, der die Herausforderungen erkennt, mit denen sich Menschen bei der Beantragung in Mindesteinkommenssystemen konfrontiert sehen, wie schwierige Antragsverfahren, mangelnde Informationen, Sprachbarrieren und unzureichende Digitalkompetenz. Die Richtlinie sollte darauf abzielen, Menschen zu ermitteln, die Anspruch auf Mindesteinkommen haben, um sicherzustellen, dass sie diesen auch wahrnehmen können. Gleichzeitig sollte sie auch den Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen erleichtern und die aktive Eingliederung in den Arbeitsmarkt für diejenigen fördern, die arbeiten können.
Während der zu Ende gehenden fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments hat Caritas Europa in der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne im Jahr 2022 das Potenzial einer verbindlichen Gesetzgebung im Kampf gegen die Armut gesehen. Die Mitgliedstaaten müssen diese nun umsetzen. Dennoch ist Beschäftigung nicht der einzige Weg aus der Armut. Wenn ernsthaft ein soziales Europa angestrebt wird, muss der Eckpfeiler ein Sozialsystem sein, das die Menschen vor Armut schützt.
Deshalb wird Caritas Europa weiterhin eine Rahmenrichtlinie für ein angemessenes Mindesteinkommen für die nächste Legislaturperiode fordern. Angesichts dessen, dass Armut und soziale Ausgrenzung vor der Euopawahl13 im Juni 2024 zu den wichtigsten Anliegen der Wähler gehören, ist es elementar, dass die Sozialpolitik in der kommenden Legislaturperiode einen Schwerpunkt darstellt. Eine Richtlinie zum Mindesteinkommen ist der nächste Schritt, um das Leben so vieler EU-Bürger:innen spürbar zu verbessern.
Caritas Europa
Das Sprachrohr der Caritas in Brüssel
Das europäische Netzwerk, Caritas Europa, gibt es inzwischen schon seit 30 Jahren. Durch die vereinte Stärke von 49 Mitgliedsorganisationen, die in 46 europäischen Ländern vertreten sind, gehört Caritas Europa zu den wichtigsten sozialen Akteuren in Europa. Die Geschäftsstelle in Brüssel koordiniert und fördert den aktiven Austausch zwischen den Mitgliedsorganisationen. Die Mission von Caritas Europa ist es, soziale Gerechtigkeit zu fördern. Insbesondere arbeitet Caritas Europa auf eine Zukunft hin, in der Europa solidarisch geeint ist und in der niemand zurückgelassen wird. Dabei konzentriert sich Caritas Europa unter anderem stark auf die Themen Beschäftigung, Pflege und Flucht/Migration. Hannah Adzakpa, Kontaktstelle Politik Europa beim Deutschen Caritasverband in Brüssel
1. Kurzlink: https://bit.ly/3TDfcEj
2. Kurzlink: https://bit.ly/4cedXnp
3. Kurzlink: https://bit.ly/3TAf2P8
4. Kurzlink: https://bit.ly/3vchTUZ
5. Kurzlink: https://bit.ly/3VeHxmE
6. Ebd.; es wurde abgeschafft und durch ein anderes Mindesteinkommenssystem (Eingliederungshilfe) ersetzt.
7. Kurzlink: https://bit.ly/3IJPvfT
8. Die revidierte Europäische Sozialcharta (Vollständiger Text unter: https://rm.coe.int/168007cf92) ist ein rechtsverbindliches Instrument für die Staaten, die es ratifiziert haben. Artikel 13 gewährleistet, dass jeder, der nicht über ausreichende Mittel verfügt, das Recht auf soziale und medizinische Unterstützung hat. Aufgrund des "Pick and choose"-Charakters der revidierten Europäischen Sozialcharta (die Staaten können selbst festlegen, an welche Bestimmungen sie sich binden wollen) besteht jedoch noch kein verbindliches Recht auf ein Mindesteinkommen für alle EU-Mitgliedstaaten.
9. Kurzlink: https://bit.ly/3TC1bYw
10. www.caritas.eu/access-to-services
11. Kurzlink: https://bit.ly/3Tm6rhF
12. Kurzlink: https://bit.ly/3PjcHWf
13. Kurzlink: https://bit.ly/3VqvRNw