Treuhändern in die Karten geschaut
Durch ihre einfache und flexible Gestaltung ist die Treuhandstiftung bei Stiftern in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Mit dem Wachstum der Treuhandstiftungen nimmt auch die Anzahl der Treuhänder rasant zu. Damit wird das Marktumfeld zunehmend unübersichtlicher. Transparenz soll zukünftig das auf Initiative des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen entwickelte Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung schaffen.
Es gibt viele Gründe, warum Treuhandstiftungen immer beliebter werden. Die Errichtung einer Treuhandstiftung kann relativ zügig erfolgen, und das für rechtsfähige Stiftungen obligatorische Mindestkapital von 50.000 Euro gilt für Treuhandstiftungen nicht. Da die Verwaltung der Stiftung auf einen Treuhänder übertragen wird, können sich die Gremien der Treuhandstiftung auf die Erfüllung des Stiftungszwecks konzentrieren. Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg der Stiftung ist der Treuhänder, dem die Verwaltung der Stiftung und ihres Vermögens anvertraut wird. Deshalb ist es wichtig, den richtigen Treuhänder zu finden. Eine Orientierungshilfe bietet das neu geschaffene Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung. Es zeichnet Treuhänder aus, die ihre Loyalität den Stiftern gegenüber und ihre Professionalität in der Verwaltung von Treuhandstiftungen in der Praxis unter Beweis gestellt haben. Vergeben wird das Siegel von einem Ausschuss sachkundiger Stiftungsexperten. Am 1. Oktober 2014 wurden die ersten vier Stiftungstreuhänder ausgezeichnet. Einer dieser Pioniere ist die Malteser Stiftung, die seit ihrer Gründung im Jahr 2003 mittlerweile 72 Treuhandstiftungen mit einem Vermögen von rund zwölf Millionen Euro verwaltet.
Der Verwaltungsaufwand ist gering
Die Treuhandstiftung - auch unselbstständige oder fiduziarische Stiftung genannt - bietet dem Stifter die Möglichkeit, mit geringem Zeit- und Verwaltungsaufwand eine eigene Stiftung zu gründen. Dabei wird das Stiftungsvermögen einer natürlichen oder juristischen Person anvertraut, die es als Treuhänder entsprechend der vom Stifter vorgegebenen Satzung verwaltet. Die Anforderungen an solch einen Treuhänder sind hoch. Im Sinne des Stifters soll sich der Treuhänder vertrauensvoll, kompetent und beständig um die Verwaltung kümmern. Der Stifterwille muss vom Treuhänder dabei immer als wichtigste Richtlinie betrachtet werden.
Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie unterliegt im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung auch nicht der Kontrolle der Stiftungsaufsicht. Und ohne externe Kontrolle ist die Abhängigkeit der Treuhandstiftung vom Treuhänder groß. Die Treuhandstiftung gilt daher als besonders schutzbedürftig.
Den richtigen Treuhänder finden
Dem Bundesverband Deutscher Stiftungen sind inzwischen rund 800 Treuhänder bekannt, die sich in folgende Gruppen unterscheiden lassen:
- auf bestimmte Themenfelder fokussierte gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen, zum Beispiel Vereine, rechtsfähige Stiftungen oder Hochschulen;
- Bürgerstiftungen;
- kommunale und kirchliche Stiftungsverwaltungen;
- kommerzielle Stiftungsverwaltungen wie Banken oder Sparkassen.
Für den Stifter ist dies ein schwer zu überblickendes Feld. Und die nahende Erbschaftswelle wird die Zahl der Treuhänder für Stiftungsvermögen sicher weiter in die Höhe schnellen lassen.
Die Wahl des Treuhänders sollte wohlüberlegt sein, ist eine Stiftung doch auf eine sehr lange Zeit angelegt. Bei welchem Treuhänder ist das Vermögen über Jahrzehnte gut aufgehoben? An welchen Kriterien kann ein Stifter die Wahl des Treuhänders ausrichten?
