Wohnen ist Problemschwerpunkt
Wohnen: Thematisiert wurden die Probleme der Grundsicherungsempfänger(innen), die aufgrund der Überschreitung von Mietobergrenzen im Kostensenkungsverfahren keinen geeigneten Wohnraum finden. Die Bundesregierung möchte mit den Ländern ein einfacheres Verfahren zum sogenannten schlüssigen Konzept entwickeln und verweist auf die Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK).
Die BAGFW wies darauf hin, dass von Wohnungslosigkeit mittlerweile auch Haushalte von Familien mit Kindern bedroht sind und es vorkommt, dass allein aus diesem Grund Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen werden. Die Regierung kennt diese Problematik und möchte das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) dafür sensibilisieren. Diskutiert wurde auch darüber, dass Jobcenter eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung oftmals nicht anerkennen und es dadurch zu einer Unterdeckung des Existenzminimums kommen kann, wenn weiter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird. Das Bundessozialministerium (BMAS) sagte zu, Verzögerungen bei der Außendienstprüfung zu prüfen und mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu besprechen. Die BAGFW problematisierte, dass Jobcenter Wohnraumsicherungsdarlehen oftmals nicht gewähren, wenn Vermieter(innen) einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs auch eine ordentliche Kündigung nachschieben, weil die durch ein solches Darlehen ermöglichte Schonfristzahlung zwar die außerordentliche Kündigung "heilt", aber nicht die ordentliche. Besprochen wurde auch der zunehmende Bedarf an barrierefreien Wohnungen und das Problem vieler Menschen, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Bundesregierung verwies auf eine Vielzahl von Maßnahmen der Wohnungsbaupolitik.
Pflege: Die BAGFW informierte über Versorgungslücken bei der Hilfe zur Pflege für Menschen mit Pflegegrad 0 und 1 und forderte notwendige gesetzliche Klarstellungen. Das BMAS sieht keine Leistungslücken, verwies aber auf die Anfang 2020 vorliegenden Ergebnisse der Evaluation zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Bafög/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe): Die BAGFW kritisierte zum wiederholten Mal die restriktiven Regelungen zur Ausbildungsförderung und bekräftigte die Bedeutung lebenslangen Lernens. Weiter sind bestimmte Personengruppen vom ALG II trotz fehlender Möglichkeit, Bafög-Leistungen zu beziehen, ausgeschlossen. Die Bundesregierung verwies auf die zum 1. August 2019 in Kraft tretenden Änderungen durch die Bafög-Reform und bot einen weiteren fachlichen Austausch an.
Krankenversicherung: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstützt das Anliegen der BAGFW, Probleme mit der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich bei unterschiedlichen Familiennamen ergeben können, zu lösen und auf eine Änderung der Familienmeldegrundsätze hinzuwirken. Die BAGFW drängte zudem darauf, dass die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene unbürokratischere Fahrtkostenregelung für Versicherte von den Krankenkassen auch tatsächlich umgesetzt werden soll. Das BMG sagte ein Schreiben an die Krankenkassen und Aufsichtsbehörden zu. Die Gesprächspartne-
r(innen) erörterten zudem die Probleme mit der Sprachmittlung bei Behördengängen und medizinischen sowie psychotherapeutischen Behandlungen aufgrund nicht ausreichender Sprachkenntnisse. Die Bundesregierung hält eine generelle Regelung für alle Sozialgesetzbücher nicht für sinnvoll, sondern einen Anspruch im jeweiligen Fachgesetz, wie zum Beispiel im neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV).
SGB II/XII Erneut wies die BAGFW auf weiterhin existierende Existenzsicherungslücken beim Übergang vom ALG-II-Bezug in Arbeit hin, zum Beispiel durch Schwierigkeiten bei der Beantragung von Überbrückungsdarlehen. Die Bundesregierung sagte zu, dies mit der BA zu klären und informierte über ein Programm für eine bessere Kommunikation mit den Leistungsberechtigten. Die BAGFW machte erneut deutlich, dass die Regelung zur Kostenübernahme von Sozialbestattungen unzureichend ist und dadurch Betroffene häufig leidvolle und unwürdige Umstände erleben. Das BMAS will sich die zahlreichen Rückmeldungen aus den Beratungseinrichtungen ansehen.
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