Caritas beschäftigt mehr Schwerbehinderte
Vergleicht man die drei Erhebungswellen der Zentralstatistik des Deutschen Caritasverbandes (DCV), ist ein Anstieg des Anteils der Menschen mit schwerer Behinderung zu verzeichnen. So waren es im Jahr 2008 2,9 Prozent, im Jahr 2010 bereits 3,1 Prozent und 2012 3,7 Prozent. Diese Entwicklung lässt sich über alle Arbeitsbereiche der Einrichtungen und Dienste beobachten. Im Vergleich mit der Quote aller Arbeitgeber in Deutschland von 4,6 Prozent1 erscheint dieser Anteil von 3,7 Prozent aber relativ gering.
Besonders wenig vertreten sind schwerbehinderte Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe. Hier stellen sie lediglich 1,8 Prozent aller Mitarbeitenden. In den Kinderkrippen mit 1,4 Prozent und Kindertageseinrichtungen mit 1,2 Prozent Menschen mit schwerer Behinderung wird dies besonders deutlich. Ebenfalls gering ist dieser Anteil in der Schulsozialarbeit mit 1,6 Prozent.
Hohe Anteile an schwerbehinderten Beschäftigten findet man vor allem in Bereichen, die sich auch an Behinderte richten. So sind in den Zuverdienstfirmen beziehungsweise Integrationsfirmen für behinderte Menschen über ein Viertel (27,1 Prozent) der Beschäftigten schwerbehindert. Das Gleiche gilt für Integrationsfirmen für Langzeitarbeitslose (26,3 Prozent). In den Heimen und Wohnheimen für sinnesbehinderte Menschen liegt der Anteil bei 6,5 Prozent, bei den Werkstätten für behinderte Menschen bei 5,5 Prozent und im Transport- und Fahrdienst für behinderte Menschen bei 6,3 Prozent. In den Einrichtungen, die sich nicht vordergründig an behinderte Menschen wenden, arbeiten in den Jugendbildungsstätten mit einer Quote von 7,4 Prozent und in den Kleiderkammern, Möbellagern und Sozialkaufhäusern mit 7,3 Prozent besonders viele schwerbehinderte Menschen.
Betrachtet man den Anteil der schwerbehinderten Mitarbeiter(innen) in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung, dann zeigt sich, dass in der Regel kleinere Dienste weniger Schwerbehinderte beschäftigen als größere. So haben über 80 Prozent der Einrichtungen mit weniger als 50 Mitarbeitenden eine Behindertenquote von unter drei Prozent. Bei Einrichtungen und Diensten mit mehr als 500 Mitarbeiter(inne)n ist dies nur bei 19 Prozent der Fall (siehe Abbildung). Eine Quote von mindestens fünf Prozent erreicht ein Drittel der Einrichtungen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 500. Diese Quote gilt aber bei sehr großen Diensten mit über 500 Mitarbeitenden nur für 18 Prozent.
Anmerkung
1. Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX), Dezember 2012.
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