Subventionen bremsen fremden Wettbewerb
Gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen haben wir Berufung eingelegt. Das Gericht hat unsere Klage zu Unrecht abgewiesen. Es hat Vorschriften falsch angewandt und die Rechtsprechung des europäischen Gerichts nicht berücksichtigt.
Es ist politisch erwünscht, dass es eine Vielfalt an Krankenhausträgern gibt, die miteinander in einem Wettbewerb um die beste Qualität der Versorgung von Patienten stehen. Deshalb müssen für alle Kliniken die gleichen Bedingungen gelten, unabhängig davon, ob es sich um kommunale, kirchliche oder private Krankenhäuser handelt. Die Verlustausgleichszahlungen des Landkreises aus Steuergeldern zugunsten seiner Kliniken sind staatliche Subventionen, die einen fairen Wettbewerb beeinträchtigen. Sie sind nicht mit dem europäischen Beihilfenrecht vereinbar. Danach dürfen nur besondere Leistungen subventioniert werden. Die Kreiskliniken Calw erbringen solche Sonderleistungen nicht.
Der BDPK wehrt sich gegen eine einseitige und beihilfenrechtswidrige Aufstockung ausschließlich zugunsten der Kreiskliniken Calw aus dem kommunalen Haushalt. Es ist deshalb dringend erforderlich, eine kostendeckende Krankenhausfinanzierung für alle Krankenhäuser gesetzlich zu verankern.
KKVD sieht die Daseinsvorsorge im Mittelpunkt
Genossenschaften können auch sozial sein
Nicht nur eine Spielerei
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}