Vertrauen allein genügt nicht
Kommerziellen Stiftungstreuhändern wird gelegentlich nachgesagt, es gehe ihnen vor allem um eine margenträchtige Vermögensverwaltung, der Stifterwille sei zweitrangig. Gemeinnützigen Organisationen hingegen wird von Zeit zu Zeit die Kompetenz hinsichtlich der Vermögensverwaltung oder der Vertragsausgestaltungen abgesprochen. Für den Stifter ist es naheliegend, eine Organisation als Treuhänder zu wählen, mit der er sich ideell verbunden fühlt und in die er über einen langen Zeitraum Vertrauen gewonnen hat. Es ist jedoch ratsam, sich nicht nur auf dieses gute Gefühl zu verlassen, sondern konkret die Qualität in der Verwaltung von Treuhandstiftungen zu hinterfragen. Schließlich geht es nicht nur um ein integres Verhalten gegenüber dem Stifter und die Umsetzung seines Willens auch über den Tod hinaus, sondern auch um die Kenntnis von rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, ein gut organisiertes Rechnungswesen und ein Bewusstsein für ein risikoadäquates Vermögensmanagement.
Ein unabhängiger Vergabeausschuss prüft
Das Qualitätssiegel soll genau diese Orientierung geben. Die Prüfung der Anträge anhand der Vergabekriterien und die Entscheidung über die Vergabe des Qualitätssiegels trifft ein selbstständiger und weisungsunabhängiger Vergabeausschuss. Dieser besteht derzeit aus neun Experten des Stiftungswesens, die über eine besondere Kompetenz und Erfahrung in den Bereichen Recht, Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung, Vermögensbewirtschaftung und Treuhandstiftungsverwaltung verfügen. Unter den Mitgliedern des Vergabeausschusses ist auch Michael Buck
(s. auch Beitrag S. 12ff.), der bereits an der Entwicklung der Grundsätze guter Verwaltung von Treuhandstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen beteiligt war. Er ist Geschäftsführer der CaritasStiftung Lebenswerk Zukunft, die derzeit 81 Treuhandstiftungen verwaltet. Buck betont die intensive Prüfung des Vergabeausschusses und richtet seinen Blick auf die Steigerung der Professionalität der Treuhänder, die durch das Prüfverfahren erreicht werden kann: "Das Prüfverfahren ist durchaus als aufwendig zu bezeichnen. Der Vergabeausschuss durchleuchtet zahlreiche Unterlagen, um sich für alle acht Vergabekriterien ein Urteil zu bilden. Seine Prüfungsfeststellungen werden in einem Prüfbericht zusammengefasst, der auch weiterführende Hinweise und Verbesserungsvorschläge für den Antragsteller beinhaltet. Der werbliche Effekt, der mit dieser Auszeichnung einhergeht, ist daher nur ein Grund für Treuhänder, das Qualitätssiegel zu beantragen."
Das Qualitätssiegel wurde in der ersten Antragsrunde von fünf Treuhändern beantragt. Vier von ihnen haben der intensiven Prüfung durch den Vergabeausschuss standgehalten und tragen seit dem 1. Oktober 2014 das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung. Zu den ersten Trägern zählen neben der Malteser Stiftung auch der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, die BürgerStiftung Hamburg und die Stiftung Hilfe mit Plan.
In der ersten Antragsrunde waren es nicht die Banken, Kanzleien oder Verwalter von großen Privatvermögen (Family Offices), die ihre Professionalität in der Verwaltung von Treuhandstiftungsvermögen extern und fachkundig haben prüfen lassen, sondern gemeinnützige Organisationen. Einige weitere Stiftungen haben ihren Antrag beim Deutschen StiftungsService bereits eingereicht oder stehen kurz davor.
Weitere Details zum Qualitätssiegel und zu den ersten Siegelträgern unter: www.stiftungstreuhaender.org
Weiterführende Literatur Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hrsg.): Verzeichnis Deutscher Stiftungen. Bände 1-3 mit CD-ROM. 8., erweiterte Auflage, Berlin, 2014.
Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hrsg.): Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen. Berlin, 2014 (als kostenloses PDF unter: www.stiftungen.org/verlag).
Diversifizieren lautet das Gebot der Stunde
Rechtens oder nicht? Es kommt darauf an…
Wissen, was wirkt
Caritas beschäftigt mehr Schwerbehinderte
Wollen wir Hilfe zum Suizid dauerhaft rechtfertigen?
Hinterlassen Sie einen Kommentar zum Thema
Danke für Ihren Kommentar!
Ups...
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte laden Sie die Seite erneut und wiederholen Sie den Vorgang.
{{Reply.Name}} antwortet
{{Reply.Text}}