Nur bei Kindesunterhalt kommt Kindergelderhöhung an
Auch beim zweiten Monitoringgespräch der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) mit der Bundesregierung in dieser Legislatur im März lag der Fokus wieder auf den gestiegenen Energiepreisen. Mit dem Ziel, unbeabsichtigte Auswirkungen der Sozialgesetzgebung auf vulnerable Personengruppen zu beraten, wurde dort etwa die Schlechterstellung Alleinerziehender thematisiert, die keinen Kindesunterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Sie gehen bei Kindergelderhöhungen leer aus, da der volle Satz beim Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Das Bundesfamilienministerium verweist auf die zurückliegenden Kindergeld- und Unterhaltsvorschusserhöhungen und bemängelt, dass in der Praxis zu selten der volle Unterhalt gezahlt werde. Dringenden Handlungsbedarf sieht die BAGFW, wenn Unterhaltsvorschuss und darauffolgend auch SGB-II-Leistungen versagt werden, weil dieHürden zu hoch sind, die Mutter zur Mitwirkung bei der Feststellung der Identität des Kindsvaters zu bringen. Die ihr unterstellte Auskunftsverweigerung im Unterhaltsvorschussrecht führt zu Lücken bei der Existenzsicherung. Die von der BAGFW gesammelten Fälle wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüfen.
In der Praxis zeigt sich, dass geflüchtete Ukrainer:innen beim Beantragen von Bürgergeld auf einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss verwiesen werden, obwohl bei Kriegsgetrennten keine Trennungssituation als Voraussetzung für einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vorliegt. Das BMAS strebt eine bessere Klarstellung in den Weisungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) an.
Nach der Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Teilzeitausbildung in §§ 7 und 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 1. Januar 2020 gibt es Umsetzungsprobleme. Deshalb erwägt das Bundesbildungsministerium, seine Informationsangebote zu verbessern.
Beratung zu Wohngeld bleibt verpflichtend
Nach der Wohngeldreform ist der Berechtigtenkreis und damit auch das Antragsaufkommen gestiegen. Zahlreiche Haushalte werden erstmals Anspruch auf Wohngeld haben. An der Schnittstelle zum Bürgergeld befürchtet die BAGFW deshalb, dass Grundsicherungsträger mit Verweis auf die Vorrangigkeit des Wohngelds laufende Grundsicherungsleistungen nicht gewähren. Um Verschiebebahnhöfe zu vermeiden, hat das BMAS in den Weisungen der BA auf die temporäre Sonderregelung hingewiesen, die Vorrangigkeit von Wohngeld auszusetzen und verpflichtend zu beraten. Besprochen wurden Schwierigkeiten, angemessene Abwendungsvereinbarungen bei Energieschulden abzuschließen. Oftmals akzeptieren die Energieversorger für die Schuldner:innen keine realistischen Raten oder wollen den ausstehenden Betrag in Gänze.
Die BAGFW wird dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wie vereinbart einen Vorschlag zur besseren Ausgestaltung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung zukommen lassen.
Einmalzahlungen dürfen nicht an Träger gehen
Künftig möchte das Bundesfamilienministerium vermeiden, dass Einmalzahlungen an junge Menschen in Einrichtungen wie anlässlich der Energiepreissteigerungen nicht frei verfügbar sind, sondern von einigen Trägern auf erbrachte Unterhaltsleistungen angerechnet werden. Dies sei aufgrund der Kurzfristigkeit der Hilfen und der Komplexität passiert. Kein Konsens bestand seitens des BMAS, dass die Energiekosten im Regelbedarf zu gering abgebildet seien. Zudem verwies das Bundesbauministerium unter anderem auf dessen geplante Wohngeldkampagne und auf einen Gesetzentwurf zum Mieterschutz, der aktuell erarbeitet werde.
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