Die Lebensleistung honorieren
Die Große Koalition hat sich am 10. November 2019 nach langem Ringen auf ein Konzept für eine Grundrente verständigt. Zweimal waren entsprechende Vorhaben zur Aufwertung niedriger Renten in vorhergehenden Legislaturperioden im parlamentarischen Verfahren bereits gescheitert. Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Grundrente soll die Lebensleistung von Menschen anerkannt werden, die mindestens 33 Jahre "Grundrentenzeiten" vorweisen.
Das sind Jahre, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden.
Dies ist zu begrüßen. Die Grundrente trägt damit auch dazu bei, das Vertrauen der Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie - auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen - nach einem langen Arbeitsleben und jahrzehntelanger Beitragszahlung im Alter angemessen abgesichert sind. Dies ist nicht zuletzt für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von grundlegender Bedeutung.
"Armutsprävention mehr in den Blick nehmen"
Zudem sieht der Referentenentwurf Freibeträge in der Grundsicherung und im Wohngeld vor, die ebenfalls an die Anspruchsvoraussetzung von 33 Jahren gekoppelt sind. Was aber ist mit den Menschen, die aufgrund von Schicksalsschlägen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen Lücken
in ihren Erwerbsbiografien aufweisen und nicht in der Lage waren, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen? Solche Gruppen werden im Referentenentwurf bisher nicht hinreichend berücksichtigt. So werden beispielsweise bei Erwerbsminderungsrentner(inne)n Zurechnungszeiten nicht als Grundrentenzeiten berücksichtigt. Mit der Grundrente sollte auch die Lebensleistung derjenigen Menschen in den Blick genommen werden, die schicksalsbedingte Lücken in der Versicherungsbiografie aufweisen und von einem überdurchschnittlichen Risiko für Altersarmut betroffen sind. Durch Einbeziehung der Zurechnungszeiten in die Grundrentenzeiten und die ergänzende Einführung eines allgemeinen, nicht an Beitragsjahre gekoppelten Freibetrags in der Grundsicherung würden diese Menschen mehr von der Leistungsverbesserung profitieren. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf im Referentenentwurf.
Zudem müssen zukünftige Reformvorhaben das Ziel der Armutsprävention noch deutlicher in den Blick nehmen. Hierzu gehören insbesondere eine bessere Absicherung gebrochener Erwerbsbiografien und eine bedarfsgerechte Bemessung der Regelbedarfe, um gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen!
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